eigentümerwechsel/ Betriebskosten für 2010

  • hallo an alle..

    ich hab Fragen zur Betriebskostenabrechnung..
    Im Mai 2011 wechselte der Hauseigentümer..für 2010 haben wir keine Betriebskostenabrechnung erhalten.
    Okt.09 zog ich mit meiner Familie in die Wohnung und der Verwalter (Insolvenzverwalter)machte auch für 2009 Okt bis Dez.09 die Nebenkostenabrechnung da musste ich 9 Euro nachzahlen.nun haben wir eine Nebenkostenabrechnung für 2011 erhalten und wir müssen unglaubliche 1380 Euro nachzahlen.wir hätten gern einen vergleich vom vorjaht 2010..leider fühlt sich niemand zuständig mir eine Abrechnung von 2010 vorzulegen..weder der vorherige Verwalter noch der neue Eigentümer.

  • Hallo Sheyloh,

    "Okt.09 zog ich mit meiner Familie in die Wohnung und der Verwalter (Insolvenzverwalter)machte auch für 2009 Okt bis Dez.09 die Nebenkostenabrechnung da musste ich 9 Euro nachzahlen."
    - Soweit wohl ok.

    "Im Mai 2011 wechselte der Hauseigentümer..für 2010 haben wir keine Betriebskostenabrechnung erhalten."
    - Die hättet Ihr anmahnen müssen bzw. können. Nachforderungen hieraus konnten VM-seitig ab dem 01.01.2012 nicht mehr erhoben werden. Für einen nicht abgerechneten Zeitraum könnte m.W. der Mieter die gesamten geleisteten NK-Vorauszahlungen zurückverlangen. Ansprechpartner ist der jeweilige Mietvertragspartner. Wenn der wechselt, müssen die das unter sich ausmachen. Soweit meine Kenntnis.

    "nun haben wir eine Nebenkostenabrechnung für 2011 erhalten ..."
    - Wann genau?

    "wir hätten gern einen vergleich vom vorjaht 2010."
    - Eine Vergleichsinformation als solche steht Euch nicht zu, lediglich eine NK-Abrechnung...:cool:

    "leider fühlt sich niemand zuständig mir eine Abrechnung von 2010 vorzulegen..weder der vorherige Verwalter noch der neue Eigentümer."
    - Anrwort drei Absätze höher.

  • ich möchte sie gern haben denn ich will wissen wie hoch der verbrauch im jahre 2010 war damit ich das mal mit 2011 vergleichen kann...den 1380 euro nachzahlen obwohl ich schon über 2000 euro voraus gezahlt habe ist schon ungeheuerlich..

  • Zitat

    ich möchte sie gern haben denn ich will wissen wie hoch der verbrauch im jahre 2010 war damit ich das mal mit 2011 vergleichen kann


    Vergiß es, die brauchst Du nicht, es gibt nix zu vergleichen.

    Zitat

    1380 euro nachzahlen obwohl ich schon über 2000 euro voraus gezahlt habe ist schon ungeheuerlich


    Schau dir die Rechnungen bei deinem VM an.

  • aber die ablesewerte an den heizkörpern kann man doch vergleichen oder nicht....


    Keine selbst abgeschrieben?
    Waren Ablesungen (Heizkörper, Wasser, Strom) gewesen?
    Dir steht Einsichtnahme in alle der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegender Belege zu.

  • im november letzten jahres war jemand ablesen,haben seit 2009 nie ein ableseprotokoll bekommen..leider haben wir das auch an den heizkörpern nicht selbst abgelesen..wasser und strom und hausmeister etc ist alles gerchtfertig und ist zu 2009 ungefähr gleich...nur eben riesige heizkosten....

  • Sheyloh:

    "im november letzten jahres war jemand ablesen,haben seit 2009 nie ein ableseprotokoll bekommen."
    - Steht Euch auch nicht zu, jedoch die Möglichkeit, die Zahlen notieren zu können.

    "...nur eben riesige heizkosten...."
    - und dazu müsste man die HK_Abrechnung einsehen können...

  • Zitat

    Die hättet Ihr anmahnen müssen bzw. können. Nachforderungen hieraus konnten VM-seitig ab dem 01.01.2012 nicht mehr erhoben werden. Für einen nicht abgerechneten Zeitraum könnte m.W. der Mieter die gesamten geleisteten NK-Vorauszahlungen zurückverlangen. Ansprechpartner ist der jeweilige Mietvertragspartner. Wenn der wechselt, müssen die das unter sich ausmachen. Soweit meine Kenntnis.

    Ist soweit nicht richtig @ Berny

    Praxiswissen auf den Punkt gebracht | Quellenmaterial

  • Da gibts noch was Feines.

    Betriebskostenabrechnung und Zwangsverwaltung
    Der Zwangsverwalter muss gegenüber Mietern, deren Mietverhältnis noch läuft, über geleistete Betriebskostenvorauszahlungen auch dann ordnungsgemäß abrechnen, wenn es sich um Abrechnungszeiträume handelt, die vor Anordnung der Zwangsverwaltung liegen.
    BGH VIII ZR 168/05

  • ...eigentlich logisch, da durch die Anordnung einer Zwangsverwaltung dem Schuldner (Eigentümer) die Verwaltung und Benutzung des Grundbesitzes entzogen wird. Gegenüber den Mietern übernimmt der Zwangsverwalter die Funktion des Eigentümers.