Briefkasten zu klein

  • Hallo,
    ich wohne in einem Wohnblock wo die Briefkästen zu klein sind.
    Lt. der EU-Norm (DIN-Norm war ähnlich)muß ein C4-Umschlag hinein passen (möglich ist nur C5).Nach einigen Problemen (Post steckte zur Hälfte draußen und fehlenden Postsendungen) informierte ich meinen Vermieter, der zwecks Änderung nichts unternehmen will (zum Zeitpunkt der Installation entsprachen sie der Norm war die lapidare Antwort!).

    Es gibt ein Gerichtsurteil, welches beinhaltet,das ein Briefkasten zur Wohnung gehört und deswegen eine Mietminderung um 1% festlegte.
    Wie kann ich mein Recht ohne Anwaltswege am Besten durchsetzen?

    Bei jeder Änderung z.B. im Straßenverkehr werde ich auch nicht gefragt, wie ich es gelernt habe, sondern muß mich anpassen.


  • Es gibt ein Gerichtsurteil, welches beinhaltet,das ein Briefkasten zur Wohnung gehört und deswegen eine Mietminderung um 1% festlegte.


    Dieses Gerichtsurteil sollten Sie hier nennen. Da wird oft auch falsch interpretiert.
    Die EU-Norm ist für Neuanlagen Pflicht; bestehende Anlagen müssen aber nicht geändert werden.

  • Zitat

    Es gibt ein Gerichtsurteil, welches beinhaltet,das ein Briefkasten zur Wohnung gehört und deswegen eine Mietminderung um 1% festlegte.

    Wenn du doch ein passendes Urteil kennst, dann mindere die Miete um 1%. Oder erwartest du von diesem Forum, dass es die Minderung bei deinem Vermieter durchsetzt?

  • Zitat

    muß ein C4-Umschlag hinein passen


    Wenn schon, dann Din A 4.

    Ist der Briefkasten so klein, dass keine Post im Format DIN A 4 hineinpasst, kann die Miete um 0,5 % gemindert werden. LG Bonn, aus: Wohnungsmängel und Mietminderung, Hrsg. BMV 1996)

    Der Briefkastenschlitz hat 32,5 cm breit und 3 cm hoch zu sein.
    AG Berlin Charlottenburg 27 C 262/00, aus: NZM 2002, S. 163

    Funktioniert der ganze Briefkasten nicht, sind 1 % Mietminderung angemessen.
    AG Mainz 8 C 98/96, aus: WM 11/96, S. 701

    Ist kein Briefkasten vorhanden, kann die Miete um 3 % gemindert werden.
    AG Hamburg, aus: WM 1987, S. 272

    Ist der Einwurfschlitz zu klein 7,5% LG Berlin, MM 1990, 261

  • Wenn schon, dann Din A 4.

    FALSCH: Briefumschläge für einen Brief in der Größe A4 müssen um etwas größer sein und werden deshalb mit C4 bzeichnet.
    War nur kleiner Hinweis. Nobody is perfect!

    Urteile von untergeordneten Gerichten sollte man nur mit höchster Vorsicht geniesen. Andere Gerichte sind daran nicht gebunden.

  • Zitat

    Wenn man keine Ahnung von Briefumschlagformaten hat, sollte man ganz einfach die Tastatur in Ruhe lassen.


    Wieder zu viel Äppelwoi ?
    Sag das doch dem Richter vom LG Bonn, der hat das schließlich verzapft.

    Zitat

    War nur kleiner Hinweis. Nobody is perfect!


    Hinweis bitte auch an den Richter, der wird sich freuen.

  • Fantastisch:

    "Wieder zu viel Äppelwoi ?"
    - Irgendwie muss es sich mir Dir hier leider aushalten lassen.

    "Sag das doch dem Richter vom LG Bonn, der hat das schließlich verzapft."
    - Und dass in B-Charlottenburg die Schlitze angeblich 32,5cm breit sein müssen, ist Dir wohl noch nicht aufgefallen?
    Und wenn schon Din, dann DIN.

  • Zitat

    Und dass in B-Charlottenburg die Schlitze angeblich 32,5cm breit sein müssen, ist Dir wohl noch nicht aufgefallen?


    Das Eine hat doch mit dem Anderen nix zu tun.
    Ich messe keine Schlitzbreiten, entweder es flutscht, oder eben nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!