Nebenkostenabrechnung im Einfamilienhaus ???

  • Hallo miteinander, werde Anfang Mai wegen Arbeitsaufnahme nach Süddeutschland ziehen und habe bei einem Kurzbesuch zur Wohnungssuche tatsächlich eine Wohnung im Arbeitsgebiet erhalten. Nun ist das eine etwas ältere Frau, die allein im großen HAus wohnt. Die gesamte mittlere Etage des Einfamilienhauses stand zur Vermietung an. Darüber gibt es noch einen Boden, darunter die Wohnung der Frau. In der vermieteten Etage gibs 1 Zimmer, das nicht zum Mitumfang gehört. Sehr nett, sehr zuvorkommend, sehr vertrauensvoll. Hat einen Mietvertrag ausgefüllt und der wurde von beiden Seiten unterschrieben. Hab selber nicht übermäßig Ahnung davon, jedenfalls ist bei Netto-Kaltmiete der Betrag eingetragen. Bei Betriebskostenvorschuss ist keine Summe eingetragen. Weiter unten dann ist ein Kreuz bei betriebskosten, dass diese nicht in der netto-Kaltmiete enthalten sind. Gesagt wurde 150 bis 180 Euro für alle anfallenden Kosten. Extra Zähler für Strom oder Wasser gibt es nicht, Die Wohnung hat Nachtspeicheröfen und es wird elektrisch gekocht. Es gibt vor der Treppe in den 1.OG eine Tür, diese kann aber nicht als Wohnungstür gelten, weil da noch das extra Zimmer der Frau ist. Ich will die wirklich netten Dame auch nicht nervös machen und nicht den Eindruck hinterlassen, ich würde mich vor irgendeiner Zahlung drücken. Leider kann ich zu diesem speziellen Fall nichts weiter im Netz finden. Sie wollte keine Schufa, kein Ausweis, Kaution auf Zuruf und in Raten, ist meine erste Arbeitsstelle, ich hatte also echt Glück - das will ich durch blöde Fragen nicht versauen. Kann mir wer helfen ??? Wie genau wird das berechnet wenn nur 2 Leute in dem Haus wohnen??? Wie wird die Größe der Wohnung berechnet wenn die Frau durch den Flur rennen darf, in dem mein Schrank und mein Schreibtisch steht ??? Schreibt mal bitte - Gruß

  • Zitat

    ich hatte also echt Glück

    Das sehe ich etwas anders. Eine Wohnung anzumieten mit Nachtstromspeicheröfen ist in der heutigen Zeit bei steigenden Strompreisen sehr leichtsinnig. Wenn dann noch keine getrennten Zähler vorhanden sind, dann ist zukünftiger Stress und Ärger vorprogrammiert.

    Alle anderen aufgeführten Dinge sind ein Klacks gegenüber dem Problem mit der Stromheizung. Wenn man keine Ahnung hat, erkundigt man sich vorher, bevor man einen Mietvertrag unterschreibt!

  • hallo, nachdem ich so einige andere Beiträge und die dazugehörigen Antworten gelesen habe, ist mir schon aufgefallen, dass teilweise bissig geantwortet wird. Aber das bringt mich mit den Fragen nicht recht weiter, es ist nun - leider mal die Nachtspeicherheizung und dazu gibs halt die Fragen. Gruß

  • Zitat

    Extra Zähler für Strom oder Wasser gibt es nicht, Die Wohnung hat Nachtspeicheröfen


    Wie alt ist denn das Haus ?
    Wie alt sind die Speicherheizungen ?
    Ist der Stromzähler ein Zweitarifzähler ?
    Nachtstrom ist nicht teurer als Öl, Gas, Fernwärme und deren NK.
    Speicherheizungen haben keinerlei Wartungs- oder sonstige NK.
    Also lasse dich nicht von denen, die solche HZGen erst gar nicht besitzen und betreiben nicht kirre machen.
    Energie wird nicht auch in Zukunft nicht billiger, weder Öl noch Gas, Fernwärme oder Strom.
    Darum immer schön G R Ü N wählen, damit es auch so bleibt.

    Zitat

    Es gibt vor der Treppe in den 1.OG eine Tür, diese kann aber nicht als Wohnungstür gelten, weil da noch das extra Zimmer der Frau ist.


    Das gab es doch bestimmt auch schon bei Besichtigung und vor Unterschrift des MV ?

    Zitat

    Sie wollte keine Schufa, kein Ausweis, Kaution auf Zuruf und in Raten,... Kann mir wer helfen ???


    Hier benötigt eher die VMin Hilfe.

    Zitat

    Wie genau wird das berechnet wenn nur 2 Leute in dem Haus wohnen???


    Dass es nur einen Zähler geben soll ist höchst unwahrscheinlich.
    Einzige Möglichkeit, es war mal ein EFH und mutierte mal zum 2-FH über den gleichen Zähler.
    Du kannst dir in der WHG 2-Zwischenzähler einbauen lassen.

  • Zitat

    dass teilweise bissig geantwortet wird.

    Und das dürfte doch wohl bei dieser Anfrage auch verständlich sein. Das Kind ist in den Brunnen gefallen und da gibt es nur 2 Antworten. Erstens warum war der Brunnen nicht abgedeckt und zweitens Ratschläge, wie man auf der Stelle schwimmt.

  • Hallo Fantastisch, ja das gab es natürlich vor der Unterschrift. ich hab auch nicht so sehr Bange, dass hier wer ausgenommen werden soll, sondern wie eben die Situation für beide Seiten befridigend erörtert werden sollte. ich will hier in Erfahrung bringen was Vorschrift ist oder wie am Besten verfahren werden kann. Dass die Frau den Vertrag ohne "weiteres" so abgeschlossen hat, fand ich nicht so ungewöhnlich. Passte alles zur Situation. Da gabs noch nen Stellplatz auf Nachfrage und es wurde die Waschmaschinenbenutzung angeboten. Die vorhandene Super-Küche hat bestimmt auch paar tausend Euro gekostet. Ich wollte hier das wissen, was ich auch gefragt habe.

    Wie genau wird das berechnet wenn nur 2 Leute in dem Haus wohnen???
    Wie wird die Größe der Wohnung berechnet wenn die Frau durch den Flur rennen darf ???
    Muss die Dame mir Ihre Quadratmeter die ja mit der gleichen Heizung beheizt werden angeben ???
    Da gibs Solar auf dem Dach - (grün) mindert dass die Stromkosten für den Mieter ???

    Es ist eine angespannte Situation auf dem Markt rund um Stuttgart. Andere Angebote hatten mehr Miete bei halber qm Fläche. Da gabs auch ganz finstere Angebote. Also bitte nochmals was zu den Fragen schreiben und ich danke recht herzlich.

  • Hallo Mainschwimmwer, Danke auch für die Antwort. Das Kind ist nich in den Brunnen gefallen - hier fällt keiner. Sie hat vermietet und weiß warscheinlich nicht wie das so genau geht, ich habe gemietet und will nicht den Eindruck hinterlassen, dass der Anwalt vom Mieterverein die meistbenutzte Telefonnummer auf meinem Handy ist. Vorher hat in dieser Etage ein Verwanter gewohnt, da hats warscheinlich gereicht wenn jeden Monat die 150 für die Nebenkosten auf den Tisch gelegt wurden.

    Frohes Osterfest noch und Gruß

  • Wie genau wird das berechnet wenn nur 2 Leute in dem Haus wohnen???

    Das lässt sich bei Nachtstromheizungen nicht berechnen, weil ja bei nur einem Zähler der gesamte Strom darüber läuft. Hier müsste mit großem Aufwand eine Trennung der Stromkreise vorgenommen werden.

    Wie wird die Größe der Wohnung berechnet wenn die Frau durch den Flur rennen darf ???

    Vergiss es, das lässt sich nicht berechnen.

    Muss die Dame mir Ihre Quadratmeter die ja mit der gleichen Heizung beheizt werden angeben ???

    Auch das bringt nichts, weil es dafür keine Berechnungsmöglichkeit gibt. Bei einer Zentralheizung wäre das kein Problem. Auch beim Wasser wird nach Wohnfläche abgerechnet, so wie es der Gesetzgeber empfiehlt.

    Da gibs Solar auf dem Dach - (grün) mindert dass die Stromkosten für den Mieter ???

    Nö, warum sollte es? Wenn deine Vermieterin eine Bahncard hat, kannst du noch lange nicht damit günstiger fahren.


    Auch wenn dir meine Antworten scheinbar nicht schmecken, werde ich dir keinen Bären aufbinden, sondern bei den Fakten bleiben.

  • Willst Du mir meine Fragen nicht beantworten ?

    Zitat

    Wie genau wird das berechnet wenn nur 2 Leute in dem Haus wohnen???


    Bei nur einem Zähler geteilt durch 2. Wie sonst ?

    Zitat

    Muss die Dame mir Ihre Quadratmeter die ja mit der gleichen Heizung beheizt werden angeben ???


    Bringt nix weil Heizung (Strom) in KW berechnet wird.

    Zitat

    Da gibs Solar auf dem Dach - (grün) mindert dass die Stromkosten für den Mieter ???


    Nein, das ist sogar verboten, wegen der Einspeisevergütung.

    Zitat

    Es ist eine angespannte Situation auf dem Markt rund um Stuttgart.


    In München und HH ist es etwas schlimmer.

  • Hallo dervater,

    Deiner Beschreibung kann ich nicht entnehmen, ob dieses obskure Haus zwei oder drei WE's hat. Das zu wissen wäre sehr wichtig.
    Ausserdem solteste Dir mal die Mühe machen, hier die vereinbarten Betribskosten wiederzugeben. Sonst kommen wir hier m.E. nicht weiter.

  • Hallo Berny,

    ich denke, dass es hier egal ist, wieviele Wohnungen im Haus sind, denn wenn es nur einen Zähler für die Nachstromspeicher gibt, ist eine Trennung des tatsächlichen Verbrauchs an Strom nicht zu messen.

  • Hallo zusammen


    ich denke, dass es hier egal ist, wieviele Wohnungen im Haus sind, denn wenn es nur einen Zähler für die Nachstromspeicher gibt, ist eine Trennung des tatsächlichen Verbrauchs an Strom nicht zu messen.

    Es wäre aber zu prüfen ob eine verbrauchsabhängige Abrechnung erforderlich ist,
    oder ob evtl. §2 HeizkostV anwendbar ist,
    und dann nach MV-Vereinbarung abzurechnen ist.


    VG Syker

  • Zitat

    oder ob evtl. §2 HeizkostV anwendbar ist,

    Die Heizkostenverordnung ist in diesem Fall außen vor, denn hier geht es nicht um die Lieferung/Bereitstellung von Wärme/Warmwasser, sondern um Einzelöfen, die mit Strom betrieben werden. Hier sollte also für jede Wohnung ein eigener Stromzähler vorhanden sein.

  • Hallo Mainschwimmer


    Die Heizkostenverordnung ist in diesem Fall außen vor, denn hier geht es nicht um die Lieferung/Bereitstellung von Wärme/Warmwasser, sondern um Einzelöfen, die mit Strom betrieben werden. Hier sollte also für jede Wohnung ein eigener Stromzähler vorhanden sein.

    Da aber wohl nur ein Stromzähler vorhanden ist,
    könnte man die (einzel)Öfen auch als Zentrale Heizungsanlage ansehen.


    VG Syker

  • Zitat

    könnte man die (einzel)Öfen auch als Zentrale Heizungsanlage ansehen.

    Oje, das ist doch wohl nicht dein Ernst? Denn an diesem Zähler hängen laut TE auch noch alle anderen Stromverbraucher (Herd &Co.)

  • Oje, das ist doch wohl nicht dein Ernst? Denn an diesem Zähler hängen laut TE auch noch alle anderen Stromverbraucher (Herd &Co.)

    Naja das ist eben Auslegungssache,
    im Fall des TE würde die Ausnahme nach §2 zulässig sein,
    ist aber nicht vereinbart wie (siehe hierzu vorstehenden Beitrag des TE (Auszug aus MV))

    Also ist zwingend nach Verbrauch abzurechnen,
    dies kann der VM nach derzeitigem Kenntnistsand nicht,
    und daher wäre die HK-Abrechnung um 15% zukürzen.


    VG Syker

  • Hallo alle miteinander,

    ich hab jetzt noch mal mit der Frau am Telefon gesprochen und einiges klären können ohne den Vertrag selbst in Frage stellen zu müssen. Sie hat wirklich wenig Ahnung und eine richtige >Nebenkostenabrechnung hats noch nie gegeben. Sie hat 120 mq im Haus und ich habe 60. Wir sind 2 Personen. Heizstrom kann extra abgelesen werden und wird 33,3 zu 66,6 geteilt. Wasser wird halbiert, Normal Strom auch. Müll wird halbiert. Weitere Kosten macht sie nicht geltend und so wirds auch schriftlich festgelegt. 150 werden im Mitvertrag als Vorauszahlung eingetragen. das wars ich bin zufrieden. Gruß