bekomme ich Mietminderung?

  • hallo
    ich und meine Frau wohnen seit november 2009 in eine 2 Zimmer wohnung, seit januar 2010 bildet sich Schimmel an den Wänden(Wohn-und Schlafzimmer)(das Dach des Hauses undicht), ich hab mich bei Vermieter gemeldet, und meint wir müssen warten bis die Wänden trocken sind, damit man mit Renovierung anfangen kann.
    Meine Frau ist schwanger und außerdem hat sie asthma.
    darf ich eine Mietkürzung bekommen bis die Wohnung frei von Schimmel wird.
    Gruss...
    leo

  • Die Miete ist per Gesetz gemindert, wenn sich während der Mietzeit ein Wohnmangel ergibt. Das heißt, der Mieter muss beweisen, dass ein solcher nicht unerheblicher Mangel vorliegt. Nach der Schilderung dürfte dies wohl kein Problem sein.

    Jeder Wohnmangel ist für sich allein zu betrachten und daher gibt es auch keine einheitliche Rechtsprechung, was eine solche Angelegenheit nicht einfacher macht. Man kann nicht sagen, das z.B. Schimmel im Schlafzimmer eine Mietminderung von 30% bedeutet. Natürlich sollte man auch nicht vergessen, dass mit der Mietminderung der Schimmel ja immer noch da ist.
    Man sollte einen Weg finden, der den Vermieter zum sofortigen handelt zwingt.

    a) Der Vermieter ist beweispflichtig, dass der Schimmel nicht durch Ihr verhalten hervorgerufen wurde. Er müsste notfalls einen Sachverständigen beauftragen. Dies Problem ist aber wohl schon geklärt.

    b) Der Mangel wurde bereits gemeldet und somit könnte vom Tag der Meldung an die Miete gemindert werden und zwar so lange, bis der Mangel behoben ist. Bezüglich der Höhe kann man über das WWW "Mietminderungstabellen" anzeigen lassen. Dort werden Gerichtsurteile aufgeführt an denen man sich orientieren kann.

    c) Eine weitere Möglich ist die fristlose Kündigung des Mietvertrages und zwar im Hinblick auf die Schilderung der häuslichen und persönlichen Umstände.
    Bei solchen Problemen ist dies eventuell der bessere Weg.

    Die Mietminderung ist nicht ganz so einfach, daher empfehle ich, speziell in diesem Fall, die Ratsuche bei einem Mieterverein oder einem Fachanwalt.