Hausverwaltung fordert von mir Begleichung von Instandhaltungskosten

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich hatte vor zwei Wochen einen Wasserschaden im Bad, da mein Waschbecken im Bereich des Zulaufs undicht war. Auf meinen Anruf bei der Hausverwaltung teilte mir diese mit, an welche Klempnerfirma ich mich wenden soll, und dass diese Firma die Rechnung direkt an die Hausverwaltung schicken solle. Zu diesem Zeitpunkt ging die Hausverwaltung offenbar davon aus, dass der Schaden auf einen Wasserrohrbruch beruhte und somit von der Gemeinschaft getragen würde. Der Klempner stellte jedoch fest, dass die Armatur aufgrund von Verkalkung und Rost undicht geworden war. Daraufhin wurde dir komplette Armaturbatterie bis zum Zulauf an der Wand ausgetauscht.

    Nun erhielt ich ein Schreiben von der Hausverwaltung inklusive einer Kopie der Rechnung über 352,77 € mit der Aufforderung, diesen Betrag innerhalb von 14 Tagen zu überweisen, da die Hausverwaltung bereits in Vorlage getreten sei.

    Ich bin Mieter, und aufgrund der Höhe des Reparaturbetrags bin ich der Meinung, dass die Hausverwaltung sich an den Eigentümer wenden muss, um den Betrag zurückzufordern. Meine Frage ist daher: Ist es zulässig, dass die HV diesen Betrag von mir als Mieter einfordert?

    Vielen Dank vorab für alle hilfreichen Antworten!

    Gruß,
    Stephan69

  • Hallo Stephan69,

    ich kann hier nicht erkennen, dass der Mieter einen Schaden verursacht hat, sodass der Vermieter gem. § 535 BGB die Mietsache (auf seine Kosten) i.O. zu halten hat.
    Wasserarmaturen, die sich im Laufe der Zeit wegen Verkalkung verabschieden, sind m.E. mit der Grundmiete abgegolten.
    Eine Kleinreparaturklausel kann hier m.E. auch nicht angewandt werden, da diese regelmässig nur angewandt werden bei Schäden bis ~80€.

  • Hallo Berny,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort!

    Ich habe mal meinen Mietvertrag hervorgeholt. Die Kleinreparaturklausel greift bei mir nur bis 50 €. Daraufhin habe ich meinen Verwalter angerufen und ihn darauf verwiesen. Er hat sich auch gleich einsichtig gezeigt und wird sich nun direkt an den Vermieter wenden. Sein Schreiben soll ich als gegenstandslos betrachten.

    Allerdings habe ich noch etwas Bedenken, ob der Vermieter mir nicht noch Probleme machen könnte. Grund: Laut Mietvertrag bin ich verpflichtet, ihm Schäden an der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Dies habe ich nicht getan, da der Verwalter mir ja am 9. Januar am Telefon sagte, er würde die Regulierung übernehmen, wovon ich bis gestern ja auch ausgegangen bin. Deshalb habe ich erst heute Morgen meinem Vermieter per E-Mail den Sachverhalt geschildert.

    Nun stellt sich mir die Frage: Kann mir der Vermieter daraus einen Strick drehen? Oder kann er gar anzweifeln, ob der Austausch der kompletten Armaturbatterie wirklich notwendig war, obwohl der Schaden durch eine von der Hausverwaltung benannte Fachfirma begutachtet und behoben wurde?

    Gruß,
    Stephan69

  • Hallo Stephan,

    "Laut Mietvertrag bin ich verpflichtet, ihm Schäden an der Mietsache unverzüglich anzuzeigen."
    - Dies halte ich für eine übliche Formularklausel, die auch in AGBs zu finden ist.
    Ein Schaden wie diese Verkalkung wächst ja im Laufe der Zeit heran, und der User kann ihn ja erst melden, wenn er auffällt. Und das hast Du ja getan, I mean.

    "Nun stellt sich mir die Frage: Kann mir der Vermieter daraus einen Strick drehen?"
    - Wie ich eben schon meinte, nein.

    "Oder kann er gar anzweifeln, ob der Austausch der kompletten Armaturbatterie wirklich notwendig war, obwohl der Schaden durch eine von der Hausverwaltung benannte Fachfirma begutachtet und behoben wurde?"
    Woher sollst Du das denn wissen? - bist doch kein Fachmann diesbezüglich.
    Du bist Deiner Schadensminderungspflicht nachgekommen, indem Du einen Schaden sogleich nach Kenntnisnahme gemeldet hattest.

  • Hi Berny,

    nochmal danke für deine Antwort.

    Aufgrund deiner Signatur nehme ich mal an, dass du kein Anwalt bist. Aber du scheinst sehr sachkundig zu sein. Darf ich fragen, woher dein Wissen bzw. deine Kenntnisse stammen?

    Gruß,
    Stephan

  • Zitat

    ich kann hier nicht erkennen, dass der Mieter einen Schaden verursacht hat,


    Aber vllt. durch nochmaliges lesen verstehen, dass der Mieter die Fa. beauftragt hat.
    Wer die Musik .....

  • Aufgrund deiner Signatur nehme ich mal an, dass du kein Anwalt bist. Aber du scheinst sehr sachkundig zu sein. Darf ich fragen, woher dein Wissen bzw. deine Kenntnisse stammen?


    Ich bin Mieter und Vermieter, und es geht mir :).
    Die hier erworbenen Kenntnisse helfen mir, und sie sollen auch gerne anderen, denen es weniger gut geht, weiterhelfen.
    Zu dem Erguss meines Vorredners: Du hast i.A. der HV den Installateur beauftragt, und der hat die Rechnung weisungsgemäss an die HV geschickt.
    PS: Bei solchen "Sachen" notiere ich mit immer Datum, Uhrzeit, Name + TelNr. des Gesprächspartners.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (23. Januar 2013 um 18:06)

  • Zitat

    Ich bin Mieter und Vermieter, und es geht mir


    Ja, ja wir wissen es, hast Du das wirklich so nötig, das fast täglich zu propagieren ?

    Zitat

    Bei solchen "Sachen" notiere ich mit immer Datum, Uhrzeit, Name + TelNr. des Gesprächspartners.


    Wirklich, ich dachte Du machst immer alles schriftlich.

  • Fantastisch: "Ja, ja wir wissen es, hast Du das wirklich so nötig, das fast täglich zu propagieren ?"
    - Nur kein Neid!

    "Zitat:
    Bei solchen "Sachen" notiere ich mit immer Datum, Uhrzeit, Name + TelNr. des Gesprächspartners."

    Wirklich, ich dachte Du machst immer alles schriftlich."

    - Du vermutest völlig richtig: Ich notiere schriftlich.