Mieterhöhung nach Modernisierung

  • Hallo,

    weiß jemand zu sagen, ob es Regelungen zur Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen gibt?
    Ich meine, gibt es Bestimmungen, die festlegen, wie weit die Miete danach maximal erhöht werden kann?

    Danke,
    sebastian

  • Hallo Mainschwimmer,

    danke für die Antwort!

    100% sicher bin ich nicht, ob ich's verstanden habe.
    Bedeutet die Regelung im Klartext, daß - wenn der Vermieter die (Jahres-)Miete um 11% der Modernisierungskosten erhöht - der Mieter gewissermaßen in 9 Jahren die Modernisierung abbezahlt hat?

    sebastian

    2 Mal editiert, zuletzt von sebastian (22. März 2013 um 22:00)

  • Bedeutet die Regelung im Klartext, daß - wenn der Vermieter die (Jahres-)Miete um 11% der Modernisierungskosten erhöht - der Mieter gewissermaßen in 9 Jahren die Modernisierung abbezahlt hat?


    Wohlgemerkt, Zitat: "die Jahresmiete um höchstens 11 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten zu erhöhen ( § 559 Abs 1 BGB ).

  • Danke, Mainschwimmer!

    Mir stellt sich nun die Frage, inwiefern diese Regelung auch bei folgendem Szenario zutrifft:

    Meine Wohnung habe eine Jahres(grund-)miete von € 1.100,-.
    Die Modernisierungsarbeiten belaufen sich auf € 10.000,-.
    Heißt das nicht, daß die Jahresmiete anschließend verdoppelt werden könnte?

    Oder greift in diesem Falle dann eine Regelung, die ich schwach erinnere, und die besagt, daß man alle x Jahre die Miete nur um y % erhöhen darf?

    sebastian

  • sebastian:

    "Mir stellt sich nun die Frage, inwiefern diese Regelung auch bei folgendem Szenario zutrifft:
    Meine Wohnung habe eine Jahres(grund-)miete von € 1.100,-."
    - Das interessiert nicht.

    "Die [auf die Wohnung entfallenden] Modernisierungsarbeiten belaufen sich auf € 10.000,-."
    - Rechnen, 3. Schuljahr:
    11% hiervon sind 1.100€ (jährlich umlegbar), macht monatlich 91,67€ Nettomietpreiserhöhung.

    "Oder greift in diesem Falle dann eine Regelung, die ich schwach erinnere, und die besagt, daß man alle x Jahre die Miete nur um y % erhöhen darf?"
    - Hat hiermit nichts zu tun.

  • Zitat

    Mit etwa € 10,- im Monat mehr könnte ich gut leben.


    Wer könnte das nicht ?
    Lass dich vom Versperholer des MSB nicht in die Kostenfalle treiben.
    Es ist dein Geld, das es dich kostet, nicht seins und lacht sich ins Fäustchen.
    Selbst bei einer fast Verdoppelung der Miete bezahlst Du immer noch unter 200 Euronen p. M.
    Kann es sein, dass dich jemand loswerden will ?

  • Zitat von sebastian


    "Oder greift in diesem Falle dann eine Regelung, die ich schwach erinnere, und die besagt, daß man alle x Jahre die Miete nur um y % erhöhen darf?"

    Hat hiermit nichts zu tun.

    Huch! Ich kann's kaum glauben.
    Das heißt doch im Klartext, daß die Kostenumlage einer Modernisierung eventuell dazu führt, daß ein Mieter sich die Wohnung gar nicht mehr leisten kann...! Ich wüßte bei mir nicht genau, woher das Geld nehmen, falls das Szenario Wirklichkeit wird...

    Sind da keine Obergrenzen (außer der 11%-Regelung) festgelegt?

    Könnte ich auch verhindern, daß die Modernisierung durchgeführt wird, indem ich sage: "Ich bin gegen die Modernisierung."?

    sebastian

    2 Mal editiert, zuletzt von sebastian (23. März 2013 um 20:36)

  • sebastian:

    "Das heißt doch im Klartext, daß die Kostenumlage einer Modernisierung eventuell dazu führt, daß ein Mieter sich die Wohnung gar nicht mehr leisten kann...! Ich wüßte bei mir nicht genau, woher das Geld nehmen, falls das Szenario Wirklichkeit wird..."
    - Danach fragt das Gesetz nicht...:eek:

    "Sind da keine Obergrenzen (außer der 11%-Regelung) festgelegt?"
    - Nicht, dass ich wüsste.

    "Könnte ich auch verhindern, daß die Modernisierung durchgeführt wird, indem ich sage: "Ich bin gegen die Modernisierung."?"
    - Ich denke, nicht, denn der VM kann mit seinem Eigentum schon so verfahren, wie er es für richtig hält. Kannst ja der Modernisierungsankündigung widersprechen, dürfte m.E. aber nichts nützen.

  • Findet denn die Modernisierung ausschließlich in Deiner Wohnung statt, so dass für die 10.000,- evtl. ein neues Bad, Bodenbeläge usw. zu erwarten ist? Das würde den Wohnwert ja sicherlich erheblich steigern und somit eine höhere Miete ja auch rechtfertigen. Dann liegt es an Dir, was Neues zu suchen, wenn das zu teuer wird.

    Oder sind die 10.000 nur der Anteil des Vermieters an z.B. einer Gebäudesanierung? Dann würdest zwar künftig wohl Heizkosten sparen, aber die sind sicherlich keine 100,- im Monat bei einer - vermutlich - so kleinen Wohnung wie Deiner. Dagegen könnte sich der Vermieter aber selber nicht wehren, selbst wenn er wollte.

    Stell Dir vor, es wird eine Wohnung renoviert, die 600,- kalt kostet und hinterher 750,- kalt. Das ist keine Verdoppelung und trotzdem könnten es sich die Mieter evtl. nicht leisten und müssten ausziehen.

    Denke, wenn es sich nur um Deine Wohnung handelt und sonst im Haus nichts gemacht wird, dann könnte es durchaus sein, dass der Vermieter Dich loswerden will, so er denn die Modernisierung wirklich durchsetzt.