Mieter sollen Heizöl sofort nach tanken zahlen.

  • Hallo,

    ich habe folgende Frage: Unser Vermieter verlangt von seinen Mietern, daß sie die komplette Füllung des Öltankes sofort an ihn bezahlen, er tankt z.B für 4000 Euro und legt es dann auf unsere 4 Parteien im Haus um(qm). Das sind bei mir anteilig an der Tankfüllung 880 Euro, der tatsächliche Verbrauch wird dann ermittelt per Ablesung, wir haben da solche Zähler an den Heizkörpern, dann wird mal wieder getankt und es geht von vorne los. Ist das rechtens, daß die Mieter das komplette Heizöl sofort zahlen müssen?

    LG Wuschel.

  • Also ich verstehe es so, dass die Zahlunmg bei Lieferung eine einmalige Abschlagzahlung ist (wie eine monatliche Vorauszahlung - nur eben nicht monatlich, sondern unregelmäßig).

    Da ja trotzdem einmal jährlich eine ordentliche Heizkostenabrechnung erfolgt und dabei auch die bisher gezahlten Beträge gegen gerechnet werden, steht diese Vorgehensweise meiner Meinung nach, nicht im Widerspruch zur Heizkostenverordnung.

    Was ist denn Mietvertraglich vereinbart? Wenn schon monatliche Abschläge auf die Heizkosten gezahlt werden, kann der Vermieter sicherlich nicht noch zusätzliche (einmalige) Vorauszahlungen fordern.

  • Was ist denn Mietvertraglich vereinbart? Wenn schon monatliche Abschläge auf die Heizkosten gezahlt werden, kann der Vermieter sicherlich nicht noch zusätzliche (einmalige) Vorauszahlungen fordern.

    Abschlagszahlungen gibt es nicht, die ca. 4000 Euro kosten werden sofort nach Tankung auf die Mieter verteilt und kassiert.

    Ich bin hier gerade eingezogen und zufällig war auch gerade der Öltank aufzufüllen. Mir wurde jetzt ein Aufschub bis Juni gewährt, aber die Andreren im Haus sollen gleich zahlen und denen stinkt es gewaltig, wir sind lauter Arbeiter hier und keine Großverdiener. Die wollen sich das nun nicht mehr gefallen lassen und fragten mich, ob ich auch unterschreibe, daß wir ne normale Abschlagsregelung wollen. Klar unterschreib ich. Aber ich wollte mich mal bei Euch fachkundig machen, um die Chancen etwas auszukundschaften.

    LG Wuschel.

  • Hallo Kolinum

    Ääh und wo bitte in der HKV?



    Nach HeizKV sind die entstandenen Kosten nach dem gemessenen Verbrauch zu verteilen.
    Das getankte Heizöl ist aber noch nicht verbraucht worden,
    und somit sind auch noch keine Kosten für das Heizöl im Sinne der HeizKV entsstanden.


    VG Syker

  • Hallo Kolinum
    Nach HeizKV sind die entstandenen Kosten nach dem gemessenen Verbrauch zu verteilen.
    Das getankte Heizöl ist aber noch nicht verbraucht worden,
    und somit sind auch noch keine Kosten für das Heizöl im Sinne der HeizKV entsstanden.

    Kann ich aber nur mit Schmerzen im Bauch zustimmen.
    Wären, so sollte es eigentlich sein, monatliche Vorauszahlungen vereinbart worden, schießt man auch Geld für Heizkosten vor "welche noch nicht verbraucht " wurden.

    Aber zum konkreten Fall: Ein Aufschub bis Juni sollte für einen Neuankömmling machbar sein.
    Wer länger drin lebt sollte sich einrichten. Auch damit kann man leben. Auch wenn man sogenannter "Arbeiter" ist. Es werden ja wohl nicht alle als Friseure beschaftigt sein.

    Und noch was: Der Vermieter gewährt somit den Mietern ein faktisch zinsloses Darlehen von 4000 € fast ein Jahr.
    Wie schon erwähnt, eine monatliche Vorauszahlung wäre die eleganteste Lösung und beiden wäre gerecht getan.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (24. Februar 2013 um 19:16)

  • Hallo Kolinum

    Kann ich aber nur mit Schmerzen im Bauch zustimmen.
    Wären, so sollte es eigentlich sein, monatliche Vorauszahlungen vereinbart worden, schießt man auch Geld für Heizkosten vor "welche noch nicht verbraucht " wurden.



    Gewissermaßen stimmt das zwar,
    z.B. wenn das Heizöl innerhalb des Abrechnungszeitraums verbraucht wird.
    Wenn aber kurz nach der Betankung abgerechnet wird,
    dann wird ein Großteil des getankten Heizöls nicht berechnet.

    Wie schon erwähnt, eine monatliche Vorauszahlung wäre die eleganteste Lösung und beiden wäre gerecht getan.



    Da stimme ich dir schon zu:
    Das keine Vorauszahlung geleistet wird hat der TE auch erst später gesagt,
    so dass ich von Vorauszahlungen und "Sonderzahlungen" ausgegangen bin.


    VG Syker

  • Abschlagszahlungen gibt es nicht, die ca. 4000 Euro kosten werden sofort nach Tankung auf die Mieter verteilt und kassiert.


    1. Ist diese "Regelung" explizit in den Mietverträgen vereinbart??
    Kein Verlag druckt Mietverträge, in denen sowas "ab Werk" drin steht. Müsste dann also als Individualvereinbarung vereinbart worden sein.
    2. Was ist im MV vereinbart bzgl. Betriebskosten?
    3. bzgl. Heizkosten?

  • Hallo Berny,

    ist im Mietvertrag so vereinbart, die Frage, die wir uns stellen, ist, ob das überhaupt rechtens ist. Keiner kennt jemanden, bei dem es auch so läuft.
    Das mit den Abschlagszahlungen ist eben fairer, da zahl ich ja schließlich auch im Sommer, wenn ich nix verbrauch.

    LG Wuschel.

  • ist im Mietvertrag so vereinbart, die Frage, die wir uns stellen, ist, ob das überhaupt rechtens ist.


    M.E. kann auch eine solche ungewöhnliche Individualvereinbarung die HeizkostenVO nicht aushebeln.
    Ich würde freiwillig mtl. à Kontobeträge zahlen, so wie es allgemein üblich ist. Der VM sollte sich mal bei Haus und Grund erkundigen.

  • ist im Mietvertrag so vereinbart, die Frage, die wir uns stellen, ist, ob das überhaupt rechtens ist. Keiner kennt jemanden, bei dem es auch so läuft.


    PS: Vielleicht könnte man die geforderten Zahlungen der Mieter als (erhöhte) Abschlagszahlungen werten?
    Von welchen Beträgen ist die Rede?

  • Hallo Berny,

    Naja, nachdem, was ich so gelesen hab hier, darf er es wohl und dann hat er ja auch recht, warum soll er es dann nicht tun, wundert mich eh, daß es andre VM nicht auch so machen, denn es stimmt ja schon, daß sonst der VM uns das, was wir verbraten, vorstreckt. War nur sehr überrascht, daß es so ne Art von Nebenkosten auch gibt und den Anderen stinkt das auch. Hoffentlich wird hier keiner arbeitslos, weiß nicht, wie das dann gehen sollte. Solange man ne Arbeit hat, ist es ja irgendwie zu schaffen, wenn man mal im Rhytmus ist. Aber nen sicheren Job haben heut die wenigsten noch. Hat gerade wieder ne große Traditionsfirma bei uns Konkurs angemeldet. Aber die wohnen alle zum Glück nicht bei uns.

    LG Wuschel

  • Hallo Wuschel,

    "nachdem, was ich so gelesen hab hier, darf er es wohl und dann hat er ja auch recht, warum soll er es dann nicht tun,"
    - Der VM darf das nur dann machen, wenn es im MV rechtswirksam vereinbart ist.

    "wundert mich eh, daß es andre VM nicht auch so machen,"
    - Falls die alle Öltanks haben...:confused:
    Wir haben Gas...:p

    "es stimmt ja schon, daß sonst der VM uns das, was wir verbraten, vorstreckt."
    - Das mit dem Vorstrecken ist ohnehin öfters der Fall, auch wenn der VM grundsätzlich nur die Betriebskosten an div. Leistungserbringer weiterleitet.

    "War nur sehr überrascht, daß es so ne Art von Nebenkosten auch gibt und den Anderen stinkt das auch."
    - Naja, bei Dir hat er ja einen Zahlungsaufschub gewährt.
    M.E. hätte der VM diese Klausel im MV deutlich geschickter und schmerzfreier regeln können, in Richtung üblicher angemessener mtl. VZ.

    "Hoffentlich wird hier keiner ..."
    - Sehr wohl verstanden...:)

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (2. März 2013 um 22:40)

  • M.E. kann auch eine solche ungewöhnliche Individualvereinbarung die HeizkostenVO nicht aushebeln.

    Wo steht denn in der HeizkostenVO, dass man monatliche Abschläge zahlen muss. Meiner Meinung nach, dürften auch jährliche, bzw. unregelmäßige Abschläge erlaubt sein.
    Vorausgesett natürlich es erfolgt eine jährliche Abrechnung der Kosten (wie in der HK-VO vorgeschrieben) und diese Vorgehensweise ist auch so vertraglich vereinbart (was hier der Fall ist)

  • Wo steht denn in der HeizkostenVO, dass man monatliche Abschläge zahlen muss. Meiner Meinung nach, dürften auch jährliche, bzw. unregelmäßige Abschläge erlaubt sein.
    Vorausgesett natürlich es erfolgt eine jährliche Abrechnung der Kosten (wie in der HK-VO vorgeschrieben) und diese Vorgehensweise ist auch so vertraglich vereinbart (was hier der Fall ist)

    Ist zwar schon ein Jahr vergangen, aber hat auch lang gedauert, bis wir zu nem Ergebnis kamen!

    Also Aussage von der-Mieter ist absolut korrekt. Ein Hausbewohner war beim Mieterverein und nach ewig langem hin und her hat sich doch was getan: Unser Vermieter hatte das Restöl immer am Ende des Jahres als Anfangskapital für das kommende Jahr stehen lassen, nun muß er es auszahlen. Ist zwar einerseits blöd, denn dann gehört das Restöl dem Vermieter und er muß es quasi uns verkaufen, aber seit dem tankt er nicht mehr so großzügig!!! ;).

    LG Wuschel

  • der-Mieter:

    "Wo steht denn in der HeizkostenVO, dass man monatliche Abschläge zahlen muss. Meiner Meinung nach, dürften auch jährliche, bzw. unregelmäßige Abschläge erlaubt sein."
    - Irrtum! Die HeizkVO sagt natürlich nichts über Abrechnungsmodalitäten aus, die BetrkVO jedoch schon. Und Heizkosten sind ein Teil der Betriebskosten...

    Wuschel:

    "Unser Vermieter hatte das Restöl immer am Ende des Jahres als Anfangskapital für das kommende Jahr stehen lassen, nun muß er es auszahlen."
    - Und wenn inzwischen Mieterwechsel war...?

    "Ist zwar einerseits blöd, denn dann gehört das Restöl dem Vermieter und er muß es quasi uns verkaufen, aber seit dem tankt er nicht mehr so großzügig!!! ;)."
    - Naja, ein Glück, dass wir Gas haben...:)