Hallo zusammen,
mein Freund und ich sind auf der Suche nach unserer ersten gemeinsamen Wohnung.
Wir haben uns letzte Woche eine Wohnung angesehen, die uns sehr gut gefällt und wir haben dann bei der Hausverwaltung eine Selbstauskunft sowie die Schufaerlaubnis ausgefüllt.
Die Verwaltung hat uns jedoch etwas im Dunkeln tappen lassen. Einerseits hieß es, dass wir sie bekommen, wenn alles passt. Andererseits jedoch sagte man uns, dass auch noch zwei weitere Bewerber kommen.
Nun heißt es also warten.
Jedoch hat mich eine Sache in der Selbstauskunft stutzig gemacht. Dort heißt es:
"Mit Unterschrift dieser Vereinbarung bestätigt der Mietinteressent, dass er keine Überlegungsfrist benötigt und das Mietobjekt im Sinne eines verbindlichen Vorvertrages für ihn reserviert sein soll."
Heißt das nun, dass die Selbstauskunft schon ein Vorvertrag war? Das würde uns sehr freuen, denn wir möchten die Wohnung unbedingt!
Der letzte Satz lautet jedoch: "Diese Zahlung (falls wir diese Vereinbarung absagen) erübrigt sich, wenn der Vermieter den Mietinteressenten ablehnt".
Daraus werden wir nicht ganz schlau. Wurde nun ein Vorvertrag aufgesetzt oder nicht? Kann der Vermieter (den wir ja nicht kennen gelernt haben, da die Hausverwaltung alles übernimmt) uns dann nach dem Vorvertrag (wenn es denn einer war) noch ablehnen?
Alles sehr missverständnlich... ich bitte um Aufklärung!