Hallo ich habe mal eine Frage.
Ich wohne in einem 3 Parteien Haus.
Es gibt einen großen Garten vor der Terrasse des Vermieters und einen kleinen Bereich vor der Eingangstür.
Der Große Garten wird ausschließlich vom Vermieter genutzt.
Der Bereich von der Wohnung wird auch nicht von uns genutzt. Es ist nichts im Mietvertrag beschrieben das wir etwas nutzen könnten.
Die Frage:
Müssen wir auch die Umlage der Gartenpflege für den Privaten Garten des Vermieters bezahlen?