Fristloses kündigen durch Hausfriedensbruch

  • Darf ich mein Mietverhältnis fristlos Kündigen, wegen Hausfriedensbruch?
    Mein Vermieter hat mich nicht erreicht und ist unerlaubt in meine Wohnung mit einen zweitschlüssel in die Wohnung gekommen! Er hatte noch einen Monteur dabei!

    Darf er das??

    Wäre sehr froh darüber antworten zu erhalten!!

  • Jk55:

    "Darf ich mein Mietverhältnis fristlos Kündigen, wegen Hausfriedensbruch?"
    - Auch ich meine nein.

    "Mein Vermieter hat mich nicht erreicht und ist unerlaubt in meine Wohnung mit einen zweitschlüssel in die Wohnung gekommen! Er hatte noch einen Monteur dabei! Darf er das??"
    - Wenn ein Notfall vorlag, ja.

  • Hallo JK55,

    das könnte schwer werden, ob ein Notfall vorlagt oder nicht. Es kann auch ein gut geplanter Kontrollgang Ihres Vermieter gewesen sein.

    Tipp. Schreiben Sie bezüglich dieses Vorfall Ihren Vermieter an, mit den Hinweis darauf, warum er und die andere Person in der Wohnung waren. Am besten lassen Sie sich noch die Namen des Handwerksunternehmen geben um auf der sicheren Seiten zu sein. Sollte irgend etwas in Ihrer Wohnung nicht mehr so sein wie es war, dann haben Sie zumindestens den Namen für weitere Vorgehensweise.
    Wenn Ihr Vermieter nichts zu verbergen hat, dann sollte die Stellungnahme zu Ihren Brief kein Problem sein.

    Zum Thema Wohnungstürschlüssel. Sie haben die Möglichkeit das Schloss komplett zu wechseln. Dabei muss Ihr Vermieter nicht den Zweitschlüssel erhalten, denn es ist ausreichend wenn Sie Ihren Vermieter schriftlich mit Nachweis mitteilen, wo er den im Notfall den Schlüssel herbekommen kann. (Gute Nachbarn, Freunde etc.)
    Oder man bricht die Tür auf, da es wegen ein Notfall erforderlich werden kann und das auf Ihre Kosten.
    Hierbei stellt sich die Frage, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines NOTFALL und eines eventuellen Kontrollbesuch durch Ihren Vermieter.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    Einmal editiert, zuletzt von Bokiwi (22. Januar 2013 um 21:03)

  • Zitat

    Wenn Ihr Vermieter nichts zu verbergen hat, dann sollte die Stellungnahme zu Ihren Brief kein Problem sein.


    Was sollte der VM mit seinem Zeugen zu verbergen haben ?
    Dem VM ging es hier wohl einzig um das Wohl des Mieters, denn noch wissen wir nicht, was der Handwerker repariert hat.

    Zitat

    Hierbei stellt sich die Frage, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines NOTFALL


    Kommt auf mehrere Faktoren an.

  • Lies dir mal den Artikel hier durch


    Deine Werbung ist zwar "angekommen", aber besonders zielführend ist sie nicht (sollte sie ja auch wohl nicht sein:confused:).
    Dein Werbe-SPAM ist hier fehl am Platze.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (10. Februar 2013 um 01:03)

  • Zitat

    Das war als Hilfe gedacht


    Schön, nur was soll der elektr. Hund und dann auch noch

    Am besten noch davor ein Schild auf hängen mit dem Hinweis “Vorsicht, bissiger Hund”.

    bringen, wenn Hundehaltung verboten ist ?
    Wie wird wohl der VM reagieren, wenn er das Schild liest ?

  • Zitat

    sich nicht in die Wohnung trauen?


    Nicht ganz
    Er sorgt dafür dass der Hund, von dem er ausgehen muss, abgeschafft wird und gegen einen zusätzlichen Obulus darf das Schild vllt., bei guter Führung, hängen bleiben.