Vorwurf zur Waschmaschinenbeschädigung von der Vermieterin und Erpressung

  • Hallo zusammen,

    ich befinde mich gerade in einem Konflikt mit meiner Vermieterin. Ich bin ein Student, wohne in einem großen Altbau, dessen Wohnungen zimmerweise vermietet werden. Wir haben auch eine Waschküche mit 2 billigen Waschmaschinen der Einsteigerklasse.

    Meine Mutter (nicht deutsche, keine Deutschkenntnisse, nie in Deutschland gewohnt) hat mich in Deutschland 1 Woche lang besucht. Während ihrem Aufenthalt hat sie meine Wäsche in der Waschküche waschen wollen und die Maschine ist kaputtgegangen. Die Maschine geht jede Woche kaputt, da erstens sie einfach die übermäßige Auslastung nicht aushält und zweitens die Abflüsse problematisch sind...Auf jeden Fall hat es auch meine Mutter erwischt und dieses Mal war zufällig der Hausmeister da und hat sie dafür beschuldigt, dass sie die Maschine überbeladen und kaputtgemacht habe..Er hat sie dabei auch angeschrien, und befohlen dass sie sofort den Raum verlassen soll...An dem Abend ist der Hausmeister zu mir gekommen, als ich von der Arbeit zurückkam und frech bemerkt, dass meine Mutter nie im Leben solche Maschinen gesehen habe und nicht weiß, wie damit umzugehen ist....

    Nach einer Woche, nachdem meine Mutter weg ist, habe ich einen Brief von Vermieterin erhalten, dass meine Mutter ohne Zustimmung von ihr bei mir wohnt und ich unverzüglich mitteilen soll, wie lange sie schon da war und dass sie für die Doppelbelegung täglichen Betrag erfordert und ich die Rechnung für zwei(!) kaputte Waschmaschinen in Kürze erhalten werde...

    Zur Info: Die Maschinen sind schon einige Jahre alt und jedes Mal mindestens eine davon kaputt, wenn ich etwas waschen will..Meine Mutter hat an dem besagten Tag die Maschinen sogar wenig gefüllt..(und natürlich hat sie zu Hause vollautomatische Maschinen seit deren Erfindung und hat nie Probleme gehabt...)

    Ich habe daraufhin einen Brief zurückgeschrieben, dass meine Mutter eine Woche geblieben ist und die Tickets beigelegt. Auszug aus dem Mietvertrag beigelegt, dass die kurzen Besuche ohne Genehmigung vom Vermieter zulässig sind und meine Mutter keinesfalls die Maschinen unordnungsgemäß benutzt hat und sie seit Jahren vollautomatische Waschmaschinen benutzt, ohne irgendeine kaputtgemacht zu haben und sie ggf. die nicht ordnungsgemäße Nutzung beweisen sollen.

    Gestern nach einem Monat darauf, habe ich einen Brief von einem Anwalt bekommen, ungefähr dieselben Sachen wiederholt und angedeutet, dass meine Mama deutsch versteht und den Hausmeister einfach nicht verstehen wollte...Dass der 1-wöchiger Besuch nicht unter dem Satz betrachtet werden kann und mit Vermieterin abzustimmen war. (Bisher sind mehrmals die Freundinnen von meiner Mitbewohnerin bis zu 4 Monate gewohnt und die Freundin von meinem Mitbewohner wohnt fast bei uns, ohne Bescheid zu geben und irgendwelche Probleme)

    Nun weiß ich nicht, wie ich damit umgehen soll...Ich bin ein Student, habe knapp Geld und schon mal keins mir einen Anwalt zu holen...Die wissen das ganz genau und erpressen mich. Ich möchte die Rechnung nicht bezahlen, wenn sie kommt.

    ABER

    ich muss innerhalb von zwei Monaten ausziehen wegen meiner Diplomarbeit...

    Ich gehe in dem Fall davon aus, dass sie irgendwelche Kosten von meiner hinterlegten Kaution (600€) abziehen wird...Oder irgendwelche übertriebene Reparaturkosten aufstellen wird, in dem Fall muss ich dagegen rechtlich kämpfen..

    Darf sie das?

    Sollte ich in dieser Situation jetzt etwas unternehmen?

    Vielen Dank für jeden Rat und Tipp...

  • Hallo solocan,

    das, was Du über den Brief des RA geschrieben hast erweckt bei mir den Eindruck, denn er muss das schreiben, was sein Kunde, von dessen Geld er lebt:rolleyes:, verlangt.
    Substanz ist da nicht viel drin.
    Ich hätte auch nicht die kurze Dauer des Besuchs durch Vorlage der Fahrkarten nachzuweisen, höchstens ggü bem Richter. Durch Diskutieren wirst Du die Gegenseite nicht überzeugen können, denn die WILL schliesslich profitieren bzw. dafür prozessieren.
    Im Moment würde ich nichts unternehmen und abwarten. - Und uns hier über weitere Entwicklungen informieren.

  • Danke für die Antwort, Berny!

    Wenn sie den Prozess nicht gewinnt, kann sie dennoch das über Kaution schummeln? Wie siehst du das? Dann wird das ganze zu meinem Problem...

  • Wenn sie den Prozess nicht gewinnt, kann sie dennoch das über Kaution schummeln? Wie siehst du das? Dann wird das ganze zu meinem Problem...


    "Kann"... ja. "Ob"... wer weiss.
    Falls Deine Rechtsposition klar ist, kannste prozessieren, und der Gegner müsste alles zahlen. Abba so weit seid Ihr noch lange nicht. Vielleicht lernt die Gegnerin doch noch dazu...
    Du hast ordnungsgemäss gekündigt?

  • Zitat

    Nein da ist nix mit schummeln,
    über die Kaution ist korrekt abzurechnen!

    Gut, was ist, wenn sie bei der Kalkulation einfach ohne Beweis "Waschmaschinenschaden" für x00€ notiert? Dann muss ich gegen sie prozessieren? So dreist, wie sie und der Hausmeister sind, kann ich denen mittlerweile ziemlich alles zutrauen...Muss sogar fast fest davon ausgehen.

  • Gut, was ist, wenn sie bei der Kalkulation einfach ohne Beweis "Waschmaschinenschaden" für x00€ notiert? Dann muss ich gegen sie prozessieren? So dreist, wie sie und der Hausmeister sind, kann ich denen mittlerweile ziemlich alles zutrauen...Muss sogar fast fest davon ausgehen.


    Der Anspruchsteller muss seine Ansprüche beweisen.
    Hilfreich wäre, wenn Du die Wama-Schäden tabellarisch auflisten würdest: Welche Maschine, wann, welche Störung, wann behoben, wer war Zeuge - also in diesem Sinne.
    Ganz wichtig wäre das Übergabeprotokoll der Mietsache, denn dort können Ansprüche erläutert, begründet oder gestellt werden.

  • Hallo solocan

    Gut, was ist, wenn sie bei der Kalkulation einfach ohne Beweis "Waschmaschinenschaden" für x00€ notiert?



    Dein VM müsste für ein korrekte Abrechnung eine Rechnung haben.
    Und dann wäre noch fraglich ob dir nachgewiesen werden kann,
    dass du/deine Mutter den Schaden verursacht hast/hat.


    VG Syker