Kündigung mündlicher Mietvertrag

  • Moin Moin!:)
    Ich bzw. mehr meine Freundin hat einen ziemlich komplexen Fall bei dem wir unbedingt mal nen Rat brauchen bzw. vielleicht andere Erfahrungsberichte.:rolleyes:
    Los ging es im November 2012, meine Freundin brauchte dringend eine Wohnung. Leider war der Wohnungsmarkt nicht sehr ergiebig, doch sie hatte "Glück" denn eine Arbeitskollegin von ihr hatte eine kleine Wohnung frei. Ich als Landei fand diese bessere Besenkammer von anfang an überteuert aber die Preise in Städten scheinen sich wohl sehr von denen auf dem Land zu unterscheiden.
    Sie konnte dort auf jeden Fall am 1. Dezember kurzfristig einziehen und war anfangs übrglücklich und ich ebenso denn der Wahnsinn mit der Suche hatte ein Ende.
    Der Mietvertrag war erstmal mündlich, ein schriftlicher sollte aber folgen. In dieser mündlichen Übereinkunft wurden erstmal die höhe der Miete, natürlich das Objekt an sich und auch eine besondere Kündigungsfrist besprochen.
    Meine Freundin ist leider nicht ganz gesund. Sie ist in Behandlung bei verschiedenen Ärzten und bekommt lange Kuren verschrieben. Deswegen kam auch das gesonderte Kündigungsrecht von "kurzfristig kündbar" zustande. Nun ist es wieder soweit, sie hat eine längere Kur verschrieben bekommen die sich mindestens über einen Monat erstreckt, erfahrungsgemäß aber länger dauert. (Offen wie lang)
    Also haben wir uns mit den Vermietern zusammengesetzt und haben denen mitgeteilt das der Ernstfall eingetreten ist und wir die Wohnung gerne kurzfristig am besten zum 1. März, zur Not zum 1. April kündigen möchten.
    Die haben sich natürlich total quer gestellt :(
    Sie haben behauptet das solche Abmachungen wie die besondere abgemachte Kündigungsfrist eine Lüge sind und wir zum 1. Juli (!) ausziehen könnten...
    Meine Freundin ist natürlich total am Ende mit den Nerven :(
    Und ich bin ziemlich sauer weil sie nun so traurig und enttäuscht ist :mad: Nun ist sie soweit das sie die Kur absagen möchte um weiter zu arbeiten um alles bezahlen zu können.
    Eigentlich sollte das kein Problem sein weil es natürlich ein Fall für die Krankenkasse ist. Komplexer wird es dadurch das sie momentan Praktikantin ist, das auch noch unbezahlt und sie sich mit einem 400€ Job gerade so über Wasser hält...
    Ich als Student habe jetzt auch nicht die große Möglichkeit ihr da raus zu helfen so sehr ich mich auch bemühen würde. So sehr wir auch wollen wir können uns das in der Zeit einfach nicht leisten. Vom Vermieter wenig Einsicht. Das Witzige an der Geschichte, er ist Pfarrer und predigt jeden Sonntag früh was von Nächstenliebe, "Habgier? Nein Danke!" und so einen scheinheiligen Mist :mad:
    Alles ein bisschen verzwickt :confused:
    Weiß jemand Rat? Gibt es die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aufgrund der Gegebenheiten oder eine Möglichkeit sich da rauszuschlängeln?

    Im Voraus vielen Dank!

  • Hallo Timo,

    ich sehe da leider keine Möglichkeit. Wenn Deine Freundin jetzt schriftlich nachweislich zum nächstmöglichen Termin kündigt, wäre das dann zum 31.05.2013.
    Ähem, was den gütigen Pfarrer betrifft: Ich gehöre seit über 30 Jahren keiner Konfession mehr an...:cool:
    Du bekommst eine PM.

  • Da kein schriftlicher, sondern ein mündlicher Mietvertrag vorliegt, gelten auch nur die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Kündigungsfristen und diese betragen 3 Monate.
    Eine besonders abgemachte Kündigungsfrist ist bei mündlichen Verträgen nicht rechtskräftig( wegen der Beweisbarkeit, wie Sie soeben erleben durften).
    Möglicherweise war "kurzfistig kündbar" auf eine Kündigung unter besonderen Umständen gemeint. Das trifft aber in Ihrem Fall nicht zu. Leider!

  • Hallo zusammen

    Da kein schriftlicher, sondern ein mündlicher Mietvertrag vorliegt, gelten auch nur die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Kündigungsfristen und diese betragen 3 Monate.
    Eine besonders abgemachte Kündigungsfrist ist bei mündlichen Verträgen nicht rechtskräftig( wegen der Beweisbarkeit, wie Sie soeben erleben durften).
    Möglicherweise war "kurzfistig kündbar" auf eine Kündigung unter besonderen Umständen gemeint. Das trifft aber in Ihrem Fall nicht zu. Leider!



    Dies ist nicht ganz richtig.
    Selbstverständlich gilt das was im mündlichen MV vereinbart wurde,
    solange dies nicht gegen das BGB verstößt.

    Problematisch bei einem mündlichen MV ist
    im Streitfall die Vereinbarungen zu beweisen.
    Unmöglich ist dies aber nicht.


    VG Syker