Lärm und Staubentwicklung durch Baustelle

  • Meine Frage ist die folgende:
    Durch die Sanierung und Außenarbeiten des Wohnhauses nebenan, welches direkt an unseres anschließt,ist es sehr laut in unserer Wohnung, außerdem sind wir gebeten die Fenster auf Grund von Staubentwicklung nicht zu öffnen. Liesse sich bei diesem Sachverhalt Mietminderung fordern? Und wenn ja wieviel?
    Ist es außerdem sinnvoll alle Mietparteien im Haus zu mobilisieren?

    Ich wäre dankbar für eine Antwort.
    Viele Grüße, Anna

  • Meine Frage ist die folgende:
    Durch die Sanierung und Außenarbeiten des Wohnhauses nebenan, welches direkt an unseres anschließt,ist es sehr laut in unserer Wohnung, außerdem sind wir gebeten die Fenster auf Grund von Staubentwicklung nicht zu öffnen. Liesse sich bei diesem Sachverhalt Mietminderung fordern? Und wenn ja wieviel?
    Ist es außerdem sinnvoll alle Mietparteien im Haus zu mobilisieren?
    Ich wäre dankbar für eine Antwort.
    Viele Grüße, Anna


    Hallo Anna,
    Mietminderung ist ja heutzutage ein Schlagwort, was in den Medien immer breiter getreten wird, nach dem Motto: Geiz ist geil.
    Ich meine, dass die von Dir geschilderten Sachverhalte, da sie nur 5x tagsüber pro Woche und auch nur vorübergehend sind, nicht für eine Mietminderung infrage kommen.
    Vom "Mobilisieren" aller Mietparteien im Haus halte ich nur dann etwas, wenn Ihr einen besonders geldgierigen bösen Vermieter habt. Die Erfahrung lehrt jedoch, dass i.d.R. alle Mietparteien eines Hauses eh' nicht unter einen Hut zu kriegen sind.

  • Zumindest habe ich 2 Urteile gefunden, die sich mit Ihrem Problem befassen. Es wurden den Mietern 20% Mietminderung zugestanden:

    Zitat

    LG Göttingen, Urteil vom 15.01.1986 - 5 S 60/85, NJW 1986, S. 1112 = NJW-RR 1986, S. 44 = WM 1986, S. 114 (Baulärm, Staub, Abgase usw. in unmittelbarer Nachbarschaft, 15m Entfernung).

    AG Köln, Urteil vom 26.10.1982 - 212 C 210/82 (Sanierungsmaßnahmen im Nebenhaus);

    Entscheidend ist die Erkenntnis, dass der Vermieter gar keinen Einfluss auf dieses Geschehen hat und trotzdem die Mietminderung hinnehmen muss.

  • hallo,

    ich hätte da eine etwas umfangreiches anliegen und ich hoffe, dass mir jemand eine hilfestellung geben kann.

    ich wohne in einem miethaus mit 8 wohnparteien. dieses miethaus ist der äußerste teil von insgesamt drei wohnhäuser, die direkt miteinander verbunden sind.
    im vergangenen monat wurde im nebenhaus umfangreiche wohnungssanierungen durchgeführt. das gerüst wurde direkt neben unserem balkon mit schlafzimmerfenster aufgestellt --> baulärm und verschmutzungen entstanden. des weiteren hatten wir tagelang intensiven baulärm in der direkten nebenwohnung. man glaubte teilweise, der bauarbeiter steht gleich im schlafzimmer.
    eine mietminderung wurde abgewiesen. auf drängen unsererseite wurden uns 20% mietminderung auf den tagesmietsatz für die geleisteten bauarbeiterstunden (ca. 11€ für den ganzen monat) gewährt. ich finde das ganz schön lächerlich.

    nun steht aber ein anderes problem an. unser vermieter hat uns einen brief gechickt und zwar wird die außenfassade nun nach 3 jahren schimmelwinter (ohne mietminderung) gedämmt. unsere wohnung liegt direkt unter dem dachboden, welcher nun auch neu gedeckt und gedämmt wird. des weiteren werden die kellerdecken neu gemacht, welche dazu geräumt werden müssen.

    die sanierungsarbeiten sollen insgesamt 15 wochen über den kompletten sommer andauern. den balkon können wir in dieser zeit natürlich nicht nutzen und durch das baugerüst, welches aufgebaut wird, sind wir gezwungen unsere fenster tagsüber zu schließen und unsere wohnung abzudunkeln, damit nicht jeder reingucken kann.

    da es sich um einen sehr langen zeitraum mit wahrscheinlich sehr intensivem baulärm am eigenen wohngebäude handelt, wollte ich nun wissen, ob ich eine mietminderung einfordern kann und ob es eine rechtliche grundlage gibt, auf die ich mich beziehen kann.

    vielen dank schonmal im voraus

    4 Mal editiert, zuletzt von Entosch (12. Juni 2010 um 13:47)

  • hmm vielleicht, weil ich keine ungenauen angaben suche wie zwischen 3 und 15% abhängig von der ursache...

    außerdem würde ich mich nur ungern in meinem schreiben an den vermieter auf eine internetseite beziehen. sondern viel lieben auf einen rechtlichen anspruch.

    ich dachte einfach, dass ich hier als unerfahrene vielleicht auf meine frage einen richtwert finden könnte oder eine kompetente antwort. aber da bin ich hier wohl falsch.

    vielen dank trotzdem

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