Neuer Mietvertrag löst alten ab, was ist zu beachten?

  • Hallo Leute,

    ich habe jetzt nach 3 Jahren einen neuen Mietvertrag bekommen. Grund ist, dass mein alter Mietvertrag auf eine Pauschale von Betriebskosten läuft, ich aber seit Anfang an auf meinen tatsächlichen Kosten abgerechnet werde. Der neue Mietvertrag ist auf das gleich Datum wie mein alter zurückdatiert wurden. Muss ich irgendwas vor dem Unterschreiben beachten? Was passiert mit den alten Vertrag, ist der dann automatisch nichtig, oder muss das irgendwo im neuen Vertrag vermerkt werden?

    Gruß Breuly

  • Hallo Breuly,

    "ich habe jetzt nach 3 Jahren einen neuen Mietvertrag bekommen."
    - Ohne weiterzulesen: War nicht nötig. Bestehende Verträge können durch nachträgliche Vereinbarungen geändert bzw. ergänzt werden.

    "... mein alter Mietvertrag auf eine Pauschale von Betriebskosten läuft, ich aber seit Anfang an auf meinen tatsächlichen Kosten abgerechnet werde."
    - Das war rechtswidrig. Wie waren denn im Vergleich die pauschalen zu den berechneten Betriebskosten?

    "Der neue Mietvertrag ist auf das gleich Datum wie mein alter zurückdatiert wurden."
    - Sowas macht man nicht.

    "Was passiert mit den alten Vertrag, ist der dann automatisch nichtig,"
    - Nein.

    "oder muss das irgendwo im neuen Vertrag vermerkt werden?"
    - Ja.

    Gruß Breuly[/QUOTE]

  • Also die Pauschale war natürlich viel höher als meine berechneten Betriebskosten, habe die letzten Jahre immer eine Erstattung bekommen.
    Was sollte denn bestimmtes "Vermerkt" werden, damit der alte Vertrag nichtig ist? Eine kurze Erklärung, dass er aus dem Grund XY geändert wurde?

  • Also die Pauschale war natürlich viel höher als meine berechneten Betriebskosten, habe die letzten Jahre immer eine Erstattung bekommen.
    Was sollte denn bestimmtes "Vermerkt" werden, damit der alte Vertrag nichtig ist? Eine kurze Erklärung, dass er aus dem Grund XY geändert wurde?


    Yoo, sozusagen gegenstandslos. Prima für Euch mit der Berechnung!:D


  • Grund ist, dass mein alter Mietvertrag auf eine Pauschale von Betriebskosten läuft, ich aber seit Anfang an auf meinen tatsächlichen Kosten abgerechnet werde.


    Wernn Sie damit günstiger kommen, nur zu.

    Zitat

    Der neue Mietvertrag ist auf das gleich Datum wie mein alter zurückdatiert wurden.


    Tut man in der Regel nicht. Es würden dann zwei Mietverträge mit unterschiedlichen Inhalten entstehen, was mächtigen Ärger verursachen könnte.Die Lösung besteht nur in

    1. der Ausfertigung eines neuen Vertrages mit korrekten Datum oder
    2. einen Änderungsvertrag, in welchen eine neue Festlegung hinsichtlich der Betriebskosten getroffen werden.

    ACHTUNG: Vergleiche Sie den alten mit dem neuen Vertrag Wort für Wort, sodas Sie ungewollte Änderungen auch bemerken und nicht über den Tisch gezogen werden.

    Zitat

    Was passiert mit den alten Vertrag, ist der dann automatisch nichtig, oder muss das irgendwo im neuen Vertrag vermerkt werden?

    Der alte Vertrag wird damit in seiner Gesamtheit nichtig.
    Vermerkt werden muß da nichts.

  • Zitat

    "Der neue Mietvertrag ist auf das gleich Datum wie mein alter zurückdatiert wurden."
    - Sowas macht man nicht.


    Warum nicht, wenn sodann beide Alten vernichtet werden, denn das ist üblich ?

    Zitat

    "Was passiert mit den alten Vertrag, ist der dann automatisch nichtig,"
    - Nein.


    Warum nicht ?

    Zitat

    "oder muss das irgendwo im neuen Vertrag vermerkt werden?"
    - Ja.


    Was muss denn vermerkt werden ?

  • Zitat

    Vergleiche Sie den alten mit dem neuen Vertrag Wort für Wort, sodas Sie ungewollte Änderungen auch bemerken und nicht über den Tisch gezogen werden.


    Achtung : Da will dich wieder einer verunsichern.
    Selbstverständlich wird in einem aktuellen MV nicht dasselbe stehen wie in einem mind. 3 Jahre Alten.
    In den letzten 3 Jahren gab es diverse Urteile, die zum Teil in de neuesten MV eingearbeitet sind.
    Freu dich lieber, dass Du nun einen MV auf dem aktuellsten Stand hast, der dir niedrigere Verbrauchskosten beschert.

  • ACHTUNG: Vergleiche Sie den alten mit dem neuen Vertrag Wort für Wort, sodas Sie ungewollte Änderungen auch bemerken und nicht über den Tisch gezogen werden.

    Das habe ich schon Stück für Stück gemacht, da ist soweit alles OK und kein Nachteil zu mein alten Vertrag sichtbar.
    Habe mir auch zur Sicherheit noch ein anderen Mietvertrag von ein Nachbarn aus dem Haus zeigen lassen(ist vor 12 Monaten eingezogen)um den mit meinen zu vergleichen.

    Entsteht mir denn ein nennenswerter Nachteil, wenn der neue Mietvertrag mit dem neuen jetzigen Datum versehen wird? Kündigunsfrist wegen Eigennutzung zB.?!

  • Evtl., in 2 Jahren würde sich die Kü-Frist für den VM auf 6 Mon. erhöhen.
    Beim Neuen fängt es wieder von vorn an.
    Darum hätte ein Zurückdatieren nur Vorteile für den Mieter.

  • Kolinum:

    "ACHTUNG: Vergleiche Sie den alten mit dem neuen Vertrag Wort für Wort, sodas Sie ungewollte Änderungen auch bemerken und nicht über den Tisch gezogen werden."
    - Halte auch ich für sehr wichtig.

    "Der alte Vertrag wird damit in seiner Gesamtheit nichtig. Vermerkt werden muß da nichts."
    - Nicht einverstanden. Da dann für eine Mietsache zwei MVs existieren, wäre m.E. im neuen MV ein Vermerk über die Üngültigkeit des alten MV angebracht.


  • - Nicht einverstanden. Da dann für eine Mietsache zwei MVs existieren, wäre m.E. im neuen MV ein Vermerk über die Üngültigkeit des alten MV angebracht.

    Einspruch, Euer Ehren!

    Bei zwei Mietverträgen ist immer der gültig mit dem jüngsten Datum.
    Deswegen auch mein Hinweis die Ausfertigung mit dem aktuellen Datum zu versehen.

  • Unter anderen ist in den neuen Mietvertrag, die Mietkaution geringer angegeben als in mein alten Vertrag.
    Im neuen Mietvertrag ist es folgendermaßen berechnet: " 1 Kaltmiete + aktuelle Nebenkosten = Mietkaution". Im alten Mietvertag: " 1 Kaltmiete + damalige Betriebskostenpauschale + Stellplatz = Mietkaution"

    Zur Information, meine aktuellen Betriebskosten sind jetzt pro Monat 25EUR weniger und der Stellplatz ist auch weggefallen.
    Ich habe zwar in meinen Unterlagen ein Kopie von mein Mietkautionskonto, was aussagt wieviel ich damals hinterlegt habe. Aber ich bin der Meinung, dass das auch so wieder in den neuen Mietvertrag rein sollte.

    Oder wie seht ihr das??

  • Zitat

    Im neuen Mietvertrag ist es folgendermaßen berechnet: " 1 Kaltmiete + aktuelle Nebenkosten = Mietkaution". Im alten Mietvertag: " 1 Kaltmiete + damalige Betriebskostenpauschale + Stellplatz = Mietkaution"


    Das ist beides falsch.
    Richtig wäre KM+Stellplatz mal eins, zwei oder 3.

    Zitat

    Oder wie seht ihr das??


    Deine damals bezahlte Kaution ist ja höher, also wird dein VM der Aufstockung der aktuellen Kaution kaum widersprechen.

  • Unter anderen ist in den neuen Mietvertrag, die Mietkaution geringer angegeben als in mein alten Vertrag.
    Im neuen Mietvertrag ist es folgendermaßen berechnet: " 1 Kaltmiete + aktuelle Nebenkosten = Mietkaution". Im alten Mietvertag: " 1 Kaltmiete + damalige Betriebskostenpauschale + Stellplatz = Mietkaution"


    Niemand hält Dich davon ab, mal eine Suchmaschine zu bemühen um herauszufinden, wie und in welcher maximale Höhe Mietsicherheiten zu berechnen sind.

  • Hallo Breuly


    Unter anderen ist in den neuen Mietvertrag, die Mietkaution geringer angegeben als in mein alten Vertrag.

    Das ist doch positiv für dich als M,
    wenn der VM dies so mit dir vereinbart.
    Er müss dir die "zuviel" bezahlte Kaution zurückerstatten.


    VG Syker