Wasserschaden Schimmel Neueinzug

  • Hallo zusammen,

    mein Partner und ich sind zum Jahreswechsel vor knapp 4 Wochen in ein kleines freistehendes Häuschen eingezogen. Wohnfläche sind 84qm, Schlafzimmer/Badezimmer/Kinderzimmer, was bei uns als „Büro“ benutzt wird)/ Abstellraum und eine große Wohnküche. Bei der Wohnungsübergabe stellte sich heraus, daß im Schlafzimmer Schimmel an der Wand war, der Verwalter hatte ein Feuchtigkeitsmessgerät mit und versicherte uns nach der Messung, daß der Schimmel nur oberflächlich wäre, die Wand nicht nass, das Gerät würde kaum ausschlagen. Er würde dem Handwerker sobald wie möglich bescheid sagen.
    Am 28.12. sind wir also eingezogen, da wir im Schlafzimmer wegen der schimmeligen Wand den Kleiderschrank nicht aufstellen konnten, lagerte unsere Kleidung noch in Kartons, die Schrankteile im Abstellraum.
    Nun kam am 22.01. erst der Handwerker, der leider feststellte, daß die Wand nicht nur feucht, sondern komplett auf einer Länge v. 1,50 m völlig durchnäßt ist, die Wand ist dadurch von innen auf einer Höhe von ca. 20cm total verschimmelt. Irgendwer hat vor einiger Zeit ein Loch in die Wand gebohrt und das Ablaufrohr der Waschmaschine getroffen, Seitdem läuft das Wasser in die Wand.
    Am 23. waren weitere Handwerker im Haus, mein Partner musste mittlerweile 1,5 Tage Urlaub nehmen um diese ins Haus zu lassen.
    Die Wand im Schlafzimmer wurde dann am 23. auf einer Höhe von 1,50 komplett geöffnet, die Glaswolle entfernt.
    Im Schlafzimmer können wir jetzt nicht mehr schlafen, wegen dem Schimmel in der Wand. Wir schlafen jetzt auf Matratzen im Wohnzimmer. Ein neuer Handwerkertermin wurde uns bisher nicht mitgeteilt.
    Bei der Suche nach dem Leck stellte sich auch heraus, daß die Heizungsanlage defekt ist (Niedrigenergiehaus) der Fühler ist defekt, und die Heizung zieht viel zu viel Strom ( seit unserem Einzug 700kw !) und der Hauptwasserhahn leckt ( auch zu hoher Wasserverbrauch in 4 Wochen)da muss auch noch jemand vom Wasserwerk kommen....
    Zur Zeit sind 2 Räume nicht nutzbar, das Kinderzimmer steht voll mit Kartons und den noch nicht aufgebauten Kleiderschrankteilen und das Schlafzimmer nicht, wegen der offenen, schimmeligen Wand. Wie haben also nur das Bad und die Wohnküche zur Verfügung.
    Letzlich sind wir in ein Haus gezogen, welches wir von Anfang an nicht vollständig nutzen konnten...
    Wie sind nun die Möglichkeiten der Mietminderung? Was ist eine realistische Frist zur Instandsetzung der ganzen Baustelle?
    Vielen Dank für alle Antworten im Voraus.

  • Zitat

    und das Ablaufrohr der Waschmaschine getroffen,


    Quasi Glück im Unglück.

    Zitat

    Irgendwer hat vor einiger Zeit ein Loch in die Wand gebohrt


    Was heißt irgendwer, des war der Vormieter, wer sonst ?

    Zitat

    Was ist eine realistische Frist zur Instandsetzung der ganzen Baustelle?


    Mit oder ohne Austrocknungsphase ?

  • Na, WER das war, wissen wir nicht, wir jedenfalls
    definitiv nicht, das Wasser muss schon seit längerer
    Zeit in die Wand gelaufen sein.
    Instandsetzungszeit mit oder ohne Trocknungs
    phase? Keine Ahnung, mit oder? Aber es sieht
    so aus, als wenn nur die Wand abgerissen
    und erneuert wird, das Ständerwerk wird erneuert
    und eine Rigipswand. Morgen kommt
    der Trockenbauer und macht dem Vermieter
    erst mal ein Angebot, das kann sich also noch
    hinziehen, bis da angefangen wird...

  • Hallo Weizenkeim,

    Du fragtest nach Mietminderung.
    Hierüber solltet Ihr mit dem VM sprechen. Vielleicht wird er entgegenkommend(er), wenn Ihr ihm ein Kündigungsschreiben zum nächstmöglichen Termin, 30.04.2013, unter die Nase haltet.

  • Zitat

    Vielleicht wird er entgegenkommend(er), wenn Ihr ihm ein Kündigungsschreiben zum nächstmöglichen Termin, 30.04.2013, unter die Nase haltet.


    Eher nicht, die Aussicht ab 01.05 eine fast umgebaute WHG zu vermieten, könnte die Miete erhöhen.
    Kommt auf die Darstellungsweise an.

  • Moin,

    bei solchen Sachen verweise ich immer gerne auf Immobilienscout24, da sowas eigentlich eher klassisch ist und es da mehrere Texte dazu gibt.
    Über Minderungen usw. musst du dich mit dem Vermieter direkt unterhalten, da gibts meines Wissens nach keine genauen Vorschriften. Anwälte haben meistens ne gratis Beratungsstunde, ob du die Hilfe danach auch in Anspruch nimmst ist dir überlassen, aber ... naja sagen wir sie sind sehr gesprächig und deuten gerne an wie toll sie das regeln könnten. Dann weißt du zumindest da gibts sicher was. Gerade in solchen Fällen, die häufig sind, sollten die Geldschlucker auch in geringen Kostengegenden was machen können. Außerdem kann man immer ne Übernahme der Gerichtskosten beantragen wenns finanziell knapp is :)

  • Was hat das mit Werbung zu tun, liest auch nur die Hälfte von dem was ich schreibe oder? Der geschilderte Fall ist ja kein Einzelproblem und da gibts eben gute Texte dazu. Kauf dir nen Boxsack und lass deine miese Laune daran aus ...

  • Zitat

    Da müsste ich in einen neuen investieren


    Siehste, das wäre schon wieder ein Grund deine Mieten anzupassen, dann bezahlen deine Mieter den neuen und hoffentlich stabileren Boxsack, quasi eine win-win Situation.