Vermieter stellt Rechnung über Techniker

  • Hallo liebes Mietrecht-Hilfe Forum,

    folgender Sachverhalt.

    Beim Einzug in unsere neue Wohnung beantragten wir Kabel Deutschland. Der beauftragte externe Servicetechniker führte die Installation vorschriftsmäßig durch.

    Dabei hat er lediglich die Kabeldose in der Wohnung ausgetauscht. Nach Rücksprache mit dem Hausmeister hat uns dieser den Zugriff zum Hausverteiler gegeben (er wurde darüber informiert das Kabel Deutschland an den Verstärker muss).

    Letzte Woche rief uns der Vermieter an. Anscheinend konnten die anderen Mieter im Haus nur eingeschränkt TV sehen. Dies soll angeblich auf unsere Installation zurückzuführen sein.

    - Der Vermieter teilt uns telefonisch mit, dass er in Vergangenheit Kabel Deutschland Hausverbot erteilt hat. Kabel Deutschland liegt hier kein Sperrvermerk vor.
    - Er habe jetzt einen externen Techniker beauftragt und würde uns jetzt den Techniker in Rechnung stellen (rund 60 Euro)
    - leider hat er keine Möglichkeit einer Sachmangelnachbesserung eingeräumt und somit für unnötige Kosten gesorgt
    - Sie diese Kosten nicht sowieso Betriebskosten?

    Wie ist hier die Sachlage? Es kommt mir hier nicht auf die 60 Euro an sondern eher auf das Recht, wir werden hier als Übeltäter hingestellt.

    Danke für die Antworten! =)
    contex

  • Hallo contex360,

    hier wird Mietrecht nur tangiert...

    "Letzte Woche rief uns der Vermieter an. Anscheinend konnten die anderen Mieter im Haus nur eingeschränkt TV sehen. Dies soll angeblich auf unsere Installation zurückzuführen sein."
    - Welches zu beweisen wäre.

    "- Der Vermieter teilt uns telefonisch mit, dass er in Vergangenheit Kabel Deutschland Hausverbot erteilt hat. Kabel Deutschland liegt hier kein Sperrvermerk vor."
    - Nicht Dein "Bier".

    "- Er habe jetzt einen externen Techniker beauftragt und würde uns jetzt den Techniker in Rechnung stellen (rund 60 Euro)"
    - Wer die Musik bestellt, der ... - Bürgerliches Recht, nicht Mietrecht.

    "- leider hat er keine Möglichkeit einer Sachmangelnachbesserung eingeräumt und somit für unnötige Kosten gesorgt"
    - Bürgerliches Recht, nicht Mietrecht.

    "- Sind diese Kosten nicht sowieso Betriebskosten?"
    - Nein. BK sind regelmässig (jährlich) wiederkehrende Kosten.

  • Zitat

    Anscheinend konnten die anderen Mieter im Haus nur eingeschränkt TV sehen. Dies soll angeblich auf unsere Installation zurückzuführen sein.


    Das alte Leiden bei Kabel D. Die wollen einfach nicht kapieren, dass vor / nach dem Verteiler auch eine Weiche (Entstörung) eingebaut werden muss, um Störungen der Konkurenz zu vermeiden.
    Als Aufraggeber bist also Du verantwortlich.
    Es wird sehr schwer die 60 Euronen von Kabel D einzutreiben, denn die geben grundsätzlich keinen Fehler zu. Bezahle und lerne daraus.
    Hausverbot für diese öminöse Gesellschaft ist in der Tat kein Fehler.
    Kabel BW macht das auf anhieb korrekt.