Verspätete NK-Abrechnung durch Eigentümerwechsel rechtens?

  • Hallo,

    am 02.04.2013 ging bei mir die Nebenkostenabrechnung für 2011 ein. Die einjährige Frist für eine rechtmäßige Abrechnung wäre ja am 31.12.2012 verstrichen, er sei denn der Vermieter hat die Verspätung nicht zu verschulden.
    Allerdings ist der aktuelle Vermieter erst seit September 2011 Eigentümer und beruft sich in seinem Schreiben darauf, dass er die verzögerte Zustellung nicht zu verantworten hat, da der vorherige Eigentümer ihm die notwendigen Daten (Januar bis August 2011) zur Erstellung der vollständigen Abrechnung nicht rechtzeitig übermittelt hat.

    Für den Zeitraum September bis Dezember 2011 erhielt ich bereits fristgerecht die Abrechnung, da der Eigentümer ja die Daten für diese Zeit schon selbst verwaltet hat. Dieser Betrag ist bereits beglichen.

    Die Frage ist nun:
    Kann ich einfach einen schriftlichen Widerspruch wegen Fristüberschreitung formulieren und mit der Zahlung -ohne Konsequenzen fürchten zu müssen- warten, bis er mir unaufgefordert den rechtsgültigen Beweis liefert, dass es nicht sein Verschulden war? Die Behauptung allein beweist ja nichts.

    Und: Bezieht sich die Formulierung „Verschulden des Vermieters“ eigentlich ausschließlich auf den aktuellen Vermieter, oder kann ich sagen „Vermieter ist Vermieter, ob alter oder neuer“, sodass der Vermieter (zwar in diesem Fall der alte, aber trotzdem damals der Vermieter) ja auf jeden Fall die verspätete Zustellung zu verschulden hat?

    Die 3 zusätzlichen Monate, die der Vermieter bei Nichtverschulden zur Erstellung der Abrechnung bekommt sind ja auch bereits verstrichen. Allerdings war ich über die Ostertage nicht zuhause, d.h. die Abrechnung kann auch schon am 28.03. fristgerecht in meinem Briefkasten gewesen sein. Wurde von der Hausverwaltung eingeworfen (kein Poststempel). Was gilt hier dann als Eingangsdatum? Der eigentliche Erhalt? Das Datum auf dem Schreiben ist der 25.03. aber bis Donnerstag (28.03.) mittags war es auf keinen Fall da. Danach... kann ich es nicht beurteilen (ob z.B. abends noch, oder am Samstag).
    Aber das wäre ja auch erst einmal zweitrangig, sollte es wirklich nicht das Verschulden des aktuellen Vermieters sein.


    Danke für's Lesen!

    Was sind Ihre/eure Meinung hierzu?


  • am 02.04.2013 ging bei mir die Nebenkostenabrechnung für 2011 ein. Die einjährige Frist für eine rechtmäßige Abrechnung wäre ja am 31.12.2012 verstrichen, er sei denn der Vermieter hat die Verspätung nicht zu verschulden.
    Allerdings ist der aktuelle Vermieter erst seit September 2011 Eigentümer und beruft sich in seinem Schreiben darauf, dass er die verzögerte Zustellung nicht zu verantworten hat, da der vorherige Eigentümer ihm die notwendigen Daten (Januar bis August 2011) zur Erstellung der vollständigen Abrechnung nicht rechtzeitig übermittelt hat.

    Die Messe ist für Sie gelesen. Der neue Eigentümer hatte über das ganze Jahr 2012 Zeit die notwendigen Daten anzufordern.
    In diesem Fall hat der neue Vermieter die Verspätung zu verschulden. Wenn die Vermieter untereinander nicht zu Potte kommen, ist das allein ihr Problem.

  • Kann ich einfach einen schriftlichen Widerspruch wegen Fristüberschreitung formulieren


    Ja.
    Die Fristübeschreitungen betreffen nicht Geklüngels zwischen Verkäufer und Käufer, sondern eher bspw. wenn das EVU nicht fähig ist, Rechnungen kurzfristig zu erstellen oder die Stadtverwaltung die Grundbesitzabgabenbescheide - also nur sehhhr seltene Fälle.

  • Zitat

    Kann ich einfach einen schriftlichen Widerspruch wegen Fristüberschreitung formulieren und mit der Zahlung -ohne Konsequenzen fürchten zu müssen- warten, bis er mir unaufgefordert den rechtsgültigen Beweis liefert, dass es nicht sein Verschulden war? Die Behauptung allein beweist ja nichts.

    Nach der Schilderung allerdings durchaus nachvollziehbar. Und auf einen Prozeß würde ich es hier sicherlich auch nicht ankommen lassen.

  • Nach der Schilderung allerdings durchaus nachvollziehbar. Und auf einen Prozeß würde ich es hier sicherlich auch nicht ankommen lassen.

    Allerdings sollte es doch für den Eigentümer, sollte seine Behauptung wirklich der Wahrheit entsprechen, ja auch kein Problem darstellen, den nötigen Beweis zu liefern, da man einen derart langwierigen und offenbar schwierigen Datenbeschaffungsprozess doch sicherlich auch intern dokumentiert hätte.

    Zudem ist die Nachforderung so ungewöhnlich hoch (ca. das Dreifache im Vergleich zu den Jahren davor), dass ich nicht einfach auf die Richtigkeit der Behauptung vertrauen kann. Bei so viel Geld brauche ich Beweise.
    Ich bin, wie Kolinum, der Meinung, dass ein Zeitraum von mehr als 12 Monaten (seit September 2011 bis Dezember 2012) genügen muss, um sich um die Datenübergabe zu kümmern, ob es Schwierigkeiten gibt oder nicht.
    Aus welchen Gründen sollte sich der Voreigentümer denn überhaupt weigern, die Daten für eine Nebenkostenabrechnung an den neuen Eigentümer weiterzugeben?

    Die mir jetzt vorliegende Abrechnung erscheint mir aufgrund dieser Vorgeschichte und des immens hohen Betrags doch sehr fragwürdig.

  • Zitat

    Aus welchen Gründen sollte sich der Voreigentümer denn überhaupt weigern, die Daten für eine Nebenkostenabrechnung an den neuen Eigentümer weiterzugeben?


    Das muss nix mit weigern zu tun haben.
    Längerer Urlaub oder Krankheit, Knastaufenthalt, bereits vernichtete Unterlagen mussten wiederbeschafft werden, usw....

  • Update: Auf mein Schreiben mit dem Hinweis auf den entsprechenden Paragraphen reagierte die Hausverwaltung mit "Wir versichern, dass wir die Verzögerung nicht zu verantworten haben" und droht nun mit einem Anwalt, sollte ich nicht zahlen.
    Dieser Satz beweist aber immer noch nicht, dass der jetzige Vermieter tatsächlich nicht verantwortlich ist, er wiederholt schließlich nur das, was er schon vorher behauptet hat.
    Ist der Vermieter in der Beweispflicht oder muss ich es so hinnehmen, da ich nicht beweisen kann, dass es seine Schuld ist?

  • Zitat

    "Wir versichern, dass wir die Verzögerung nicht zu verantworten haben" und droht nun mit einem Anwalt, sollte ich nicht zahlen.

    Lass sie doch drohen. Noch einmal, der neue Eigentümer/neue Hausverwaltung hätte Zeit genug gehabt, eine Abrechnung zu erstellen. Ich würde es wirklich darauf ankommen lassen, das Gesetz ist auf deiner Seite.

  • Lass sie doch drohen. Noch einmal, der neue Eigentümer/neue Hausverwaltung hätte Zeit genug gehabt, eine Abrechnung zu erstellen. Ich würde es wirklich darauf ankommen lassen, das Gesetz ist auf deiner Seite.


    Ich schliesse mich an.
    Wv. Politiker haben schon versichert oder ihr Ehrenwort gegeben???:mad: