Es geht um den Auszug einer Mietwohnung, wo die Mietdauer 1 Jahr und 6 Monate betrug. Zum Mietvertrag existiert eine Zusatzvereinabarung. Die Zusatzvereinabarung enthällt den Passus: "Zum Ende der Mietzeit-unabhängig von der Dauer des Mietvertrages hat der Mieter die Mieträume in sauberem und vertragsgemäßem Zustand, frisch gemalert in der Farbe weiß und mit allen, auch von ihm selbst beschafften Schlüsseln zu übergeben". Diese Zusatzvereinbarung hat Mieter unterschrieben. 1 Woche später hat Mieter dann den Mietvertrag unterschrieben. Meine Frage- muss ich die Wohnung bei Auszug weiß streichen (Wohnzimmer ist cremefarben gestrichen) und können beide Verträge vom Unterschriftsdatum 1 Woche differieren?
Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag
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Wiesengrund -
17. Januar 2013 um 11:58 -
Erledigt
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Zitat
Diese Zusatzvereinbarung hat Mieter unterschrieben.
Das ist eine Individualvereinbarung.Zitatkönnen beide Verträge vom Unterschriftsdatum 1 Woche differieren?
Natürlich, warum denn nicht. -
Das halte ich für korrekt, wenn beide Schriftstücke dasselbe Mietobjekt betreffen.
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Bleibt es auch dann eine Individualvereinbarung, wenn von allen Mietern verlangt wird, bei Auszug weißer Anstrich ?
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Bleibt es auch dann eine Individualvereinbarung, wenn von allen Mietern verlangt wird, bei Auszug weißer Anstrich ?
Es kommt immer auf die einzelnen MVs an. Der eine hat mit dem anderen nichts zu tun. -
Zitat
Bleibt es auch dann eine Individualvereinbarung, wenn von allen Mietern verlangt wird, bei Auszug weißer Anstrich ?
Ja, natürlich. -
Bleibt es auch dann eine Individualvereinbarung, wenn von allen Mietern verlangt wird, bei Auszug weißer Anstrich ?
Die Mietverträge anderer Mieter sind für Sie tabu.
Ich halte das auch für eine zulässige Vereinbarung.
Schade, nun wird man sich doch bewegen müssen. -
Die Vorgehensweise des Vermieters hat nur den Nachteil, dass jeder ausziehende Mieter Farbe auf die Tapete schmiert, ist alles schön weiß....
das gibt aber mit der Zeit einen Überzug auf den Rauhfasertapeten, der die Struktur überdeckt....Unter den Mieter sind "echte" (grausige) "Spezialisten" .....die schmieren drauf, was das Zeug hält....kannst als Vermieter kaum dagegen vorgehen....wenn erst einer mal mit der Schmiererei angefangen hat....
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Zitat
Unter den Mieter sind "echte" (grausige) "Spezialisten" .....die schmieren drauf, was das Zeug hält....
Richtig, das merkwürdige hierbei, nur bei Auszug.Zitatkannst als Vermieter kaum dagegen vorgehen....
Selbstverständlich, warum denn nicht ?Zitatwenn erst einer mal mit der Schmiererei angefangen hat....
... dann ist es zu spät.
Deshalb lässt man es erst gar nicht so weit kommen. -
Richtig, das merkwürdige hierbei, nur bei Auszug.
Selbstverständlich, warum denn nicht ?
... dann ist es zu spät.
Deshalb lässt man es erst gar nicht so weit kommen.ja, ja, Theorie und Praxis...:o
in den neueren Mietverträgen steht, dass der Mieter sich von der anteiligen Pauschale befreien kann, wenn er die Wohnung renoviert. Hat Bestand vor jedem Gericht....
deshalb schmiert er beim Auszug drauf, was das Zeug hält (naja, sehr oft, manche kriegen es auch gut hin), aber dann hast wieder eine Lage Farbe auf der Tapete)....da gibt es "Spezialisten"...da kannst dann zum Gericht rennen und kriegst nicht recht! Oder du nimmst einen Sachverständigen, weil der Mieter(seiner Meinung nach) "einwandfrei" gearbeitet hat (und du meinst er hat nur geschmiert)....so hat halt jede Medaille ihre 2 Seiten...:eek: -
Richtig, das merkwürdige hierbei, nur bei Auszug.
Selbstverständlich, warum denn nicht ?
... dann ist es zu spät.
Deshalb lässt man es erst gar nicht so weit kommen.ja, ja, Theorie und Praxis...:o
in den neueren Mietverträgen steht, dass der Mieter sich von der anteiligen Pauschale befreien kann, wenn er die Wohnung renoviert. Hat Bestand vor jedem Gericht....
deshalb schmiert er beim Auszug auf die Tapete drauf, was das Zeug hält (naja, sehr oft, manche kriegen es auch gut hin), aber dann hast wieder eine Lage Farbe auf der Tapete)....da gibt es "Spezialisten"...da kannst dann zum Gericht rennen und kriegst nicht recht! Oder du nimmst einen Sachverständigen, weil der Mieter(seiner Meinung nach) "einwandfrei" gearbeitet hat (und du meinst er hat nur geschmiert)....so hat halt jede Medaille ihre 2 Seiten...:eek: -
Zitat
in den neueren Mietverträgen steht,
In denen vom MSB ?Zitatder Mieter sich von der anteiligen Pauschale befreien kann
Was für eine Pauschale ?
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