Guten Abend !
Ich wohne seit 6 Monaten in einer Wohngemeinschaft. In dem von mir unterschriebenen Mietvertrag steht, dass ich an eine Kündigungsfrist von einem Jahr gebunden bin.
Also auf klardeutsch erst nach einem Jahr ( ab Einzugstermin ) ausziehen darf.
Da ich aus privaten Gründen sehr gerne verfrüht ausziehen würde, habe ich mich erkundigt und bin auf die "gesetzliche Kündigungsfrist" von 3 Monaten gestoßen.
Welche der Fristen gilt denn nun ? Die 3 Monatige oder das Jahr ?
Ich würde mich rießig über eine eindeutige Auskunft freuen, da ich sonst im Internet zu diesem Thema meistens nur auf Halbwissen stoße.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas