Darf ein vermieter nachträglich angaben zum arbeitgeber fordern?
Mietvertrag läuft seit april 2012
arbeitgeberwechsel danach
Darf ein vermieter nachträglich angaben zum arbeitgeber fordern
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BOMI -
26. Januar 2013 um 17:43 -
Erledigt
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Nein, das darf er natürlich bei einem bestehenden Mietverhältnis nicht.
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Darf ein vermieter nachträglich angaben zum arbeitgeber fordern?
Nein. Und wenn sowas im MV vereinbart wäre, wäre dies unwirksam.
- Und nun wollen wir mal abwarten, welche blödsinnige Bemerkung unser fantastischer Forentroll noch bringen wird... -
Klar darf er das!!
Ob er eine Antwort erwarten darf, steht auf einem anderen Blatt ;-))
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Zitat
Nein, das darf er natürlich bei einem bestehenden Mietverhältnis nicht.
Wo steht denn das geschrieben ? -
Zitat
Wo steht denn das geschrieben ?
Typische Frage eines Vermieters, der hier als Troll unterwegs ist. Umgekehrt wird ein Schuh draus. Wo steht geschrieben, dass ein Mieter dazu verpflichtet ist?
Und anders gefragt, muss ein Vermieter seine Mieter im Vorfeld informieren, wenn er das Haus verkaufen will? Aus welchem Grund auch immer.
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Darf ein vermieter nachträglich angaben zum arbeitgeber fordern?
Dürfen schon, aber Sie können das getrost ignorieren.
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Zitat
muss ein Vermieter seine Mieter im Vorfeld informieren, wenn er das Haus verkaufen will?
Kommt drauf an.ZitatDürfen schon, aber Sie können das getrost ignorieren.
Das gilt aber nicht für die wahrscheinlich folgende Mieterhöhung.
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