Mietkaution - Auszahlung an Dritte zulässig?

  • Ich bin verheiratet und nun in Scheidung lebend. Die gemeinsame Wohnung wurde zum 1.12.2012 aufgelöst. Ich bin alleiniger Mieter der Wohnung gewesen und habe auch die Kaution in Bar bezahlt seinerzeit. Nun habe ich die Rückzahlung der Kaution bzw. die Verrechnung mit den noch ausstehenden Betriebs- und Nebenkosten vom Vermieter gefordert.

    Der Vermieter teilt mir nun mit, dass die Kaution von meinen Schwiegereltern gezahlt wurde und ich deshalb leer ausgehe.

    Nun habe ich leider keine Belege für die Barzahlung der Kaution.

    Muss ich das so hinnehmen? Es gibt meinerseits keine Abtretung der Kaution. Es besteht doch lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen mir und dem Vermieter. Auch bezüglich der Kaution. Ist es hier nicht völlig unerheblich wer im Innenverhältnis die Kaution tatsächlich gezahlt hat. Also selbst, wenn ich mir das Geld von den Schwiegereltern geliehen haben sollte (was aber nicht der Fall ist). Zählt hier nicht nur das Außenverhältnis zwischen mir und meinem Vermieter?

    Ich habe den Vermieter bereits mehrmals schriftlich aufgefordert ohne Erfolg. Inzwischen hat er einen Anwalt eingeschaltet mit der Eintreibung seiner Forderung von 700 EUR für ausstehenden Betriebs- und Nebenkosten. Die wollen mir eine auswischen, weil ich ihre Tochter verlassen habe. Mein Vermieter ist auch der Vermieter der Schwiegereltern. Aber wofür ist die Kaution denn da, wenn sie in voller Höhe an Dritte gezahlt wird und nicht mit den Forderungen verrechnet wird. Der Anwalt bestätigt, dass ein Teil der Kaution bereits ausgezahlt wurde bzw. noch wird an den Schwiegervater und ein anderer Teil einbehalten wurde für das neue Mietverhältnis meiner Frau. Die hat nun eine kleinere Wohnung bei ihm gemietet. Die Zahlung der Kaution wird also als solches nicht bestritten.

    Vielen Dank.

  • Das ist mir alles etwas seltsam.

    1. Sie haben Kaution bezahlt ohne einen Beleg. Sowas tut man höchstens als Kleinkind und sieht dann sehr, sehr alt aus.

    2. Völlig aus der Luft gegriffen erscheint mir die Zahlung Ihrer Kaution an die Schwiegererltern auch nicht.

    Da muß ich Ihnen, statt einer Antwort, eher meine Bauchschmerzen mitteilen.

  • Hallo Kolinum,

    wenn Sie nichts zu sagen haben und helfen können, dann lassen Sie es doch einfach. Mit solchen Kommentaren ist hier niemandem geholfen. Es hat schon seinen Grund warum ich keinen Beleg mehr habe. Die Gründe hierfür sind ja aber völlig unwichtig für den Fall und hätten zu weit geführt. Wichtig ist doch nur, dass ich keinen mehr habe.

    Natürlich wurde die Kaution an die Schwiegereltern zurückgezahlt bzw. ein Teil einbehalten für das neue Mietverhältnis. Dieses ist unstrittig. Meine Fragen waren ja andere. Also bitte genauer lesen das nächste Mal und nur antworten, wenn Sie etwas zur Klärung beitragen können. Danke

  • Hallo Pinkyhh,
    wichtig ist hier das ehemalige Vertragsverhältnis UND die Beweisbarkeit Deiner Forderung.
    Wenn Du Dir über das Kostenrisiko im Klaren bist, sollteste Dir überlegen, ob Du einen RA konsultieren solltest.