Vermieter unterstellt uns Untervermietung und Drogenkonsum

  • Hallo liebe Mitglieder dieses Forums,

    am Freitag haben wir (mein Mitbewohner und ich) die fristgerechte Kündigung für unsere Wohnung eingereicht.
    Daraufhin erhielten wir ein Schreiben von der Hausverwaltung, was keinen Bezug zu diese Kündigung enthielt, dafür jedoch unverschämte Unterstellungen:

    1.Ich würde nicht mehr in dieser Wohnung wohnen und an meiner Stelle ein anderer Mensch.
    Richtig ist, dass gelegentlich (seit 2 Monaten etwas alle 2 Wochen für 3 Tage) ein Freund von mir in meinem Zimmer schläft während er in Frankfurt eine Zusatzausbildung macht. Ich bin in dieser Zeit bei meiner Freundin.

    2.Es würde neben meinem Mitbewohner und dem Bewohner an meiner Stelle noch eine dritte Person in unserer Wohnung wohnen.
    Tatsächlich schläft gelegentlich ein sehr guter Freund von uns in unserem Wohnzimmer, weil die Situation mit seiner Partnerin momentan sehr schwierig ist. Aber er wohnt eben nicht bei uns, sondern flüchtet ab und zu zu uns.


    3.Aus unserer Wohnung würde unzumutbarer Lärm tönen

    Wir leben wie alle anderen Menschen auch, schauen TV, hören Musik und haben Besuch. Eine Trittschalldämmung gibt es nicht.

    4.In unserer Wohnung würden illegale Rauschmittel konsumiert
    Ein völlig haltloser Vorwurf, der uns ziemlich schockiert.

    Nun meine Frage: Was können wir tun? Muss uns die Hausverwaltung diese von ihr geschilderte „Wohnsituation“ nachweisen oder müssen wir das Gegenteil beweisen?
    Wie können wir der Unterstellung des illegalen Substanzkonsums entgegenwirken?

    Ich habe den Eindruck, dass die Hausverwaltung durch diese Anschuldigungen evtl. auf die Einbehaltung der Kaution anspielt.

    Ich würde mich über Meinungen und Unterstützung freuen und wünsche euch an dieser Stelle erst mal einen tollen Feierabend und bin gespannt, was ihr zu der Angelegenheit sagt.

    LG
    Andrej

  • Diese Anschuldigungen der Hausverwaltung sollte man, nach dem der/die Mieter bereits gekündigt haben, einfach ignorieren.
    Sie haben mit der Kaution nicht das Geringste zu tun.

    Ein Mietkaution hat den Zweck, dem Vermieter eine gewisse finanzielle Sicherheit aus Forderungen eines Mietverhältnisses zu geben. Aus den geschilderten Vorwürfen kann ich jedoch keine Forderung erkennen.

    Da aber auch zu den Besuchen keine konkreten Hinweise kamen und nur Behauptungen aufgestellt wurden, könnte man in Ruhe der Wohnungsübergabe entgegensehen.

    Übrigens spricht man im Mietrecht erst dann von einer Wohnungsüberlassung/Untervermietung wenn ein Besuch ununterbrochen über ca. 3 Monate die Wohnung benutzt.
    Ein Mieter ist grundsätzlich, da er Besitzer der Mietwohnung ist, berechtigt zu jeder Tages- und Nachtzeit Besuche zu empfangen. Über die Dauer wurde schon geschrieben.

  • Hallo Andrej,
    Du wolltest ja mehrere Meinungen hören, also bitte:
    Zu dem, was @Sinus sagt, ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
    Das Schreiben der HV kannste ignorieren.

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