Mietvertrag: "Mieter duldet ausdrückl..:"

  • Sehr geehrte Forumnutzer,

    toll das es so ein Forum gibt, denn woher soll man denn alles um das Mietrecht und die Mietverträge wissen.

    Ich habe die letzte halbe Stunde damit verbracht, die Suchfunktion zu benutzen um mein Problem zu finden. Leider nicht erfolgreich.

    Zum März möchte ich eine Neubauwohnung beziehen. Bei den ersten beiden Besichtigungen war alles toll, gehobene Klasse, aus meinem Leihenblickwinkel gute handwerkliche Arbeit usw..

    Jetzt liegt mit der Vertrag vor und ich komme mit einem Satz nicht klar:
    Ich zitiere:

    Zitat

    "Dem Mieter ist bekannt, dass durch die Tiefgarage und das Regenrückhaltebecken Geruchsemissionen über die Lüftungsschächte auftreten können. Der Mieter duldet ausdrücklich alle mit den Lüftungsschächten verbundenen Gerüche."

    Nach einem Telefonat mit der Maklerin bin ich noch nicht weiter. Lt. Ihr will sich die Stadt damit absichern und es wäre ihr unmöglich diesen Abschnitt rauszunehmen oder zu verändern. Hat mir die Nummer eines Doktors gegeben der diese Lüftungsanlagen abnimmt und es gäbe noch nie Probleme in den letzten 30 Jahren Ihrer Karriere.
    Das Sie nur verkaufen will, ist mir klar. (Wobei die Bewerbungsphase schon wie bei einem Jobwechsel war :D) Also alles sehr glaubhaft und Professionell.

    Was sagt Ihr dazu ?? Was kann ich da noch machen ? Oder soll ich die Finger von der Wohnung lassen. Denn sie kostet auch nicht gerade wenig, hat aber eine super tolle Lage, gute Ausstattung usw...

    Einmal editiert, zuletzt von smart7bit (22. Januar 2013 um 17:59) aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Jetzt liegt mit der Vertrag vor und ich komme mit einem Satz nicht klar:
    Ich zitiere:
    "Dem Mieter ist bekannt, dass durch die Tiefgarage und das Regenrückhaltebecken Geruchsemissionen über die Lüftungsschächte auftreten können. Der Mieter duldet ausdrücklich alle mit den Lüftungsschächten verbundenen Gerüche."
    Lt. Ihr will sich die Stadt damit absichern und es wäre ihr unmöglich diesen Abschnitt rauszunehmen oder zu verändern.


    Der erste Absatz ist m.E. klar und deutlich. Wenn Du den MV abschliesst, akzeptierst Du automatisch evtl. Geruchsbeeinträchigungen.
    Das vorher festzumachen finde ich fair, ebenso das Verhalten der maklerin.

  • Hi Berny,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Ich sage ja nicht das es unfair ist. Mein Anliegen kommt aus einer Unwissenheit. Für mich hört es sich so an: "Wir wissen jetzt schon das es stinken wird, bitte unterschreib das"

    Zuzüglich wäre es auch interessant zu wissen ob so eine Formulierung "normal" bzw. Standard ist.

    Wie gesagt. Ich bin Leihe und möchte mir Meinungen und Tipps einholen.

  • Ich bin Leihe und möchte mir Meinungen und Tipps einholen.


    Dann darf ich dem Laien mal erklären, dass in meinen MVs steht, dass eine evtl. Leuchtreklame eines im EG befindlichen Geschäfts keinen Mietmangel bzw. -minderungsgrund darstellt.
    Alles vorsichtshalber, damit sich die DamenHerren in schwarz nicht allzu reich verdienen...:D

  • Zitat

    dass eine evtl. Leuchtreklame eines im EG befindlichen Geschäfts keinen Mietmangel bzw. -minderungsgrund darstellt.


    Die fristlose Kündigung aufgrund dieser Beeinträchtigungen ist nicht ausgeschlossen.

    Zitat

    Alles vorsichtshalber, damit sich die DamenHerren in schwarz nicht allzu reich verdienen.


    Das dürfen nur VM meinst Du ?

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