Hallo,
in unserer Nebenkostenabrechnung wird die Fläche der Wohnung mit 72,8 m2 angegeben, im Mietvertrag stehen 71,03 m2.
Auf eine Nachfrage hin erhielt ich folgende Antwort:
"wie Ihnen Frau ... in der E-Mail bereits mitgeteilt hat, stammen unsere Angaben aus dem Kaufvertrag und den Unterlagen des Bauamtes. Wir vermuten, dass die Angabe im Mietvertrag ein Schreibfehler von Ihrem damaligen Vermieter ist. Da die Abweichung innerhalb der Toleranzgrenze von 10% liegt ist nichts zu veranlassen."
Ist das korrekt? Ich habe nach dem Paragraphen gefragt, in dem diese 10% Regelung steht. Darauf habe ich keine Antwort erhalten.
Grüße
joda