Hallo, ich würde mich doch sehr freuen, wenn jemand hierzu was sagen kann:
Wohnung gemietet im Okt 2012.
Mietvertrag mit altem Vermieter unterschrieben, zeitbegrenzt bis Feber 2013, mit Anmerkung: Eventuell wird Wohnung verkauft.
Wohnung wurde verkauft, jedoch hab ich vom neuen Vermieter lediglich die Kto Nummer bekommen und seit 1.12. geht die Miete nun dahin. Ein MIetvertrag mit ihm wurde nie gemacht.
Frage nun:
Ich habe ja ein Mietverhältnis mit altem Vermieter und per 1.12. 2012 bin ich ja sozusagen dann in einem neuen Mietverhältnis.
Nachtrag:
Voraussetzungen
Ein Zeitmietvertrag kann nur unter einem der drei in § 575 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BGB genannten sachlichen Gründe wirksam abgeschlossen werden:
Eigennutzung (§ 575 Abs. 1 Nr. 1 BGB)
Modernisierung und Baumaßnahmen (§ 575 Abs. 1 Nr. 2 BGB)
Betriebsbedarf bei Werkmietwohnungen (§ 575 Abs. 1 Nr. 3 BGB)
Ausschließlich auf der Grundlage dieser drei Qualifizierungsgründe ist der Abschluss eines Zeitmietvertrages zulässig.
Quelle: http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/mi…ietvertrag.html
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Ist der Auszugstermin am 28.02. 2013 jetzt rechtens oder läuft wegen des Vermieterwechsels dieser unbefristet weiter?!