Kündigungsfrist - Hilfe bitte !

  • Guten Abend !

    Ich wohne seit 6 Monaten in einer Wohngemeinschaft. In dem von mir unterschriebenen Mietvertrag steht, dass ich an eine Kündigungsfrist von einem Jahr gebunden bin.
    Also auf klardeutsch erst nach einem Jahr ( ab Einzugstermin ) ausziehen darf.

    Da ich aus privaten Gründen sehr gerne verfrüht ausziehen würde, habe ich mich erkundigt und bin auf die "gesetzliche Kündigungsfrist" von 3 Monaten gestoßen.

    Welche der Fristen gilt denn nun ? Die 3 Monatige oder das Jahr ?

    Ich würde mich rießig über eine eindeutige Auskunft freuen, da ich sonst im Internet zu diesem Thema meistens nur auf Halbwissen stoße.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Thomas

  • Hallo omsn,

    ich versuche genau dazustellen was vereibart wurde.
    Es lässt sich vermuten, dass Sie eine Kündigungsausschlussfrist haben. Eine einjährige Kündigungsfrist ist für Sie als Mieter sehr unwahrscheinlich.
    Sollte es der Kündigungsauschluss sein, dann kann das bedeuten, Kündigung im normal Fall innerhalb des Jahres nicht möglich.
    Es bestehen Ausnahmen bei Mieterhöhung und bei Versagung der Untermieterlaubnis.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi