Hallo zusammen,
mein Vermieter möchte die Nebenkostenpauschale erhöhen, da sich der Wasserverbrauch des gesamten Hauses im letzten Jahe angeblich verdoppelt hat. Dies finde ich äußerst dubios und klingt für mich nach reiner Willkür. In meinem Mietvertrag kann ich zudem nichts erkennen, was sich nach einem Erhöhungsvorbehalt anhört.
Darf ein Vermieter mit Erhöhungsvorbehalt so massiv erhöhen? (Ich soll geschätzt doppelt so viel für den Wasserverbrauch zahlen... da eine Pauschale vereinbart ist, weiß ich nicht wie sich die Kosten zusammen setzen. )
Was bedeutet folgender Auszug aus meinem Mietvertrag für mich?
Alle Betriebskosten hat der Mieter anteilig nach dem Verhältnis der Wohn- bzw. der Geschäftsflächen zueinander an den Vermieter zu entrichten, soweit sie nicht verbrauchsabhängig ermittelt werden.
Dazu muss ich sagen, dass es in dem Haus nur einen Hauptzähler gibt. Ich hoffe ich bekomme ein paar Hinweise und Tipps... Danke!
Mfg
Ich