Baumhaus - Wer ist für den Abriss verantwortlich und trägt Entsorgungskosten?

  • Hallo,

    im Garten unserer neuen Mietwohnung wurde vom Vorbesitzer (Vater des neuen Vermieters) vor einigen Jahren ein Baumhaus gebaut. Dieses sollte vorerst stehen bleiben, und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt abgerissen werden. Im Mietvertrag ist hierzu nichts festgehalten.
    Nun ist uns gestern aufgefallen, dass das Baumhaus teilweise morsch ist und nicht genutzt werden kann (beim betreten ist ein Brett durchgebrochen und ich konnte mich gerade noch am Geländer festhalten) Zum spielen für Kinder ist das Baumhaus also nicht mehr geeignet und somit nutzlos. Bevor es jetzt die nächsten Jahre weiter vermodert wäre ein Abriss wohl die beste Lösung.

    Wie ist nun die rechtliche Situation? Wer muss das Baumhaus abreissen (Mieter oder Vermieter) und vor allem die Kosten für die Entsorgung des Materials zahlen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus!

  • Bevor man solch eine Frage an ein Forum stellt, sollte man den Vermieter bitten, das Holz zu entfernen. Erst wenn der sich weigert, sollte man sich in Foren oder anderswo erkundigen.

    Zitat

    Wie ist nun die rechtliche Situation?

    Kann es sein, dass heutzutage die Kultur des Miteinanderredens auf der Strecke geblieben ist? Und die Bewertung der rechtlichen Situation sollte man den Damen und Herren in schwarz überlassen.

  • Ansichtssache. Man darf sich doch durchaus im Voraus erkundigen wie in einem solchen Fall normalerweise vorgegangen werden sollte, oder? Selbstverständlich möchte ich das Thema in einem vernünftigen Gespräch mit meinem Vermieter klären. Bei diesem Gespräch zu wissen welche Rechte und Pflichten ich dabei habe ist bestimmt nicht von Nachteil.

    Über hilfreiche Kommentare zu diesem Thema würde ich mich freuen.

  • Das Baumhaus gehört zum Grundstück und ist Eigentum des Vermieters. Sie haben damit nichts am Hut.
    Weisen Sie den Vermieter auf die Baufälligkeit bzw. Gefährdung Ihrer Kinder hin.

  • Das Baumhaus gehört zum Grundstück und ist Eigentum des Vermieters. Sie haben damit nichts am Hut.
    Weisen Sie den Vermieter auf die Baufälligkeit bzw. Gefährdung Ihrer Kinder hin.

    ... und bitten Sie ihn schriftlich nachweislich, zeitnah geeignete Massnahmen zur Unfallverhütung und Schadensminderung zu ergreifen.