Schimmel, Mietminderung und ein Vermieter der nichts macht

  • Hallo Leute,

    wir haben momentan ein Problem mit unserem Vermieter, unserer Wohnung, Nebenkosten und dem Ganzen drum herum. Ich entschuldige mich mal im Voraus für die Menge an Text die jetzt folgt und hoffe ihr könnt mir ein wenig weiter helfen.
    Erstmal ein paar Worte zur Einleitung. Wir, zwei Freunde von mir und ich, sind im September 2011 zusammen in eine andere Stadt gezogen um zu studieren. Nach ein wenig suchen hatten wir eine Wohnung gefunden die uns ganz gut gefiel und wir beschlossen, sie zu mieten. Sie ist im 12. Stock eines Wohnhauses, hat 96m² Wohnfläche und war mit 400€ Kaltmiete + 300€ Nebenkosten ziemlich günstig. Bei der Besichtigung der Wohnung waren sämtliche Wände frisch weiß gestrichen, dementsprechend ordentlich sah die Wohnung aus. Allerdings begann schon nach kurzer Zeit, also als es kälter wurde, Schimmel zu entstehen. Sowohl im Badezimmer, welches kein Fenster hat und wo die Lüftung nicht ordnungsgemäß funktionierte, als auch in unseren Schlafzimmern und im Wohnzimmer. Dazu sollte gesagt sein, dass wir regelmäßig gelüftet und auch geheizt haben. Allerdings muss man sagen, dass unsere Heizungen nicht sonderlich gut funktionieren. So kommt es im tiefen Winter durchaus schon mal vor, dass man im Wohnzimmer seinen eigenen Atem sehen kann, obwohl die Heizung auf 5 steht. Diese Mängel haben wir dann dem Vermieter gemeldet. Zur Heizung war sein Kommentar, dass das an der Lage im 12. Stock läge, wobei ich die genaue Erklärung jetzt nicht mehr auf die Reihe bekomme. Bezüglich des Schimmels hatte er sich dazu bereit erklärt ihn im Badezimmer zu entfernen, für den restlichen Schimmel sollten wir selbst aufkommen. Der beauftragte Maler allerdings war so nett und hinterließ uns genug von dem Schimmelentferner damit wir selbst nichts bezahlen mussten. Als dann im weiteren Verlauf noch ein wenig Schimmel auftrat haben wir den kommentarlos selbst entfernt.
    Mittlerweile ist ja bereits der nächste Winter angebrochen und wieder hat sich Schimmel gebildet. Zwar nicht mehr im Badezimmer, dafür mittlerweile auch im Flur und in der Küche, sowie in den zuvor befallenen Zimmern. Zudem haben wir nun schon zum zweiten Mal einen neuen Vermieter bekommen. Außerdem haben wir im Laufe des Jahres erfahren, dass das Dach, welches direkt über unserer Wohnung ist, schon mal undicht war und in Folge dessen die ganze Wohnung vor unserem Einzug bereits verschimmelt war. Nach den Aussagen anderer Mitbewohner des Hauses, so wie mancher Handwerker, wurde das Dach daraufhin geflickt, der Schimmel in der Wohnung entfernt, neu tapeziert und neu gestrichen. Daher auch die schön frisch geweißte Wohnung zum Einzug. Ein Handwerker der damals die Arbeiten erledigte merkte zudem an, dass er damals bereits gesagt hatte, dass die oberflächliche Entfernung des Schimmels, mit der er beauftragt war, nicht ausreichen würde und der Schimmel wieder kommen würde.
    Das Auftreten und Wachstum des Schimmels haben wir dann Anfang Dezember 2012 unserm neuen Vermieter mit beigefügten Bildern gemeldet. Zudem mit der Bitte diesen Mangel bitte schnell zu beheben da wir andernfalls zum Januar hin eine Mietminderung von 30% auf die Kaltmiete durchführen würden (mittlerweile wissen wir auch das man das durchaus auf die Warmmiete anrechnen kann). Einige Tage später kamen Handwerker vorbei um sich das ganze anzuschauen. Die sagten dann, dass sie das ganze Anfang Januar entfernen würden, daher bezahlten wir ganz normal für den Januar die Miete. Nun haben wir schon Mitte Februar durch und es ist immer noch nichts passiert, trotz einer erneuten Aufforderung vom 23.1.13. Deswegen hatten wir nun rückwirkend die Mietminderung zum Januar durchgeführt, sowie die Miete vom Februar gemindert, so wie wir es zuvor schriftlich angekündigt hatten. Einzig das Dach wurde noch mal überprüft, weil uns aus einer höher liegenden Wohnung gesagt wurde, dass die Dachpappe lose wäre. Allerdings hatten wir in diesem Falle uns nicht mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt, sondern unsere Nachbarin, welche Eigentümerin und im Hausbeirat oder so ist.

    Nun ist es so, dass wir mittlerweile eine neue Wohnung haben, in die wir zum 01.04.13 einziehen können. Daher haben wir der Verwaltung des Vermieters am 30.01.13 eine außerordentliche Kündigung zum 08.04.13 geschickt. Begründet mit den Schimmelproblemen, der Untätigkeit des Vermieters sowie wegen der Nebenkosten(hierzu kommt gleich noch eine Menge Text;)). In der Kündigung hatten wir noch geschrieben, dass, sollte die außerordentliche Kündigung unwirksam sein, wir dann fristgerecht kündigen würden. Interessanterweise hat sich unser Vermieter zu der Kündigung noch gar nicht geäußert, obwohl wir die Tage zum Beispiel noch einen Brief von ihm erhalten haben, in welchem es um die Nebenkosten geht (wie gesagt, später mehr;))
    Jetzt fragen wir uns halt, wie es in unserem Falle nun mit der Kaution ist. Wir haben, wenn ich mich recht erinnere, 1200€ Kaution bezahlt. Wenn wir nun ausziehen und die Bude ist immer noch verschimmelt, so kriegen wir die Kaution sicherlich nicht wieder, oder? Deswegen haben wir überlegt, ob wir einfach im März soviel an Miete mindern, dass wir nicht ganz soviel Geld verlieren. Wäre so etwas rechtens? Immerhin müsste es fast die gesamte Miete sein. Beziehungsweise wenn der Schimmel bis zu unserem Auszug noch entfernt werden sollte, kriegen wir die Kaution dann wieder? Und muss es uns stören, dass der Vermieter sich nicht zur Kündigung äußert?

    Hier der Link zu dem Nebenkosten betreffenden Thema in dem passenden Unterforum:
    http://www.mietrecht-hilfe.de/mietrecht-foru….html#post27038

    Dann sag ich schon mal Danke an jeden der sich das durchgelesen hat und noch ein viel größeres Danke an alle die eine Idee haben was man in unserer Situation machen sollte.

    Mit freundlichen Grüßen
    Space Malte

    Einmal editiert, zuletzt von Space Malte (22. Februar 2013 um 16:51)


  • Nun ist es so, dass wir mittlerweile eine neue Wohnung haben, in die wir zum 01.04.13 einziehen können. Daher haben wir der Verwaltung des Vermieters am 30.01.13 eine außerordentliche Kündigung zum 08.04.13 geschickt.

    Das geht leider nicht. Sie können nur zum Monatsende fristgemäß kündigen.
    Eine fristlose Kündigung verbietet sich von selbst, da die dafür angeführten Umstände bereits längere Zeit bekannt waren und eine fristgerechte Kündigung möglich gewesen wäre.

    Zitat

    In der Kündigung hatten wir noch geschrieben, dass, sollte die außerordentliche Kündigung unwirksam sein, wir dann fristgerecht kündigen würden.

    Dann käme das auf den 30. April raus und kann man akzeptieren.


    Zitat

    Interessanterweise hat sich unser Vermieter zu der Kündigung noch gar nicht geäußert,

    Das muß er nicht.

    Zitat

    Deswegen haben wir überlegt, ob wir einfach im März soviel an Miete mindern, dass wir nicht ganz soviel Geld verlieren. Wäre so etwas rechtens?

    Nein und nochmals Nein. Das sind zwei getrennte Dinge. Sie dürfen die Mietzahlung nicht zur Begleichung anderer Forderungen verwenden.

    Zitat

    Beziehungsweise wenn der Schimmel bis zu unserem Auszug noch entfernt werden sollte, kriegen wir die Kaution dann wieder?

    Wenn die Wohnung ohne Beanstandungen übergeben wird bekommen Sie natürlich die Kaution wieder. Inwieweit der Vermieter Ihre Mietminderung anerkennt oder nicht, wer weiß das schon hier. Schlimmstenfalls kann er die Nachforderungen mit der Kaution verrechnen.

    Zitat

    Und muss es uns stören, dass der Vermieter sich nicht zur Kündigung äußert?

    Es sollte Sie nicht stören, wenn die Kündigung rechtmäßig und ordentlich zugestellt wurde. Zu einer Bestätigung ist der Empfänger nicht verpflichtet

  • Nein und nochmals Nein. Das sind zwei getrennte Dinge. Sie dürfen die Mietzahlung nicht zur Begleichung anderer Forderungen verwenden.

    Naja, so formuliert war das natürlich nicht so klug, das stimmt. Dann eher so: Wir haben Schimmelprobleme, die Heizung funktioniert nicht vernünftig, der Vermieter reagiert nicht. Das müssten doch alles Gründe sein mit denen man die Miete mindern kann. Wieviel Prozent könnte man denn bei sowas mindern?

    Zitat

    Wenn die Wohnung ohne Beanstandungen übergeben wird bekommen Sie natürlich die Kaution wieder. Inwieweit der Vermieter Ihre Mietminderung anerkennt oder nicht, wer weiß das schon hier. Schlimmstenfalls kann er die Nachforderungen mit der Kaution verrechnen.

    Also können wir im Gegenzug tatsächlich davon ausgehen das wenn der Schimmel zu unserem Auszug noch vorhanden ist, die Kaution futsch ist? Dann könnte der Vermieter uns also weiter fleißig ignorieren und dann die Kaution behalten und dann erst den Schimmel entfernen:(

    Zitat

    Eine fristlose Kündigung verbietet sich von selbst, da die dafür angeführten Umstände bereits längere Zeit bekannt waren und eine fristgerechte Kündigung möglich gewesen wäre.

    Mmmh, also geht es nicht, weil wir sozusagen schon zu lange von dem Schimmel wissen? Die Tatsache das der Vermieter die Mängel nicht behebt ist dann wohl keine ausreichende Begründung für solch eine Kündigung? Weil diese Tatsache war vorher ja nicht so klar.

    Auf jeden Fall danke schon mal!

  • Das nenne ich mal einen Beitrag. Wir haben auch schon Schimmel in der Wohnung gehabt und der Vermieter konnte (wollte) erst nichts tun. Mieterbund eingetreten und Mietminderung gemacht.

    Vermieter war das egal, hatte wohl das Geld nicht gebraucht. Jedenfalls neue Arbeit neuer Ort und somit die Wohnung fristgerecht gekündigt. Vermieter kommt und lässt die Wohnung komplett machen, Schimmel war zum Auszug weg und die Kaution auch. Verechnet mit der mietminderung .... Ab zum Anwalt, eingeklagt. Nach 6 Monaten den Kampf gewonnen: Komplette Kaution und Schadensersatz ;)

  • Zitat

    Schimmel, Mietminderung und ein Vermieter der nichts macht


    Schauen wir doch mal was die Mietervereine dazu sagen.
    Start - Mieterverein Stuttgart auf Ratgeber - dann heizen und lüften
    Zitat:
    So mancher hat Schwierigkeiten, richtig zu heizen und zu lüften.
    Aus falsch verstandener Sparsamkeit lüftet man zuwenig oder falsch. Der Erfolg: in Küchen, Bädern und Schlafzimmern bildet sich Schimmelpilz. Das muss nicht sein - in den meisten Fällen ist nämlich die Ursache des Schimmels hausgemacht und liegt nicht an Baufehlern.

  • das mag sein sprach der vermieter und ritt davon........
    scherz...... nein sicher gibt es solche fälle. aber ich würde sagen diese aussage treffen viele vermitter. zeigen nicht viel interesse daran, obwohl es ja die eigene wertanlage sein sollte. aber es hat auch vorteile dafür hat man nicht so viele spinnen die mögen nämlich keine feuchtigkeit.
    ich habe mich auch gewundert warum ich nun in der neuen wohnung keinen schimmel mehr habe obwohl ich genau so lüfte und heize wie in der alten. bei fast gleicher raumaufteilung. und wenn sich dann noch einer von der wohnungsgesellschaft dahin stellt und 12 mietparteien erzählen will das man zu blöd zum lüften sei, dann fragt man sich schon ja da ist bestimmt was dran..... grins

  • Zitat

    es hat auch vorteile dafür hat man nicht so viele spinnen die mögen nämlich keine feuchtigkeit.


    Fast alles hat 2 Seiten und 100% zufrieden werden Mieter nie sein.

    Zitat

    ich habe mich auch gewundert warum ich nun in der neuen wohnung keinen schimmel mehr habe obwohl ich genau so lüfte und heize wie in der alten.


    Übe dich in Geduld, der kommt schon noch.

  • das mag sein sprach der vermieter und ritt davon........
    scherz...... nein sicher gibt es solche fälle. aber ich würde sagen diese aussage treffen viele vermitter. zeigen nicht viel interesse daran, obwohl es ja die eigene wertanlage sein sollte. aber es hat auch vorteile dafür hat man nicht so viele spinnen die mögen nämlich keine feuchtigkeit.
    ich habe mich auch gewundert warum ich nun in der neuen wohnung keinen schimmel mehr habe obwohl ich genau so lüfte und heize wie in der alten. bei fast gleicher raumaufteilung. und wenn sich dann noch einer von der wohnungsgesellschaft dahin stellt und 12 mietparteien erzählen will das man zu blöd zum lüften sei, dann fragt man sich schon ja da ist bestimmt was dran..... grins


    Nix grins.
    Die Verwendung von Satzzeichen plus (wenn es nicht zuviel verlangt ist) Gross- und Kleinschreibung erlaubt es dem geneigten Leser, Dein Geschreibsel leicher zu verstehen.

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