Hallo,
meine Vermieterin hat mir für die Jahre 2007-2011, also für 5 Jahre die Betriebskostenabrechnung geschickt. Nachzahlung !!!
Es handelt sich hier um die Grundsteuer und Gebäudebrandversicherung.
FRAGE: 1.darf Sie dass überhaupt nach 5 Jahren, sollte das nicht jährlich gemacht werden ?
2. darf sie überhaupt eine Nachzahlung verlangen wenn im Mietvertrag eine pauschale pro Monat angegeben ist ? Muss sie dann nicht eher diesen erhöhen ???
Hoffe mir kann jemand helfen !!!
DANKE schon mal im voraus !
GLG Nicole