Hallo,
schön das ich eine Community im Netz gefunden habe die sich mit dem Mietrecht befasst
Leider fand ich vor einigen Tagen eine Kündigung meines Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob diese rechtens ist?!
Hier ein Auszug:
Aufgrund meiner Erkrankung und der ärtztlichen Prognosen ist ein barrierefreier und behindertengerechter Umbau der Erdgeschosswohnung nicht mehr aufschiebbar, sodass die Erdgeschosswohnung künftig von uns selbst genutzt wird und durch bauliche Veränderungen mit dem Rest des Hauses verbunden wird.
Wir machen somit Eigenbedarf gem. §573 Abs.2 Nr.2 BGB geltend.
Die Anmietung eines entspr. Ersatzwohnung ist angesichts der 9monatigen Kündigungsfrist und des derzeitigen Wohnungsmarktes möglich und zumutbar.
Die Wohnung weist keine besonderen Eigenschaften auf, die es unmöglich machen, eine vergleichbare und für Ihre Wohnbedürfnisse angemessene Wohnung zu finden.
Ich bin seit 2004 Mieterin der genannten Wohnung und habe seit Geburt an eine Gehbehinderung.
Über eine Krankheit des Vermieter-Ehepaares weiss ich offiziell nichts.
Könnt ihr mir sagen ob die genannte Kündigung so rechtens ist?
Ich ahne eher, das der Sohn der Vermieter die Wohnung beziehen soll. Dieser ist vor ein paar Wochen aus dem Ausland zurück und wohnt nun mit bei den Vermietern in der Wohnung.