Nebenkostenabrechnung und Gebäudeversicherung?

  • Hallo,

    ich habe mal eine dringende frage:

    Ich habe aufgrund einer Hohen nachzahulungsvorderung meine NK-Abrechnung mal genauer studiert und festgestellt, dass meine Vermieterin die Gebäudeversicherung (teil der bertiebskosten, die auch nicht namentlich genannt ist im Mietvertrag) um über 100% zum vor jahr erhört hat.

    Jahr Gebäudeversucherung
    2010 = 903,93€
    2011 = 1077,72€
    2012 = 2314,13€

    verechnet wird das ganze auf 635qm und für mich anteilig 55qm
    heisst also das ich :

    Jahr Anteil für 55qm
    2010 = 78,30€
    2011 = 93,35€
    2012 = 200,44€

    anteilig bezahlen muss...

    mir kommt das viel zu hoch vor ich kenn mich da leider nur nicht aus, ich hab mich jetzt zwar eingehend über internetvoren informiert aber komme nicht weiter um gegen meine vermieterin mich durchsetzen zu können...

    dazu kommt noch das meine Vermieterin den wasserverbrauch (dadurch das der regionale energieversorger den abrechnungsmonat verschoben hat) für 15 monate berechnet und allerdings nur die NK für 12 berücksichtigt.
    das erhöht ja auch wieder meine nachzahlung obwohl mein wasser brauch zurück ging.

    ich hoffe mir kann jemand helfen...
    wenn es nötig ist und ihr noch mehr informationen braucht, ich geb alles raus was ihr braucht, ich brauche wirklich hilfe...
    ich weis nicht mehr weiter undich bin für JEDEN rat mehr als dankbar.

    Danke schon mal im vorraus...

    LG

    Denise S.

  • Die Gebäudeversicherung von 200 € für 55 m² erscheint mir sehr hoch.

    Ich zahle für 80 m² ca. 110 €.

    Lassen Sie sich die Rechnung vorlegen und prüfen darin, ob nicht noch andere versteckte Kosten darin enthalten sind. Die Vermutung liegt nahe.

    Auszug Betriebskostenverordnung:

    13. die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung,
    hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie
    sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den
    Öltank und den Aufzug;

  • Danke für die rasche Antwort... :)

    die kompletten Betriebskosten 2012 belaufen sich für auf 4502,77€ für 635qm
    also für meine 55qm 390,00€.
    nur die reinen betriebskosten Wasserverbrauch noch nicht einkalkuliert.

    für das jahr 2011 beliefen sich die kosten "nur" auf 3015,69€
    also muss ich über 100€ mehr zahlen wie letztes jahr (261,20€)

    was mache ich wenn sie mir die auflistung der versicherung nicht aushändigen will?
    muss ich die nachzahlung leisten?

  • Zitat

    was mache ich wenn sie mir die auflistung der versicherung nicht aushändigen will?

    Das muss sie auch nicht. Sie muss dir aber Einsicht in die Unterlagen geben, damit du die Steigerung dieser Kosten nachvollziehen kannst. Mach dir Notizen oder Fotos von den Rechnungen.

  • ist es denn generell zulässig über 100 zu erhöhen?
    ich habe anderes gelesen allerdings auch in anderen fällen...

    und wie sieht es mit der wasser rechnung aus?
    darf sie 15 monate wasserbrauch auf 12 monate nebenkostenzahlung abrechen?

  • ist es denn generell zulässig über 100 zu erhöhen?
    ich habe anderes gelesen allerdings auch in anderen fällen...


    Hallo SnapySDS,

    ich glaube Du verwechselst das mit einer Mieterhöhung. Mieten können maximal um 20% innerhalb von drei Jahren (Kappungsgrenze) erhöht werden.
    Sollte die Versicherung die Beiträge angehoben haben (wobei ich die Steigerung in Deinem Fall schon extrem finde) kann der Vermieter ja nichts dafür. Lass Dir die Rechnungen zeigen! AM besten auch die aus den Vorjahren.

    Zitat

    und wie sieht es mit der wasser rechnung aus?
    darf sie 15 monate wasserbrauch auf 12 monate nebenkostenzahlung abrechen?

    Auch hier ist der Vermieter unschuldig. Über welche Summe reden wir hier denn?
    Der Vermieter könnte natürlich die Rechnung des Wasserversorgers nehmen und die Rechnungssumme auf 12 Monate rückrechnen. Lohnt sich das denn in Deinem Fall? Immerhin würden im nächsten Jahr nur 9 Monate zugrunde gelegt werden.

    Gruß
    ObiWan

  • Danke für die antwort...

    ne also ich hab geziehlt nach der gebäudeversicherung in verbindung auf die umlage auf die betriebskosten gesucht
    und da stand meistens das man 20 bedenkenlos hinnhemen kann aber alles darüber hinaus gepruft werden soll..
    und eine steigerung von mehr als 100% finde ich viel

    bei dem wasser bin ich bei 15mon bei 777,11€
    wobei das umgerechnet für 12monate 621,72 sind...

    durch all diese erhöhungen und diese 3monate mehr muss ich laut abrechnung mehr als 500€ nachbezahlen und das ist def. zu viel... wobei auch mein wasserverbrauch wesentlich zurückgegangen ist zum vorjahr...

    klar weis ich dass die miessere mit dem wasseranteil in der abrechnung mehr am energieversorger liegt..

    nur wäre es dann nicht besser die komplette NK-abrechnung auf 15 monate zu bezihen da wären die rechnungen nihct so verzwickt...

    aber das mit der gebäuderversicherung macht mir mehr soregen

  • Zitat

    und eine steigerung von mehr als 100% finde ich viel

    Ich auch, aber das hilft dir nicht. Wenn die Versicherung die Prämien erhöht hat, dann sind diese Kosten auch umlegbar. Also noch einmal, Einsichtnahme in die Unterlagen verlangen.

    Zitat

    wobei auch mein wasserverbrauch wesentlich zurückgegangen ist zum vorjahr...

    Woher weißt du das? Da du keine eigene Wasseruhr hast, musst du den Mehrverbrauch des Hauses eben mittragen

    Zitat

    nur wäre es dann nicht besser die komplette NK-abrechnung auf 15 monate zu bezihen

    Nein! Der Abrechnungszeitraum muss immer 12 Monate betragen, kürzere Zeiträume wären möglich, längere dagegen nicht.

  • ich habe einen eigenen wasserzähler.. zahle dafür auch zähler miete laut NK-abrechnung...!

    ich hab mir jetz sagen lassen das sie wenn sie die möglichkeit hat (sich zb nicht richtig informiert hat) die selber leistung der versicherung auch von einem günszigen anbieter war zu nehmen und ich hab das recht drauf sie darauf hin zu weisen...

    ich muss so oder so erstmal die besagte police einsehn

  • Zitat

    ich habe einen eigenen wasserzähler.. zahle dafür auch zähler miete laut NK-abrechnung...!

    Och nee, jetzt kommst du damit raus. Aber was erwartest du eigentlich von einem Forum, soll da ein Außendienstmitarbeiter vorbeikommen und die Daten dieses Zählers mit den Angaben in der Abrechnung vergleichen?

    Ein wenig musst du dich schon selbst anstrengen, um hinter die Dinge zu kommen. Wir hier haben keinen Einblick in deine Unterlagen!

  • was gehst du mich denn an?

    ich hab doch klar gesagt das es mir um die 15 monate geht oder nicht?
    die zählerdaten stimmen ALLE..
    darum geht es nicht...
    mir ging es an erster stelle umd die gebäudeversicherung und um die 15 monate abrechnung bei nur 12 monate berücksichtigung der nebenkostenzahlungen

  • Zitat

    durch all diese erhöhungen und diese 3monate mehr muss ich laut abrechnung mehr als 500€ nachbezahlen und das ist def. zu viel


    Die Umstellung hat der VM nicht zu vertreten.
    Wenn alle Zahlen stimmen, darfst Du bezahlen !

  • Hallo SnapySDS,

    ich habe den Eindruck, dass Du noch nicht(s) begriffen hast...
    Also: BetrKosten sind die, die regelmässig wiederkehrenden Kosten, die der VM sozusagen als Zwischeninkasso für die Mieter auslegt.
    Wenn der Versorger den Abrechnungszeitraum ändert, ergibt sich dadurch zwangsweise in einem Jahr mehr, im anderen Jahr weniger Belastung. Dich interessiert die jedoch nur periphär, denn der VM gibt an die Mieter nur die Kosten weiter, die er selbst an den Versorger leisten muss(te).
    Auf Dein ausdrückliches Verlangen hat Dein VM Dir schlüssige Originalbelege zu zeigen, aus denen hervorgeht, wv. er bspw. für die Gebäudedeversicherung (und auch alle anderen Posten der BK_Abr gezahlt hat.
    Tipp: Für mein Vermietobjekt betrugen die Jahresbeitragssteigerungen der Gebäude-+Haftpflichtvers. seit 2005: 8, 1, 5, 5, 4, 1 ,1, 3%.
    Der VM ist übrigens lt. Gesetz zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (7. Februar 2013 um 15:54)

  • Zitat

    Tipp: Für mein Vermietobjekt betrugen die Jahresbeitragssteigerungen der Gebäude-+Haftpflichtvers. seit 2005: 8, 1, 5, 5, 4, 1 ,1, 3%.


    Das sind stolze 3,5% jährlich, bei einer Inflationsrate um die 2%

    Zitat

    Der VM ist übrigens lt. Gesetz zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet.


    Dann solltest Du dir schleunigst neue und billigere Vers. für deine lieben Mieter suchen.
    Deren Dank ist dir gewiss.

  • Hallo, habe es eben erst gesehen:
    das Ganze ist ganz einfach:,
    1, man hat ein Recht auf Einsichtnahme in die Verrechnungs-Unterlagen also die Rechnungen.
    2, man kann diese kopieren- das Recht hat man, oder auch fotografieren m. Hd,
    man geht zu einer Versicherung und lässt sich ein Gegenangebot machen.
    Der Vermieter ist verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu nehmen( nicht den billigsten)
    es ist auf den Umfang des Leistungsangebotes zu achten.

    Abrechnung:
    diese muß 12 Monate nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes zugestellt sein.
    Es könnte sein, dass eine Frist versäumt wurde
    also das Jahr 2011 z. Bsp. müßte bis 31.12.2012 abgerechnet gewesen sein.
    viel Erfolg

    Einmal editiert, zuletzt von Domratz (10. Februar 2013 um 20:34)

  • Zitat

    Der Vermieter ist verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu nehmen( nicht den billigsten)
    es ist auf den Umfang des Leistungsangebotes zu achten.

    Und das ist Wunschdenken eines uninformierten Mieters. Versicherungen rund ums Haus sind nicht einfach jederzeit kündbar. In der Regel haben Sie längere Laufzeiten, die bei einem Wechsel berücksicht werden müssen.

  • Zitat

    Der Vermieter ist verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu nehmen( nicht den billigsten)
    es ist auf den Umfang des Leistungsangebotes zu achten.


    Falsch
    Auch den Umfang des Leistungspaket geht den Mieter nix an und hat ihn deshalb auch nicht zu interessieren.

  • Entchuldigung- aber es sind ja hier offensichtlich ein paar Schlaumeier am Werk,
    1, zu Mainschwimmer:
    die früheren Laufzeiten der Versicherungen von meist 5 Jahren sind noch 3 Jahren per Gesetz kündbar. Der Vermieter/ Verwalter hat im Verlaufe seiner Vermietung die jeweiligen Betriebskosten laufend auf deren Gesetzes-konforme Höhe zu überprüfen. Er muß also das Problem der u.U. überteuerten Nebenkosten erkennen. Gute Versicherungen, die es sich leisten können, keine Knebelverträge anzubieten, haben schon lange 1-jährige Verträge.
    zu Fantastisch:
    selbstverständlich geht den Mieter das Leistungspaket der Versicherung etwas an:
    er hat Einsichts-Recht und kann den auch Inhalt der Verträge einsehen: / ( übrigens kostenpflichtig ablichten oder abfotografieren ebenso) es könnten Rechtschutzversicherungen drin sein, die hier nichts zu suchen haben, oder Anteile eines anderen ( angrenzenden Grundstückes) usw.
    Hier ist dann das Aufsuchen eines Rechtsanwaltes sicher sehr sinnvoll,
    oder das Hinzuziehen eines Mieter- Vereins, den es überall gibt für wenig Geld.- Viele Bereiche sind so komplex, dass sie für eine Forums-Ebene nicht mehr geeignet sind
    bin übrigens Privatmann- dies soll keine Rechtshilfe sein, sondern eine priv. Meinung als langjähriger priv. Vermieter und Hausverwalter verschiedener Objekte.