Recht auf Kautionsauszahlung?

  • Folgende Situation:

    Ich warte gerade auf meine Kaution, da meine ehemalige Wohnung gekündigt ist. Mein Exfreund und ich haben uns einst die Kautionskosten durch zwei geteilt und jedem wurde seine eigene Quittung plus Rechnung von der Vermieterin ausgehändigt. Zu Beginn waren wir noch beide Hauptmieter. Jetzt ist es so, dass meine Vermieterin den gesamten Kautionsbetrag an meinen Exfreund auszahlen möchte, mit dem Argument, dass er Hauptmieter sei - ich habe meinen Mietvertrag irgendwann letztes Jahr vom Hauptmieter zum Untermieter umwandelt. Damals habe ich nicht geahnt dass ich mich bald in einem Rosenkrieg wiederfinden würde und Diplomatie ist zur Zeit leider gar nicht möglich zwischen mir und Mister Ex. Es würde sehr viel erleichtern(!!), wenn ich den von mir eingezahlten Betrag auch wieder direkt auf meinen Konto überwiesen bekommen würde.

    Ist es also überhaupt rechtens, dass meine ehem. Vermieterin den von mir eingezahlten Kautionsbetrag an meinen Exfreund überweisen möchte, nur weil ich zuletzt einen Untermietvertrag bei ihm hatte? Schließlich saß ich ihr bei der Zahlung gegenüber und Quittungen sind auch auf meinen Namen ausgeschrieben.

  • Hallo Shiya


    Ist es also überhaupt rechtens, dass meine ehem. Vermieterin den von mir eingezahlten Kautionsbetrag an meinen Exfreund überweisen möchte, nur weil ich zuletzt einen Untermietvertrag bei ihm hatte?

    Ja die Kaution ist die Mietsicherheit und somit an den (Haupt)MV gebunden.
    Ihr hättet bei der Vertragsänderung schon eine Vereinbarung treffen sollen,
    und es wäre sogar möglich gewesen dein Anteil an der Kaution bei der Umwandlung zuerhalten.


    VG Syker

  • Ja die Kaution ist die Mietsicherheit und somit an den (Haupt)MV gebunden.

    VG Syker

    Ich danke dir, Syker :) Also das heißt, ich bin, was das Auszahlen der Kaution angeht, vollkommen auf die Gunst des Hauptmieters (Exfreund) angewiesen und kann selbst rein gar nicht einschreiten? Wenn mir der Hauptmieter nicht alles auszahlt, bleiben mir am Ende quasi nur noch rechtliche Schritte? Theoretisch habe ich ja das Mietverhältnis bei der Vermieterin damals auch offiziell gekündigt. Eine Rückwirkende Kautionsanforderung, direkt bei der Vermieterin ist nicht möglich?

  • ich habe meinen Mietvertrag irgendwann letztes Jahr vom Hauptmieter zum Untermieter umwandelt.

    Theoretisch habe ich ja das Mietverhältnis bei der Vermieterin damals auch offiziell gekündigt.


    Kannst Du diese Aussagen nachvollziehbar erklären?