Fahrradkeller zu klein

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem:
    In dem Haus, in dem ich zur Miete wohne, leben noch vier andere Mietparteien mit insgesamt sechs Mietern. Es scheint z. Zt. sieben Räder zu geben. Der Fahrradkeller ist viel zu klein. Wenn man alle Räder ganz eng zusammenstellt vielleicht vier oder fünf.
    Mein Rad ist ein sogenanntes "Seniorenrad" mit drei Rädern. Ich bin zwar noch recht jung, dafür aber "stereoblind"(ja, das heißt tatsächlich so) weshalb ich mich auf einem normalen Rad unsicher fühle.
    Stein des Anstoßes ist nun dieses Trike. Ich wurde von der Hausverwaltung dazu aufgefordert, binnen 14 Tagen mein Rad wegzuschaffen, da es sonst entsorgt werden würde. Nun zu den Einzelheiten.
    Der Fahrradkeller ist stark angeschrägt und an der linken Seite "ausgebuchtet". So habe ich es denn geschafft, die beiden hinteren und auch kleineren, tieferen Räder meines Trikes zu in die Ausbuchtung/Schräge zu buchsieren, dass es nun keinen Platz mehr wegnimmt, den ein anderers nornales Rad auch nur im entferntesten einnehmen könnte. Mein eigener Keller ist übrigens extrem feucht, ich kann nur die vordere Hälfte benutzen. Er wäre somit auch zu klein.
    Meinem Mietvertrag zufolge dürfen Räder nicht auf dem Grundstück angestellt werden.
    Kennt sich irgendwer mit der Gesetzeslage aus? Welche Rechte habe ich?

    Einmal editiert, zuletzt von Mikasch (5. Februar 2013 um 16:44)

  • Ich sehe da keine Rechte, welche über das übliche Mass hinausgehen.
    Also wenn jeder Mieter ein Rad abstellt, dürfte das geradeso reichen. Es gibt keine Gesetz über das Abstellen von Trikes in einem normalen Fahradkeller eines Wohnhauses. Sicher beansprucht es mehr Platz als ein normales Fahrrad. Bereits beim Kauf hätten Sie sich VORHER über eine Abstellmöglichkeit Gedanken machen müssen. Und was geschieht, wenn Ihr Nachbar sich ebenfalls mit einem Trike anfreundet?

  • Danke erstmal für die Antwort.
    Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu.
    Als ich das Rad kaufte, war es noch gestattet, Räder im weitläufigen Keller abzustellen. Und da hätte jeder von uns ein Trike abstellen können. Seit Neuestem pocht die Hausverwaltung aber darauf, dass Fluchtwege freizuhalten sind und der Fahrradkeller zu benutzen ist.
    Dass mein Trike mehr Platz beansprucht, habe ich, wie schon erwähnt, durch extremstes Anrücken an die Ausbuchtung und Schräge auszugleichen versucht. Mein Rad nimmt nun anderen Rädern keinen Platz mehr weg. Nachteil: ich bekomme es nicht mehr hinaus. Ich vermute, dass mir diese "Nichtbenutzung" auch noch zum Verhängnis und mein Rad dadurch zu Schrott "degradiert" wird. Ich möchte mich aber nicht davon trennen, da ich kein Auto besitze und ich im Notfall mit dem Trike selbstständig Lasten transportieren kann.
    Muss ich die Drohung der Hausverwaltung, mein Rad zu entsorgen, ernst nehmen?

  • Zitat

    Muss ich die Drohung der Hausverwaltung, mein Rad zu entsorgen, ernst nehmen?

    Ich denke, dass das hier niemand beurteilen kann, es sei die HV liest hier mit. In solchen Fällen, wie dem geschilderten gibt es nur die Möglichkeit, ein klärendes Gespräch zu führen. Mit Recht oder Unrecht kommt man keinen Schritt weiter.

  • Zitat

    Muss ich die Drohung der Hausverwaltung, mein Rad zu entsorgen, ernst nehmen?


    Ich gehe davon aus, dass die Verwaltung das ernst meint, genauso wie sie die Fluchtwege freimacht.

  • Mein eigener Keller ist übrigens extrem feucht, ich kann nur die vordere Hälfte benutzen. Er wäre somit auch zu klein.
    Meinem Mietvertrag zufolge dürfen Räder nicht auf dem Grundstück angestellt werden.


    Ich würde mal mit der HV einen Ortstermin machen. Vielleicht lässt sich da einiges klären.

  • Danke für Eure Antworten.
    Die Hausverwaltung hat leider einen, wie soll ich es ausdrücken, "autoritärer" Stil. Ich habe schon mehrfach um einen Ortstermin gebeten. Das sieht dann so aus, dass irgendjemand kommt, mich dann aber nicht in das Gespräch einbezieht und ich meine Situation auch nicht vor Ort erklären kann. Ich hatte auch schon mehrfach um Rückruf gebeten - ohne Erfolg.
    Es scheint also so zu sein, dass ich ohne rechtlichen Beistand nicht herausbekommen kann, welche Größe mein Rad haben darf, wie oft ich es tatsächlich bewegen muss und ob die Hausverwaltung wirklich berechtigt ist, es auf dem Sperrmüll zu entsorgen.

  • Zitat

    Die Hausverwaltung hat leider einen, wie soll ich es ausdrücken, "autoritärer" Stil.


    Schon immer meine Rede, darum mietet man bei Privat-VM.

    Zitat

    dass ich ohne rechtlichen Beistand nicht herausbekommen kann, welche Größe mein Rad haben darf,


    Die Größe deines Rades bestimmst Du alleine, nur eben nicht den Abstellort, wenn eer sich nicht auf deiner angemieteten Fläche befindet.

    Zitat

    ob die Hausverwaltung wirklich berechtigt ist, es auf dem Sperrmüll zu entsorgen.


    Ja, darf sie, nach Mahnung !

  • Zitat

    Schon immer meine Rede, darum mietet man bei Privat-VM.


    Aber nur, wenn man in einer Stadt wohnt, die genügend Wohnraum zur Verfügung hat und man es sich dann aussuchen kann. Also nicht in einer Stadt wie Köln, wo man es sich z. B. noch leisten kann, Wohnungen ohne Heizung zu vermieten. Von anderen Mätzchen, die man sich oft gefallen lassen muss, mal abgesehen,
    Ich habe meine Wohnung übrigens bei einer Privat-Vermieterin (einer Dame um die 90, die intellektuell nicht mehr in der Lage ist, die Situation zu bewerten) gemietet. Da aber jeder in dieser Siedlung entweder Besitzer seiner Wohnung ist oder Vermieter nur einzelne Wohungen besitzen, macht das wohl eine Hausverwaltung nötig.
    Gerne würde ich meinen Keller, also die "angemietete Fläche", benutzen - wenn der auch nur ansatzweise trocken bzw. weniger nass wäre.

    Und nun zum springenden Punkt!

    Zitat

    Ja, darf sie, nach Mahnung !


    Irgendeinen Gesetzestext dazu, der das belegt? Das würde mir sehr helfen.

    4 Mal editiert, zuletzt von Mikasch (8. Februar 2013 um 15:32)

  • Zitat

    Irgendeinen Gesetzestext dazu, der das belegt?


    Eigentlich genügt das :

    Zitat

    Meinem Mietvertrag zufolge dürfen Räder nicht auf dem Grundstück angestellt werden.


    Du verhältst dich vertragswidrig.
    Dazu benötigt man keinen Gesetzestext.

  • Man benötigt keinen Gesetzestext, der begründet, das Eigentum eines anderen wegzuwerfen? Wenn Sie falsch parken darf ich demnach Ihr Auto entsorgen?
    In meinem Mietvertrag war vereinbart, dass Fahrräder im Keller und nicht auf dem Grundstück, sprich außen, aufgestellt werden sollen. Das tut aber hier gar nichts zur Sache.
    Sorry für die Wiederholung aber: inwiefern verhalte ich mich vertragswidrig, wenn mein Rad im dafür vorgesehenen Fahrradkeller steht und zwar in einer Position, die kein anderes Rad so einnehmen kann, es somit also nicht mehr Platz einnimmt?
    Verehrter Herr Fantastisch, mir scheint Sie können sich gut mit dem identifizieren, was die Hausverwaltung möchte. Bitte erklären Sie es mir, ich verstehe es tatsächlich nicht.

  • Mikasch:

    "In meinem Mietvertrag war vereinbart, dass Fahrräder im Keller und nicht auf dem Grundstück, sprich außen, aufgestellt werden sollen. Das tut aber hier gar nichts zur Sache."
    - Das tut aber sehr viel und alles zur Sache. Stellst Du denn nun Dein Fahrrad dort auf, wo es lt. MV aufzustellen ist?

    "Sorry für die Wiederholung aber: inwiefern verhalte ich mich vertragswidrig, wenn mein Rad im dafür vorgesehenen Fahrradkeller steht und zwar in einer Position, die kein anderes Rad so einnehmen kann, es somit also nicht mehr Platz einnimmt?"
    - Falls das die Antwort auf meine o.a. Frage ist: Wo ist das Problem? Ein Fahrrad kann die unterschiedlichsten Formen haben.

    "Verehrter Herr Fantastisch, mir scheint Sie können sich gut mit dem identifizieren, was die Hausverwaltung möchte. Bitte erklären Sie es mir, ich verstehe es tatsächlich nicht."
    - Den musst Du auch nicht verstehen, der mag nämlich keine Mieter...

  • Zitat

    - Das tut aber sehr viel und alles zur Sache. Stellst Du denn nun Dein Fahrrad dort auf, wo es lt. MV aufzustellen ist?


    Ich stelle es nicht mehr im weitläufigen Kellerraum auf, sondern im dafür vorgesehenen, kleinen Fahrradkeller. Meine erstes Posting enthält schon alle Informationen. Neue Brandschutzregeln, Freihalten der Fluchtwege - kann ich alles akzeptieren. Aber der Fahrradkeller ist für uns alle zu klein, ich darf nicht noch draußen damit (laut meinem pers. Mietvertrag, meine Vermieterin besitzt nur diese, also "meine" Wohung), mein Kellerbereich ist naß, nur halb zu gebrauchen und somit voll.

    Zitat

    Frage ist: Wo ist das Problem? Ein Fahrrad kann die unterschiedlichsten Formen haben.


    Ja. sehe ich auch so, danke für die Bestätigung, ich dachte schon, ich wäre völlig bescheuert.
    Ich dachte, es gäbe vielleicht etwas juristisch Definiertes, das aussagt, was einem als Mieter als Fahrradstandort zuzubilligen ist.
    Oder im Gegenzug etwas, das besagt, dass jemandem bei Platzmangel ein großes Rad, oder eines, das selten bewegt wird nicht zusteht.

  • "Ich stelle es nicht mehr im weitläufigen Kellerraum auf, sondern im dafür vorgesehenen, kleinen Fahrradkeller."
    - welcher auch im MV beschrieben ist, also OK.

    "der Fahrradkeller ist für uns alle zu klein,"
    - Dessen Eigenschaft, also dass er xy m² Fläche für alle User hat, ist in Deinem MV nicht beschrieben.

    "mein Kellerbereich ist naß, nur halb zu gebrauchen und somit voll."
    - Wenn Du ihn bereits so mitgemietet hast, ist es nicht zu beanstanden.

    "Ich dachte, es gäbe vielleicht etwas juristisch Definiertes, das aussagt, was einem als Mieter als Fahrradstandort zuzubilligen ist."
    - Nee, in MVs oder per Hausordnung wird bestenfalls ein bestimmter Raum zu einer bestimmten Nutzung zugebilligt, aber das heisst nicht, dass diese Räume bestimmte Parameter haben müssen.

    "Oder im Gegenzug etwas, das besagt, dass jemandem bei Platzmangel ein großes Rad, oder eines, das selten bewegt wird nicht zusteht."
    - Sowas müsste dann m.E. eher mietvertraglich ausgeschlossen werden.

  • Zitat

    Dessen Eigenschaft, also dass er xy m² Fläche für alle User hat, ist in Deinem MV nicht beschrieben.


    Nein, leider nicht.

    Zitat

    Wenn Du ihn bereits so mitgemietet hast, ist es nicht zu beanstanden.


    Das ist ein sehr ärgerliches Thema. Ich weiß leider, dass ich nicht mehr auf Instandsetzung pochen kann, obwohl ich den Mangel damals nicht gesehen habe (das Dilemma offenbarte sich erst mit Auf- bzw. Anstellen des Kellermobiliars samt Inhalt, das Wasser kommt von unten). Man hat mich natürlich auch nicht darauf hingewiesen. Das Haus ist außerdem zu alt, da gibt es ja bestimmte Regelungen.
    Ich werde jetzt also doppelt "bestraft" und dazu gezwungen, meinen Keller (bzw, den halbwegs trockenen, vorderen Teil) ausschließlich meinem Rad zur Verfügung zu stellen. Aber das darf doch nicht der alleinige Sinn und Zweck sein, oder?

    Zitat

    Sowas müsste dann m.E. eher mietvertraglich ausgeschlossen werden.


    Sehe ich auch so. Ist aber nicht das Fall. ich hoffe, dass man das auch zu meinem Vorteil auslegen kann.

    Danke für die Antwort Berny.

  • Zitat

    Wenn Sie falsch parken darf ich demnach Ihr Auto entsorgen?


    Ja, abschleppen.
    Kennst Du nicht die 48 Std.-Regel ?

    Zitat

    der mag nämlich keine Mieter


    Wie kommste da wieder drauf ?
    Ich liebe Mieter, (meine zumindest und davon fast alle) denn die ermöglichen mir meinen Lebensstandart.

    Zitat

    mein Kellerbereich ist naß, nur halb zu gebrauchen und somit voll.


    Warum stellst Du in den nassen Teil keine Paletten und darauf dein Fahrrad ?

  • Auf polemische Atnworten möchte ich eigentlich sehr gerne verzichten.

    Nein, die 48-Stunden-Regel ist mir schon deshalb unbekannt, weil ich weder Auto noch Führerschein besitze.
    Dafür kenne ich aber die Bedeutung des Wortes "entsorgen".
    Ich bitte, das mal im Duden nachzuschauen:
    a. von Müll, Abfallstoffen befreien
    b. (Abfallstoffe) beseitigen
    Schlussendlich bedeutet es demnach, mein Rad als Schrott wegzuwerfen - endgültig.

    Zitat

    Warum stellst Du in den nassen Teil keine Paletten und darauf dein Fahrrad ?


    Die Feuchtigkeit kommt von unten, das sagte ich ja bereits. Da Paletten aus Holz sind, vermute ich, dass ihnen bald das gleiche Schicksal beschieden sein wird, wie meinen Kellerregalen, die dann in sich verfault und aufeinander zu gefallen sind. Sie werden doch auch verrotten (und das innerhalb weniger Wochen), oder nicht? Oder sind sie sie imprägniert wie z.B. bestimmte Gartenholzplatten?
    Gibt es Kunststoffpaletten?

    Eine Holz-Europalette wiegt ausserdem um die 20-25 Kilo.
    Dass ich keine Auto besitzte, hatte ich erwähnt? Ich habe auch nicht die Konstituion einer ukrainischen Kugelstoßerin.

    Ist es überhaupt meine Aufgabe, den Keller zu präparieren?
    Dass ich keinen Umbau mehr verlangen kann, kam ja schon zur Sprache. Aber zumindest eine leichte Modifikation? Wie kann man das sonst noch machen?

    5 Mal editiert, zuletzt von Mikasch (9. Februar 2013 um 16:05)

  • Mikasch:

    "Auf polemische Atnworten möchte ich eigentlich sehr gerne verzichten."
    - Von DEM (Geschwür hätte ich fast gesagt) kannste nicht viel Sinnvolleres erwarten.

    "Nein, die 48-Stunden-Regel ist mir schon deshalb unbekannt, weil ich weder Auto noch Führerschein besitze."
    - Zur Erläuterung: In unserer (westdeutschen Gross-)Stadt ist die Regel, dass mindestens 72h vor Beginn irgendwelcher Absperrungen die Fahrzeughalter der KFZ, die in dem fraglichen Bereich parken, zu benachrichtigen sind, bspw. durch Verkehrsschilder.

    "Dafür kenne ich aber die Bedeutung des Wortes "entsorgen".
    Schlussendlich bedeutet es demnach, mein Rad als Schrott wegzuwerfen - endgültig."
    - Hierbei wäre (straf-)rechtlich zu prüfen, ob es sich nicht um ein Eigentumsdelikt handeln könnte. Wir leben ja schliesslich nicht in ...:mad:

    "Die Feuchtigkeit kommt von unten, das sagte ich ja bereits. ..."
    - Getränkekästen hinstellen?

  • Zitat

    Da Paletten aus Holz sind, vermute ich, dass ihnen bald das gleiche Schicksal beschieden sein wird,


    Dann legste Styroporplatten oder Gummimatten hin oder darunter.
    Darfst Du dort Löcher in die Decke bohren ?
    Plasikwanne ?

    Zitat

    Ist es überhaupt meine Aufgabe, den Keller zu präparieren?


    Das kommt darauf an, aber es hindert dich doch keinesfalls deine kreative Ader auszuleben und Ideen zu kreieren, oder ?

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