Muss ich meine Wohnung Raufaserweiß überstreichen?

  • Guten Abend,

    Und zwar haben wir am Donnerstag Wohnungsübergabe. Wir haben seit 01.11.2012 in der Wohnung gewohnt, bis sich Schimmel mitte November bemerkt machte. Meine Freundin hatte Asthma und dadurch probleme bekommen, ich dann anfang Dezember auch, und suchte einen Arzt auf der mir geraten hat mich nicht länger als 3 Stunden in der Wohnung aufzuhalten. Worauf wir die Wohnung gekündigt haben mit einer 3 Monatsfrist. Wir informierten schriftlich die Wohnungsgenossenschaft und 4 Tage später kam eine Frau und machte Fotos von dem Schimmel im Bad und im Kinderzimmer. Und sagte wir sollten die Malerfirma so und so anrufen und mit denen einen Termin machen. Haben wir auch getan (12.12.12). Und sie sagten das bald Weihnachten ist und sie es vor Weihnachten nicht mehr schaffen und sich melden. Wir haben dann im Januar mehrmals versucht anzurufen und konnten keinen Termin vereinbaren. Ich habe im Dezember schon ein Schreiben an die Wohnungsbau gemacht und habe mit einer Mietminderung von 20 % gedroht. Es kam auch kein Wiederspruch zurück. Habe dann im Januar die Miete um 20 % gemindert worauf ein schreiben kam das wir ihnen keine Zeit gegeben hätten die Mängel zu beseitigen. Wir sollten den offenen Betrag von 93 Euro überweißen, es werden uns aber 50 Euro gutgeschrieben damit es kein Streit gibt ( So steht es in den Brief). Naja bis zum heutigen Tage hat sich immer noch keiner bei uns gemeldet wegen der beseitigung des schimmels.

    In den Mietvertrag steht als Bemerkung auf den letzten Blatt:

    Bemerkung zum Zustand der überlassenen Wohnung:

    Die wohnung wurde in einem mängel- und schimmelfreien Zustand sowie "neu renoviert" übergeben, die Decken sind tapeziert . Nach Ablauf des Nutzungsverhältnisses ist die Wohnung im gleichen Zustand ( Raufaser weiß) an die Genossenschaft abzugeben.

    Also es ist wie ich finde kein § im Vertrag sondern nur eine Bemerkung.

    Ich mein Wir haben das nötigste Überstrichen was wir Farbig gemacht haben, und es ist alles Raufaser weiß. Außer dem Schimmel haben wir nicht übermalt.

    Wenn die Wohnugnsübergabe ist und sie mängel feststellen, kann ich mich wehren.?

  • chris35413:

    "Und sagte wir sollten die Malerfirma so und so anrufen und mit denen einen Termin machen."
    - Und somit habt Ihr einen Auftrag erteilt, den Ihr auch zu bezahlen habt nach dem Motto: Wer die Musik bestellt, der ...:(

    "In den Mietvertrag steht als Bemerkung auf den letzten Blatt:
    Bemerkung zum Zustand der überlassenen Wohnung:
    Die wohnung wurde in einem mängel- und schimmelfreien Zustand sowie "neu renoviert" übergeben, die Decken sind tapeziert . Nach Ablauf des Nutzungsverhältnisses ist die Wohnung im gleichen Zustand ( Raufaser weiß) an die Genossenschaft abzugeben.
    Also es ist wie ich finde kein § im Vertrag sondern nur eine Bemerkung."
    - Diese Bemerkung kann auch als (gültige) Indiividualvereinbarung gewertet werden.

    "Wenn die Wohnugnsübergabe ist und sie mängel feststellen, kann ich mich wehren.?"
    - WEHREN... kannst Du Dich immer...:rolleyes:

  • Zitat

    Ich mein Wir haben das nötigste Überstrichen was wir Farbig gemacht haben


    Farbige Wände oder Decken gelten als Beschädigung und haben nix mit renovieren zu tun.

    Wer für den Schimmel verantwortlich ist bezahlt für dessen Beseitigung.
    Schauen wir doch mal was die Mietervereine dazu sagen.
    Start - Mieterverein Stuttgart auf Ratgeber - dann heizen und lüften
    Zitat:
    So mancher hat Schwierigkeiten, richtig zu heizen und zu lüften.
    Aus falsch verstandener Sparsamkeit lüftet man zuwenig oder falsch. Der Erfolg: in Küchen, Bädern und Schlafzimmern bildet sich Schimmelpilz. Das muss nicht sein - in den meisten Fällen ist nämlich die Ursache des Schimmels hausgemacht und liegt nicht an Baufehlern.

  • aus sicht eines erfahrenen Bauleiters und einem recht aktuellen Urteil: Außenwände eines Gebäudes, in denen Mieter wohnen, sind bauphysikalisch zu her zu stellen das sie nicht Schimmeln wenn Mieter in den Wohnungen wohnen. Die hier genannten Aussagen sind veraltet und zu über 90% nur Schutzbehauptungen...

    grüße von HausH

  • aus sicht eines erfahrenen Bauleiters und einem recht aktuellen Urteil: Außenwände eines Gebäudes, in denen Mieter wohnen, sind bauphysikalisch zu her zu stellen das sie nicht Schimmeln wenn Mieter in den Wohnungen wohnen.


    Tun sie regelmässig sowieso nicht.

  • Über die Schimmelproblematik ist schon so viel geschrieben und gesagt worden, das es hier eigentlich überflüssig erscheint darüber noch zu reden. Wenn dann auch die Herren in den schwarzen Roben solche Urteile als der Weißheit letzten Schluß hinstellen, dann gute Nacht

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