Hausreinigung jetzt durch eine Fachfirma! Muss Ich die Kosten zahlen?

  • Ich bin Mieter in einen 9 Familienhaus. Hier habe ich laut
    mietvertraglichen Pflichten regelmässig die Hausordnung getätigt.
    Jedoch gab es einige Putzmuffel die die Hausordnung nicht eingehalten hatten.Der Vermieter kündigte dann jetzt an dass monatlich 18.50.-Euro von mir für eine angeblich Fachputzfirma umgelegt wird und über die Betriebskosten abgerechnet wird.
    Ich habe mitgeteilt dass ich weiter meinen
    mietvertraglichen Pflichten,hier Hausordnung, nachkommen werde
    und die mtl. 18.50 nicht zahlen möchte und habe mein Vermieter mitgeteilt dass ohne meine Zustimmmung mein Mietvertrag nicht einseitig geändert werden darf.Daraufhin teilte mir mein Vermieter jetzt mit Schreiben mit....
    "Somit widersprechen wir der Hausreinigung durch Sie als Mieter
    und werden weiterhin die kleine und große Hausreinigung ausführen
    und über die Betriebskosten umlegen."
    Was kann ich jetzt noch tun?
    Zudem finde ich 18.50.-Euro für 10 Minuten Putzen stark überhöht!
    und die angebliche Putzfrau ist bei der Baugesellschaft tätig und keine Fachputzfirma wie angekündigt!
    Wäre dankbar für einen Vorschlag!
    Steffi

  • Sie werden die Putzkosten zahlen müssen. Diese sind Teil der Betriebskosten und sind somit auf den Mieter umlegbar.
    Ihr Einspruch verspricht keinen Erfolg.

    Das wäre nur dann von Erfolg, wenn im Mietvertrag ausdrücklich individuelle Reining vereinbart worden wäre.

  • Hausreinigung ein sehr komisches Thema. Die Putzkräfte verdienen daran nicht viel ... man muss es so sehen. Der Vermieter holt sich eine Putzfirma ins Haus die muss bezahlt werden, natürlich trägt der Mieter diese Kosten (umso mehr im Haus wohnen umso günstiger wird das ganze), aber der Vermieter möchte daran auch verdienen. Bei uns war das auch mal so, 6 Parteien im Haus und alle haben monatlich ca 70 € an Reinigung bezahlt macht 420 Euro im Monat für alle und 5040 Euro im Jahr ... der typ war einmal die Woche da oder auch nicht je nach wie er Lust hatte. Guter nebenverdienst ;)

  • Hallo Gedil

    aber der Vermieter möchte daran auch verdienen.



    Was der VM möchte (hier Geld verdienen) ist im Fall des TE nicht relevant.
    Desweiteren verdient der VM an den BetrK nichts,
    es sei denn der VM erledigt die Arbeit selber,
    was aber im Fall des TE nicht zutreffen dürfte.

    VG Syker

  • Gedil:

    "Hausreinigung ein sehr komisches Thema."
    - Falsch.

    "natürlich trägt der Mieter diese Kosten"
    - Falsch.

    "der Vermieter möchte daran auch verdienen."
    - Falsch.

    "Bei uns war das auch mal so, 6 Parteien im Haus und alle haben monatlich ca 70 € an Reinigung bezahlt macht 420 Euro im Monat für alle und 5040 Euro im Jahr"
    - Selbst schuld, falls nicht ausdrücklich so vereinbart.

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