Makler übernimmt die NK- Abrechnung

  • Hallo zusammen,
    ich habe gerade durch einen Hinweis meiner ehemaligen Vermieterin auf der aktuellen Nebenkostenabrechnung erfahren, dass der Makler, der uns damals diese Wohnung vermittelt hat, die vorherige NKAbrechnung gemacht hat.
    Ist dies denn zulässig? Soviel ich weiß, darf ein Makler keine Hausverwalter- Tätigkeiten ausüben, vorallem auch nicht dafür bezahlt werden. Oder? :confused:
    Danke schon mal für Rückmeldungen.

  • Hallo blacky13,

    "ich habe gerade durch einen Hinweis meiner ehemaligen Vermieterin auf der aktuellen Nebenkostenabrechnung erfahren, dass der Makler, der uns damals diese Wohnung vermittelt hat, die vorherige NKAbrechnung gemacht hat."
    - Das ist nicht zu beanstanden. Könnte sogar ich ohne Gewerbeschein machen. Ein evtl. Honorar für den NK_Abrechnungsersteller müsste jedenfalls der VM tragen.

    "Soviel ich weiß, darf ein Makler keine Hausverwalter- Tätigkeiten ausüben, vorallem auch nicht dafür bezahlt werden."
    - Nein, es ist wohl was ganz anderes, was Du meinst: Makler, welche im eigenen Haus Wohnungen vermieten, dürfen hierfür kein Honorar verlangen.

  • Zitat von Berny


    - Das ist nicht zu beanstanden. Könnte sogar ich ohne Gewerbeschein machen. Ein evtl. Honorar für den NK_Abrechnungsersteller müsste jedenfalls der VM tragen.

    Das war auch nur die Feststellung der Tatsache an sich ;)
    Das Honorar für den Makler steht in meinem Fall zwar auf der NKA, wurde mir aber "kulanter weise" vom VM erlassen.... :rolleyes:

    Zitat von Berny

    - Nein, es ist wohl was ganz anderes, was Du meinst: Makler, welche im eigenen Haus Wohnungen vermieten, dürfen hierfür kein Honorar verlangen.

    Ok, also darf der Makler ganz offiziell eine Wohnung vermitteln, seine Provision vom Mieter einkassieren und dann, im Auftrag des Vermieters, auch die NKA erstellen?

    Danke übrigens Berny ;)

  • Zitat

    Ok, also darf der Makler ganz offiziell eine Wohnung vermitteln, seine Provision vom Mieter einkassieren und dann, im Auftrag des Vermieters, auch die NKA erstellen?

    Klar darf er das. Es spielt doch wirklich keine Rolle, wer diese Abrechnung erstellt, weil die Kosten stets der Auftraggeber (Vermieter) zu tragen hat. Und wenn sich der Makler mit der Materie auskennt, ist das doch auch für den Mieter kein Fehler.

    Der Makler dürfte auch noch ganz andere Arbeiten für den Vermieter erledigen, Hof fegen, Rasen mähen usw. usw.. Aber das wäre auf die Mieter umlegbar.

  • Klar darf er das.

    OK! Danke für diese Aussage.
    Weil nach Aussage des Maklers selbst, dürfte er dieses nämlich nicht! Und mein Nachmieter war der Meinung, er müsse auf die Provisions- Überweisung "unter Vorbehalt" schreiben aus genau diesem Grund. Da sich, nach dessen Aussage, der Makler wohl in einen Interessenskonflikt begibt und die Aufgaben des Hausverwalters übernimmt, die er aber Makler aber nicht dürfte... Und somit auch das Geld (Provision) einklagbar wäre.

    Aber jetzt ist das Thema vom Tisch.
    Danke nochmals!

  • Zitat

    Und mein Nachmieter war der Meinung, er müsse auf die Provisions- Überweisung "unter Vorbehalt" schreiben aus genau diesem Grund.


    Kann er doch, auch bei der Miete und den NK, nur was bringts ?
    Es muss bezahlt werden, so oder so.
    Das sind typische Aussagen des MSB, die natürlich nix wert sind, nur um sich bei seinen Mitgliedern zu profilieren und wichtig zu fühlen.

  • Hallo blacky13,

    es bestehen hier mehrere "Baustellen".

    Für Makler besteht kein Verbot Betriebskostenabrechnungen durchzuführen.

    Erstellung von Betriebskostenabrechnung ist nich automatisch Wohnungsverwaltung.

    Falls Makler auch schon der Hausverwalter Ihrer Wohnung war und für die Vermittlung der Wohnung eine Provision von Ihnen erhalten hat, haben Sie event. die Möglichkeit die Provision zurück zu erhalten. Wenn Sie einen Nachweis, Zeugen haben.

    Ist der Makler erst nach Ihrer Provisionzahlung Ihr Wohnungsverwalter geworden, so ist die Entgegennahme der Provision soweit ok.

    Ist Ihr Hausverwalter auch Makler und hat keine Provision von Ihnen erhalten, so darf er aber als bezahlter Wohnungsverwalter Ihre Wohnung verwalten.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi