Betriebskosten für 5 Jahre

  • Hallo,

    meine Vermieterin hat mir für die Jahre 2007-2011, also für 5 Jahre die Betriebskostenabrechnung geschickt. Nachzahlung !!!
    Es handelt sich hier um die Grundsteuer und Gebäudebrandversicherung.

    FRAGE: 1.darf Sie dass überhaupt nach 5 Jahren, sollte das nicht jährlich gemacht werden ?
    2. darf sie überhaupt eine Nachzahlung verlangen wenn im Mietvertrag eine pauschale pro Monat angegeben ist ? Muss sie dann nicht eher diesen erhöhen ???

    Hoffe mir kann jemand helfen !!!
    DANKE schon mal im voraus !
    GLG Nicole

  • Hallo Nicole,

    das ist ja fast luschtich...:

    "meine Vermieterin hat mir für die Jahre 2007-2011, also für 5 Jahre die Betriebskostenabrechnung geschickt."
    - Ungültig, da rechtswidrig.

    "1.darf Sie dass überhaupt nach 5 Jahren, sollte das nicht jährlich gemacht werden ?"
    - Sie "darf" schon..., nur leider ist das vergebliche Liebesmühe: BK_Abr dürfen über höchtens 12 Monate erstellt werden. <mal angenommen, der Abrechnungszeitraum stimmt mit dem Kj überein, könnnte sie jetzt die Abrechnung für den Zeit raum 1.1.-31.12.2012 erstellen.

    "2. darf sie überhaupt eine Nachzahlung verlangen wenn im Mietvertrag eine pauschale pro Monat angegeben ist ? Muss sie dann nicht eher diesen erhöhen ???"
    - Das kommt auf die genaue Formulierung an.

  • Hallo Berny, und natürlich auch die anderen :)

    gerne :)
    § 3 Miete
    1. Die Miete beträgt monatlich für.....
    a) Wohnung =600 Euro
    b) Geschäftsräume /
    c) sonstiges /
    d) Heizkosten / Wamwasser /
    e) betriebskosten-Vorauszahlung ( siehe folg. Ziffer2) 30,-- Euro


    2. Betriebskosten
    a) neben der Miete sind die Heiz- und Warmwasserkosten sowie die weiteren Betriebskosten gem. § 2 Betr.KV. soweit sie anfallen, vom Mieter zusätzlich zu bezahlen. Grundsteue, Wasserversorgungskosten, Entwässerungskosten, Kosten des Personen oder Lastenaufzugs, Straßenreinigungs und Müllbeseitigungskosten, Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflegekosten, Kosten der Beleuchtung, Schornsteinkosten, Feuer-Sturm-Wasser sowie sonstige Elementarschädenversicherungen, glasversicherung, Haftpflichtversicherung für Gebäude, Öltank und aufzug, Hauswartkosten, Betriebskosten der Gemeinschaftsantenne oder des Breitbandkabelanschlusses, kosten des Betriebs der einrichtugnen für Wäschepflege, sonstige Betriebskosten.
    b)Für die vorstehen aufgeführten kosten wird eine monatliche vorauszahlung wie in §3 Abs. 1e) festgelegt erhoben, hierfür ist jährlich abzurechnen.
    c.)die Betriebskosten werden, soweit der verbrauch erfasst ist, nach Verbrach, im übrigen, soweit nicht anders vereinbart wurde, nach dem kAnteil der Wohnfläche umgelegt und berechnet. Bei Wohnungs oder Teileigentum wir für die Berechnung der Betriebskosten der von der Eigentümergemeinschaft festgeslegte Maßstab zugrunde gelegt. Für die Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten gelten die Vorschriften der Heizkostenverordnung.
    d) jede vertragspartei ist berechtigt, nach erfolgter Abrechnung der Betriebskosten die monatliche vorrauszahlung entsprechend der eingetretenen Änderung anzupassen, und zwar ab dem auf die Mitteilung folgenden nächsten Monatsersten.
    e) sowiet möglich, sind Betriebskosten vom Mieter direkt mit dem Versorgungsunternehmen abzurechnen.
    f) Werden nach Vertragsabschluss das Hausgrundstück betreffende Betriebskosten im Sinne des §2Betr.KV in der jeweils gültigen Fassung neu eingeführt, so ist der Vermieter zur Umlage berechtigt. dies gilt auch für Reinigungskosten ge. §22b dieses Vertrages.
    g) Ist eine Betriebskostenpauschale vereinbart, bleiben Erhöhungen und Ermäßigungen gemäß §560 BGB vorbehalten.

    So, das wars..... hoffe du kannst mir jetzt was sagen.
    bei a) ist auch Aufgeführt dass ich zur Ungezieferbekämpung zahlen muss ? oder ? Würde dass dann auf meinen anderen Beitrag passen ??ß
    Danke Dir herzlichst !
    Grüße

  • Das ist ein MV von H&G im Original, vorletzter Druck.
    Alles was vereinbart wurde, darfst Du bezahlen.
    Die 5 Jahre kannste natürlich vergessen.
    Das solltest Du nun schonend deiner VM beibringen.

  • e) betriebskosten-Vorauszahlung ( siehe folg. Ziffer2) 30,-- Euro
    2. Betriebskosten
    a) neben der Miete sind die Heiz- und Warmwasserkosten sowie die weiteren Betriebskosten gem. § 2 Betr.KV. ...soweit sie anfallen, vom Mieter zusätzlich zu bezahlen:...


    Das ist der Knackpunkt.
    Ungezieferbekämpfung ist vom Mieter also mitzubezahlen...

  • Hallo,

    ich kapiers nicht (bin blond) was heißt dass nun zwecks der Betriebskosten der letzten 5 Jahre ?? Muss ich nachträglich bezahlen ja ? Nein ?
    Heut kam jetzt die noch von 2012 mit Androhung dass sie zum Rechtsanwalt geht !
    Grüße

  • ich meinte die Betriebs-Nebenkostenabrechnung von 2012, bis jetzt war es ja nur 2007-2011 !
    Könnt ihr mir nun sagen ob meine Vermieterin dass darf, erst nach so vielen Jahren ? Bitte spannt mich nicht so auf die Folter, bin so wütend wegen dieser ganzen Sache !

  • ich meinte die Betriebs-Nebenkostenabrechnung von 2012, bis jetzt war es ja nur 2007-2011 !
    Könnt ihr mir nun sagen ob meine Vermieterin dass darf, erst nach so vielen Jahren ? Bitte spannt mich nicht so auf die Folter, bin so wütend wegen dieser ganzen Sache !


    Natürlich darf sie das nicht (rechtswirksam). Darauf kommen wir später noch. Bitte erstmal meine eben gestellte Frage beantworten.

  • Nebenkostenabrechnung 2012
    Nachzahlung 63,65 €
    Nachzalung von 2007-2011 191,70
    Gesammt 255,35 euro

    Da der Betrag in höhe von 191,70 von mir bereits angemahnt wurde, setzt ich Ihnen eine letzte Zahlungsfrist bis 26.01.2012. Danach werde ich die Sache meinem Rechtsanwalt übergeben.

    Mit freundlichem Gruß


    ..... bla bla bla .............

    So der Brief der heute kam !:mad::confused::eek::(

  • Hallo Nicole,

    wann hast Du die BetrkAbr. 2007 bekommen? Wv. Nachzahlung / Erstattung?
    wann hast Du die BetrkAbr. 2008 bekommen? Wv. Nachzahlung / Erstattung?
    wann hast Du die BetrkAbr. 2009 bekommen? Wv. Nachzahlung / Erstattung?
    wann hast Du die BetrkAbr. 2010 bekommen? Wv. Nachzahlung / Erstattung?
    wann hast Du die BetrkAbr. 2011 bekommen? Wv. Nachzahlung / Erstattung?
    wann hast Du die BetrkAbr. 2012 bekommen? Wv. Nachzahlung / Erstattung?

    "..... bla bla bla ............."
    - sowas hilft hier nicht weiter.

  • "Betriebskostenabrechnung 2007-2011 habe ich am 26.10.2012 erhalten"
    - Alle 5 Jahre auf EINER Abrechnung? Dann (sowieso) ungültig.

    "Betriebskostenabrechnung 2012 kam heute."
    - welche zu überprüfen wäre.

  • Ja, die Jahre 2007-2011 waren alle zusammengefasst auf einem Schreiben das mir am 26.10.2012 zugestellt wurde ! Abrechnung 2012 ist korrekt und auch in Ordnung.
    Wenn du sagst die zusammenfassung wäre ungültig, wie kann ich dann hier vor gehen ? Wenn ich Ihr nur sagen "liebe Frau ...., die Abrechnung ist ungültig, wird sie mich wohl auslachen !?
    Grüßle

  • Ja, die Jahre 2007-2011 waren alle zusammengefasst auf einem Schreiben das mir am 26.10.2012 zugestellt wurde ! Abrechnung 2012 ist korrekt und auch in Ordnung.
    Wenn du sagst die zusammenfassung wäre ungültig, wie kann ich dann hier vor gehen ? Wenn ich Ihr nur sagen "liebe Frau ...., die Abrechnung ist ungültig, wird sie mich wohl auslachen !?
    Grüßle


    Nicht liebe Frau, sondern die Abrechnung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen und ist somit nicht fällig. Weitere Auskunft wird ihr sicherlich gerne der RA erteilen.