Selbstauskunft

  • Hallo zusammen,

    mein Freund und ich sind auf der Suche nach unserer ersten gemeinsamen Wohnung.
    Wir haben uns letzte Woche eine Wohnung angesehen, die uns sehr gut gefällt und wir haben dann bei der Hausverwaltung eine Selbstauskunft sowie die Schufaerlaubnis ausgefüllt.
    Die Verwaltung hat uns jedoch etwas im Dunkeln tappen lassen. Einerseits hieß es, dass wir sie bekommen, wenn alles passt. Andererseits jedoch sagte man uns, dass auch noch zwei weitere Bewerber kommen.
    Nun heißt es also warten.

    Jedoch hat mich eine Sache in der Selbstauskunft stutzig gemacht. Dort heißt es:
    "Mit Unterschrift dieser Vereinbarung bestätigt der Mietinteressent, dass er keine Überlegungsfrist benötigt und das Mietobjekt im Sinne eines verbindlichen Vorvertrages für ihn reserviert sein soll."

    Heißt das nun, dass die Selbstauskunft schon ein Vorvertrag war? Das würde uns sehr freuen, denn wir möchten die Wohnung unbedingt!

    Der letzte Satz lautet jedoch: "Diese Zahlung (falls wir diese Vereinbarung absagen) erübrigt sich, wenn der Vermieter den Mietinteressenten ablehnt".

    Daraus werden wir nicht ganz schlau. Wurde nun ein Vorvertrag aufgesetzt oder nicht? Kann der Vermieter (den wir ja nicht kennen gelernt haben, da die Hausverwaltung alles übernimmt) uns dann nach dem Vorvertrag (wenn es denn einer war) noch ablehnen?

    Alles sehr missverständnlich... ich bitte um Aufklärung! :)

  • Zitat

    Heißt das nun, dass die Selbstauskunft schon ein Vorvertrag war?


    Nein, eine Reservierung ist kein Vertrag.

    Zitat

    "Diese Zahlung (falls wir diese Vereinbarung absagen) erübrigt sich, wenn der Vermieter den Mietinteressenten ablehnt".


    Du meinst bestimmt die Reservierungsgebühr, - ja die wäre weg wenn ihr abspringt.

    Zitat

    Kann der Vermieter (den wir ja nicht kennen gelernt haben, da die Hausverwaltung alles übernimmt) uns dann nach dem Vorvertrag (wenn es denn einer war) noch ablehnen?


    Logisch, dann gibts die Reservierungskosten zurück.

  • Zitat

    wir haben aber gar keine Reservierungsgebühr bezahlt.


    Was soll dann
    "Diese Zahlung (falls wir diese Vereinbarung absagen) erübrigt sich
    bedeuten ?

    Zitat

    Außerdem steht ja wortwörtlich drin: dass dies ein Vorvertrag ist.


    eines verbindlichen Vorvertrages für ihn reserviert sein soll."
    Eine Reservierung ist kein Vorvertrag.

  • Kompletter Text:

    "Mit Unterschrift und Rückgabe dieser Vereinbarung bestätigt der Mietinteressent, dass er keine weitere Überlegungsfrist benötigt und das Mietobjekt X im Sinne eines verbindlichen Vorvertrages für ihn reserviert sein soll. Sollte dennoch eine Absage des Mietinteressenten erfolgen, verpflichtet er sich für die bisherigen und wieder neu zu startenden Bemühungen eine pauschalisierte Entschädigung in Höhe von X Euro an das Büro X zu zahlen.
    Diese Zahlung erübrigt sich,w enn der Vermieter den Mietinteressenten ablehnt."

    Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt ;)

  • Sollte dennoch eine Absage des Mietinteressenten erfolgen, verpflichtet er sich für die bisherigen und wieder neu zu startenden Bemühungen eine pauschalisierte Entschädigung in Höhe von X Euro an das Büro X zu zahlen.


    Damit dürften wohl die entstandenen Kosten für die Schufa-Auskunft gemeint sein, evtl. auch eine pauschale Aufwandsentschädigung für Büro, Porto, Auslagen.

  • Wahrscheinlich wird nach der Reservierung gleich der MV vorbereitet und erstellt, wird ein Abnahmetermin vorbereitet, usw... bei Absage müssten dann diese Kosten erstattet werden.