Abwasserberchnung nach dem Abfussprinzip

  • Hallo liebe Forummitglieder,

    ich bin der Neue und das ist mein erster Beitrag in einem Forum.
    Ich bitte um Eure Meinung bzw. Hilfe.

    Folgende Situation.

    3 Eigentumswohnungen, alle vermieten, Belegung mit je 1 Person,
    Abrechnung über einen Hausverwalter
    zentralen Wasserzähler, Abrechnung Wasser und Abwasser nach Personen
    Abwasser wir nach dem Abfussprinzip abgerechnet, das bedeutet nur eingehende Rechnungen werden berücksichtigt.
    Diese berücksichtigen aber in unserer Stadt die Frischwassermenge vom vorletzten Jahr, also 2 Jahre vorher.

    Nun ist folgendes passiert.
    Eine Wohnung wird für 2 Jahre an 3 Personen vermiete, der Wasserverbrauch verdoppelt sich, die Wasserkosten steigen entsprechend aber die Abwasserkosten bleiben in diesen
    2 Jahren niedrig, da ja die niedrigen Frischwassermengen der vorletzten Jahre berücksichtig werden.

    Nach dem Auszug der 3 Personen zieht wieder 1 Peron ein.
    Der Wasserverbrauch sinkt wieder auf die Hälfte und die Wasserkosten entsprechend.
    Aber jetzt kommst, die Abwasserkosten verdoppeln sich für 2 Jahre, da ja die hohen Frischwassermenge der vorletzten Jahre berücksichtig werden.
    Jetzt sollen ich und die beiden anderen Mieter diese hohen Abwasserkosten alleine bezahlen.

    Kann man sich dagegen wehren?

  • Hallo Elch


    ich bin der Neue und das ist mein erster Beitrag in einem Forum.

    Herzlich Wilkommen!



    Abwasser wir nach dem Abfussprinzip abgerechnet, das bedeutet nur eingehende Rechnungen werden berücksichtigt.

    Dann ist eure Stadt aber sehr langsam,
    andererseits was soll der VM denn auch abrechnen wenn ihm keine Rechnung vorliegt.



    Nun ist folgendes passiert.
    Eine Wohnung wird für 2 Jahre an 3 Personen vermiete, der Wasserverbrauch verdoppelt sich, die Wasserkosten steigen entsprechend aber die Abwasserkosten bleiben in diesen
    2 Jahren niedrig, da ja die niedrigen Frischwassermengen der vorletzten Jahre berücksichtig werden.

    rein logischerweise müssten die Abwasserkosten in den Jahren mit niedrigen Verbrauch
    und vielen Personen für dich doch wesentlich geringer gewesen sein...


    Der Wasserverbrauch sinkt wieder auf die Hälfte und die Wasserkosten entsprechend.
    Aber jetzt kommst, die Abwasserkosten verdoppeln sich für 2 Jahre, da ja die hohen Frischwassermenge der vorletzten Jahre berücksichtig werden.
    Jetzt sollen ich und die beiden anderen Mieter diese hohen Abwasserkosten alleine bezahlen.

    und jetzt zwar höher.
    Mit der Aussicht in Zukunft wieder auf normalem Nieveau einzupendeln.
    Dieses sollte sich aber im Grunde relativieren.



    Kann man sich dagegen wehren?

    Ich befürchte nicht,
    für die BK-Abrechnung sind die entstandenen Kosten nach vereinbartem Umlageschlüssel zu verteilen.


    VG Syker

  • Zitat

    Abwasser wir nach dem Abfussprinzip abgerechnet, das bedeutet nur eingehende Rechnungen werden berücksichtigt.
    Diese berücksichtigen aber in unserer Stadt die Frischwassermenge vom vorletzten Jahr, also 2 Jahre vorher.

    kann ich mir nicht vorstellen, wie soll dass funktionieren.

    Ausserdem habt ihr als Mieter mit der Abrechnung WEG und den dort ggf. vorkommenden Abgrenzungen eigentlich nix zu tun.
    Da gelten andere Regeln. Ich glaube hier läuft irgendwas tierisch schief.

  • [QUOTE=Vermieter:

    Zitat: "Abwasser wir nach dem Abfussprinzip abgerechnet,"

    "kann ich mir nicht vorstellen, wie soll dass funktionieren."

    - Klar, muss doch abfliessen...:o

    "Ich glaube hier läuft irgendwas tierisch schief."
    - Da wird was dran sein. Kann bspw. ja so sein, dass die Frischwasserrechnung vom EVU, die Abwasserrechnung von der gemeinen Gemeinde kommt. Aber wieso soo verspätet...?

  • glaubsch auch nicht ... dass kann höchstens mal zum Jahreswechsel eine Rolle spielen ... Rechnung fürs Vorjahr kommt erst Januar und wird Januar bezahlt werden aber spielt für Mieter keine Rolle...

  • Hallo Berny,

    danke für Deine Antwort.
    Das Abflussprinzip bedeutet, das der Hausverwalter die Abwasserrechnungen die er im Abrechnungszeitraum bekommt auf die Eigentümer bzw. Mieter aufteilt, ungeachtet der Tatsache dass die Stadt die Gebühren nach dem Frischwasserverbrauch von vor
    2 Jahren berechnet. Das Abfussprinzip hinkt, vom Verbrauch her, also bei uns immer 2 Jahre hinterher.
    Das darf der Hausverwalter auch, laut einem Grundsatzurteil. Ob aber auch bei einem Mieterwechsel bzw. wenn sich die Anzahl der Bewohner ändert ist offen, da es zwangsläufig zu einer ungerechten Verteilung führt. (siehe oben)

    Gruß
    elch

  • Hallo elch


    Das darf der Hausverwalter auch, laut einem Grundsatzurteil. Ob aber auch bei einem Mieterwechsel bzw. wenn sich die Anzahl der Bewohner ändert ist offen,

    Nun ja daran könntest du ja was ändern,
    und bis zum BGH gegen diese Praxis vorgehen.


    Alternative wäre nach BGB § 556 später als 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraum abzurechnen.


    VG Syker

  • Das Abflussprinzip bedeutet, das der Hausverwalter ...


    Dat is mich ja man schon klar...
    Vielmehr würde mich mal interssieren, in welcher Stadt bzw. Gemeinde es solchen Schwachsinn gibt, und welche (dumpfbackigen) Bürger sich sowas gefallen lassen, und was der Grund für dieses Verfahren ist. Ansonsten glaube ich doch eher an den 1. April...

  • Zitat

    Nur die Kosten, der aktuelle Wasserverbrauch aus 2012 spielt also keine Rolle, der kommt erst in 2 Jahren zum tragen.


    Wohnst Du in der BRD oder in Timbuktu ?
    Tipp : Trinke weniger !

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