Hallo,
Gestern hat mir mein ehemaliger Vermieter per Email meine Nebenkostenabrechnung von 2011 zugeschickt. Der Abrechnungszeitraum betrug vom 1.1.2011 bis 31.12.2011. Der Nutzungszeitraum ging vom 1.1. bis zum 30.4.2011. Laut BGB hatte mein Vermieter bis zum 31.12.2012 Zeit mir die Abrechnung zuzustellen. Nun ist ja die Abrechnungsfrist verstrichen.
Als Grund für die verspätete Zustellung hat er angegeben, dass die Hausverwaltung gewechselt hätte. Außerdem hätte diese auch noch nicht meine neue Adresse gespeichert.
Habe ich das Recht die Nachzahlung zu verweigern oder kann er mit den oben genannten Gründen sein verschulden ausschließen und somit die Zahlung von mir verlangen?
Vielen Dank für die Beantwortung!