Hallo,
ich habe eine Stromheizung (keine Nachtspeicheröfen) in meiner Mietwohnung.
Es befindet sich auch ein Stromzähler für die Stromheizung in der Wohnung. Meine Frage ist nun,
Darf der Vermieter die Heizkosten zu 100% nach Verbrauch berechnen?
Gruß
Stefan