Ableser für Heizung behauptet er wäre da gewesen!

  • Hallo,


    Ich (Mieter) konnte am angekündigten Ablesetermin der Zählerstände nicht anwesend sein und fand eine unter der Tür durschgeschobene Nachricht mit einem Termin für eine Zweitablesung. Auf der Nachricht war jedoch der Name des Vormieters notiert.

    Zum angekündigten Zweittermin war ich zu Hause, aber der Ablesedienst erschien nicht. Nach Anfrage beim Ablesedienst, wird mir mitgeteilt, dass der Ablesedienst zweimal vor Ort war und deshalb nur noch ein kostenfplichtiger dritter Termin in Frage kommt.

    Daraufhin habe ich mit dem Kundenservice des Vermieter telefoniert, und dargelegt, dass der Ableser nicht erschienen ist und ich zu Hause war. Mir wurde versichert sich darum zu kümmern.

    Am Tag darauf, erhalte ich Post vom Vermieter. Er schreibt, ich solle den Zugang für den Ableser nicht weiter "blockieren" und mit dem Ableser selbst einen dritten (kostenpflichtigen) Termin vereinbaren. Ein Formular um den Auftrag an den Ableser zu stellen, schickt der Vermieter gleicht mit, auf dem Formular ist der Name des Vormieters handschriftlich durchgestrichen und durch meine ersetzt worden.

    Der Vermieter, fügt noch die Drohung hinzu, dass die Nebenkostenabrechnung anderenfalls geschätzt werde (was auch schon im Vorjahr erfolgte).

    ...Nun, der Ableser war:

    - entweder nicht da, oder
    - hat bei der falschen Person geklingelt, denn meinen Namen wusste er ja nicht, sondern nur den des Vormieters.

    Dennoch beharren Ableser, Ablesefirma und Vermieter darauf dass zwei Ablesetermine in Anspruch genommen wurden.

    Meine Fragen sind nun:

    Wer ist hier in der Beweispflicht?
    War das überhaupt ein Zweittermin, wenn mir eine Karte unter der Tür durchgeschoben wird, wo der Name des Vormieters draufsteht?
    Was kann ich also tun?

    4 Mal editiert, zuletzt von Joho (19. Januar 2013 um 16:28)

  • Zitat

    Der Vermieter, fügt noch die Drohung hinzu, dass die Nebenkostenabrechnung anderenfalls geschätzt werde (was auch schon im Vorjahr erfolgte).


    Bist Du Wiederholungstäter ?
    Das ist keine Drohung, sondern völlig üblich.

    Zitat

    Was kann ich also nun?


    Termin machen und bezahlen.

  • Bist Du Wiederholungstäter ?
    Das ist keine Drohung, sondern völlig üblich.

    Nein. Die Schätzung im Abrechnungszeitraum davor erfolgte, da ich erst 2011 eingezogen bin und es zum Einzug keine Zwischenablesung gab. Hätte auch keine Sinn gemacht, da es Verdunstungszähler sind.


    Termin machen und bezahlen.

    Aber ich war doch zu Hause bei dem Zweittermin, nur der Ableser anscheinend nicht. Ich war eine Stunde vor Termin, sowie den ganzen restlichen Nachmittag in der Wohnung. Ich habe sogar Zeugen.
    Der Ableser kann doch nicht behapten was er will nur um züsätzlich Geschäft mit einem dritten Ablesetermin zu machen! Es gab nicht einmal eine Notiz oder Nachricht, die belegt, dass der Ableser angeblich da war

    3 Mal editiert, zuletzt von Joho (19. Januar 2013 um 16:45)

  • Zitat

    Ich habe sogar Zeugen.


    Wen denn ?
    Hast Du das denen schon gesagt ?
    Der Ableser könnte auch nicht alleine unterwegs gewesen sein.

    Zitat

    Der Ableser kann doch nicht behapten was er will nur um züsätzlich Geschäft mit einem dritten Ablesetermin zu machen!


    Das gleiche behauptet er wahrscheinlich von dir.
    Ein Geschäft macht er mit dem 3. Ablesetermin definitiv nicht.

  • Wen denn ?
    Hast Du das denen schon gesagt ?
    Der Ableser könnte auch nicht alleine unterwegs gewesen sein.


    Klar habe ich das, darauf wird aber gar nicht eingegangen.


    Das gleiche behauptet er wahrscheinlich von dir.
    Ein Geschäft macht er mit dem 3. Ablesetermin definitiv nicht.

    Nun, ich kann nur sagen, dass ich 100% zu Hause war. Der Ableser der angeblich da war muss das doch irgendwie beweisen das er den mir zustehenden Zweitablesetermin, der ja auch schon in meiner Nebenkostenabrechnung indirekt auftaucht, erbracht hat.

  • Zitat

    Der Ableser der angeblich da war muss das doch irgendwie beweisen


    Das wird dir nur ein Richter zu 100% beantworten können.
    Nochmal : Zahle und gut ists, das kostet nicht die Welt 20 -30 Euronen.

  • Das wird dir nur ein Richter zu 100% beantworten können.
    Nochmal : Zahle und gut ists, das kostet nicht die Welt 20 -30 Euronen.

    Ich blaube das wird mehr. An dem Termin sollte anscheinen auch noch umgerüstet werden auf Funkzähler, das macht das ganze doch wieder teurer, oder?

  • Hallo Joho,

    hier ist Souveränität gefragt.
    Ich würde meinem Vermieter mitteilen, dass ich beim mir mitgeteilten zweiten Ablesetermin vorsichtshalber mit Zeugen anwesend war und die Wohnungsklingel positiv auf Funktion getestet wurde.
    Sollte in dieser Angelegenheit weiterhin am Rad gedreht und auf einer Entgeltberechnung bestanden werden, werde ich die Sache einer strafrechtlichen Überprüfung nach § 263 StGB unterziehen lassen.
    Ansonsten sehe ich gerne einer telefonischen Terminvereinbarung mit der Ablesefirma, welche nun hoffentlich meinen "richtigen" Namen hat, entgegen.

  • Ich blaube das wird mehr. An dem Termin sollte anscheinen auch noch umgerüstet werden auf Funkzähler, das macht das ganze doch wieder teurer, oder?


    Nein, überhaupt nicht, denn das sind Kosten, die der VM sowieso zu zahlen hat.

  • Nein, überhaupt nicht, denn das sind Kosten, die der VM sowieso zu zahlen hat.

    ABER: Der Vermieter hat mir ja das Formular um den Auftrag an den Monteur für die Nachrüstung auf Funktzähler mitgeschickt. Wenn ich das tue, soll ich auch gleich meine Rechnungsanschrift eintragen!!

  • Hallo Joho,

    Ich würde meinem Vermieter mitteilen, dass ich beim mir mitgeteilten zweiten Ablesetermin vorsichtshalber mit Zeugen anwesend war und die Wohnungsklingel positiv auf Funktion getestet wurde....

    Soll ich mich damit nicht (oder zusätzlich) an das Ableseunternehmen wenden?

  • Zitat

    Sollte in dieser Angelegenheit weiterhin am Rad gedreht und auf einer Entgeltberechnung bestanden werden, werde ich die Sache einer strafrechtlichen Überprüfung nach § 263 StGB unterziehen lassen.


    Das könnte glatt vom MSB formuliert sein.
    Damit hat man zumindest die Lacher auf seiner Seite.

  • Joho:

    "Der Vermieter hat mir ja das Formular um den Auftrag an den Monteur für die Nachrüstung auf Funktzähler mitgeschickt. Wenn ich das tue, soll ich auch gleich meine Rechnungsanschrift eintragen!!"
    - Joo, prima...:mad: Dann zahlst Du auch die Rechnung.

    "Soll ich mich damit nicht (oder zusätzlich) an das Ableseunternehmen wenden?"
    - Ach, willst Dessen Vertragspartner werden?!:eek:
    Du kannst/solltest bestenfalls, wenn die sich an Dich wenden, einen Termin vereinbaren. Solltest Deinem VM Deine TelNr. geben.
    Pass' auf, wenn Du dem Monteur den Auftrag quittieren sollst: Kunde ist Dein VM(!), und unten unterschreibst Du mit i.A. "Joho".

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (19. Januar 2013 um 21:46)


  • "- Ach, willst Dessen Vertragspartner werden?!:eek:
    Du kannst/solltest bestenfalls, wenn die sich an Dich wenden, einen Termin vereinbaren. Solltest Deinem VM Deine TelNr. geben.
    Pass' auf, wenn Du dem Monteur den Auftrag quittieren sollst: Kunde ist Dein VM(!), und unten unterschreibst Du mit i.A..

    Aber es ist doch die Ablesefirma die behauptet da gewesen zu sein. Der Vermieter wird doch nur wieder, wie auch schon an dem erhaltenen Brief zu sehen, auf die Ablesefirma verweisen und sagen ich solle das mit denen klären.

  • Aber es ist doch die Ablesefirma die behauptet da gewesen zu sein. Der Vermieter wird doch nur wieder, wie auch schon an dem erhaltenen Brief zu sehen, auf die Ablesefirma verweisen und sagen ich solle das mit denen klären.


    Natürlich kannst Du im Auftrag Deines VM die Firma anrufen und einen Termin vereinbaren. Aber pass' auf, was Du unterschreibst - und alten und neuen Zählerstand notieren!

  • Danke Berney für deine Antworten. :)


    Wenn Du - ganz naiv und nichtsahnend - die Fa. zwecks Terminabsprache anrufst, sollteste sagen, dass Du wegen Ablesung UND Austausch gegen funkende HKVs anrufst. Könnte ja sein, dass in der Firma, wie es so oft der Fall ist, die linke Hand nicht weiss, was die rechte macht.:rolleyes:

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