m2 in Nebenkostenabrechnung höher als im Mietvertrag

  • Hallo,

    in unserer Nebenkostenabrechnung wird die Fläche der Wohnung mit 72,8 m2 angegeben, im Mietvertrag stehen 71,03 m2.
    Auf eine Nachfrage hin erhielt ich folgende Antwort:

    "wie Ihnen Frau ... in der E-Mail bereits mitgeteilt hat, stammen unsere Angaben aus dem Kaufvertrag und den Unterlagen des Bauamtes. Wir vermuten, dass die Angabe im Mietvertrag ein Schreibfehler von Ihrem damaligen Vermieter ist. Da die Abweichung innerhalb der Toleranzgrenze von 10% liegt ist nichts zu veranlassen."

    Ist das korrekt? Ich habe nach dem Paragraphen gefragt, in dem diese 10% Regelung steht. Darauf habe ich keine Antwort erhalten.

    Grüße
    joda

  • Zitat

    Ist das korrekt?


    Ja, Wenn die m² in der Abrechnung korrekt sind.

    Zitat

    Ich habe nach dem Paragraphen gefragt, in dem diese 10% Regelung steht. Darauf habe ich keine Antwort erhalten.


    Da gibts auch keinen §.
    Dafür gibt es : BGH VIII ZR 192/03 oder BGH VIII ZR 138/06 oder weitere.

  • "wie Ihnen Frau ... in der E-Mail bereits mitgeteilt hat, stammen unsere Angaben aus dem Kaufvertrag und den Unterlagen des Bauamtes. Wir vermuten, dass die Angabe im Mietvertrag ein Schreibfehler von Ihrem damaligen Vermieter ist. Da die Abweichung innerhalb der Toleranzgrenze von 10% liegt ist nichts zu veranlassen."
    Ist das korrekt?

    Ich habe nach dem Paragraphen gefragt, in dem diese 10% Regelung steht. Darauf habe ich keine Antwort erhalten.


    Die Argumente der Vermieterin sind m.E. nicht zu beanstanden.
    [url=http://www.google.de/#sclient=psy-ab&hl=de&tbo=d&q=wohnfl%C3%A4chenverordnung&oq=wohnfl%C3%A4chen&gs_l=hp.1.1.0l4.0.0.1.2109.0.0.0.0.0.0.0.0..0.0...0.0...1c.n9Z5CtXVyRw&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&bvm=bv.41524429,d.d2k&fp=dd74b04a0c5cc301&biw=1170&bih=581]Google[/url]

  • Hallo joda,

    kleiner Tipp. Rechnen Sie doch mal Ihre Wohnfläche selbst aus. Sind diese kleiner als wie im Mietvertrag angegeben, dann kommt hier die 10% Regelung zum Zuge. Sind es mehr wir 10% Differenz, dann habe Sie als Mieterin gute Karten in Bezug auf Überzahlung.

    In den oben geschilderten Fall, ist die Differenz nicht so groß das hier etwas geändert werden kann, soll.

    Zubeachten ist aber hier die Betriebskostenabrechnung. Wenn Ihr Umlageschlüssel Wohnfläche ist und dieser mit 71,03 m² bereits schon vormals angewendet wurde, so kann Ihr Vermieter diese 71,03 m² nicht einfach so ändern, sondern es muss auch der Mietvertrag bzw. der Umlageschlüssel mit Ihr Einverständnis geändert werden.

    Kurz und bündig.
    Ein Umlageschlüssel kann nich nach belieben geändert werden. Ausnahme bei Umstellung auf verbrauchabhängigen Erfassungen Bsp. nach Einbau eines Wasserzählter etc.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi