Nebenkostenabrechnung nach Abrechnungsfrist - Zahlung verweigern?

  • Hallo,

    Gestern hat mir mein ehemaliger Vermieter per Email meine Nebenkostenabrechnung von 2011 zugeschickt. Der Abrechnungszeitraum betrug vom 1.1.2011 bis 31.12.2011. Der Nutzungszeitraum ging vom 1.1. bis zum 30.4.2011. Laut BGB hatte mein Vermieter bis zum 31.12.2012 Zeit mir die Abrechnung zuzustellen. Nun ist ja die Abrechnungsfrist verstrichen.

    Als Grund für die verspätete Zustellung hat er angegeben, dass die Hausverwaltung gewechselt hätte. Außerdem hätte diese auch noch nicht meine neue Adresse gespeichert.

    Habe ich das Recht die Nachzahlung zu verweigern oder kann er mit den oben genannten Gründen sein verschulden ausschließen und somit die Zahlung von mir verlangen?

    Vielen Dank für die Beantwortung! :)

  • Hallo classy258,

    eine direkte Antwort auf Ihre Frage geht schon in die Rechtsberatung über. Somit event. ein Fall für den Rechtsanwalt.

    In der Regel lautet es "wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu verschulden hat". Deutlich wird es an das klassische Bsp. mit den verspäteten Grundsteuerbescheid. Hier hat der Vermieter es nicht zu verantworten.
    Ein Wechsel einer Hausverwaltung kann in der Regel eigentlich besser organisiert werden.

    Fazit: Ihr Vermieter sollte schon Nachweise über seinen Grund hervorbringen können. Und hat der Wechsel der Hausverwaltung auch wirklich stattgefunden?

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo Bokiwi,

    Danke für die schnelle Antwort. :)

    Ich konnte mit diesen "Ausnahmeparagraphen" ("wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu verschulden hat") nichts anfangen, da dieser ganz individuell entschieden wird.

    Ich habe zwischenzeitlich nochmal in den Unterlagen der Abrechnung nachgesehen. Die neue Hausverwaltung hat meinem Vermieter die Abrechnung der Betriebskosten bereits zum 23.5.2012 vorgelegt (zumindest ist die Abrechnung so datiert). Meiner Meinung nach war das zeitig genug. :D

    Ich habe ihm jetzt per Email die Zahlung verweigert und mich auf mein Recht laut BGB bezogen. Ich bin gespannt was jetzt folgt. War das formell richtig oder sollte ich per Post schriftlich widersprechen?

  • Zitat

    Die neue Hausverwaltung hat meinem Vermieter die Abrechnung der Betriebskosten bereits zum 23.5.2012 vorgelegt (zumindest ist die Abrechnung so datiert).


    Darauf kommt es nicht an.

  • Wenn die Hausverwaltung dem Vermieter die Abrechnung für 2011 rechtzeitig zu geschickt hat, dürfte der Vermieter in Beweisnot geraten. Ich würde vom Vermieter eine genaue und ausführliche Begründung des Verzuges einfordern. Notfalls nehmen Sie einen Anwalt zu Hilfe.
    Die Begründung: dass die Hausverwaltung gewechselt hätte. Außerdem hätte diese auch noch nicht meine neue Adresse gespeichert. wird die Rechtsprechung bestimmt zu Heiterkeit veranlassen.

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