Guten tag Liebe Com.
Ich habe vor einiger zeit Wiederspruch gegen meine Betriebskostenabrechung eingelegt das in dieser mehrere dinge falsch aufgeschlüsselt wurden unter anderem Müllkosten und Allgemeinstrom. Nun bekam ich diese wieder in der Ist aber leider nur die Müllgebühr korigiert worden. Der Punkt Allgemeinstrom nicht. Die Abrechnung würd von einer Gesellschaft für mein VM erstellt. Allso rufe ich da an die Sagt mir das ist alles Richtig bitte bezahlen sie das da der VM sonst aus eigner Tasche zahlen muss. Kann mir jemand sagen ob mein Erneutes vorgehen gegen diese Abrechnung richtig ist.
Zum Fall: Ich habe Wiederspruch eingelegt (Schriftlich) da
Betriebskostenabrechnung : Allgemeinstrom Verteilerschlüssel Personenzahl
Mietvertrag : Kein Punkt namens Allgemeinstrom Jedoch den Punkt Beleuchtung Verteilerschlüssel Personenzahl
Laut BetrKV § 2 Aufstellung der Betriebskosten 11.
Zitat
die Kosten der Beleuchtung,
hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen;
Aussage VM war in dem Allgemeinstrom sind die Kosten für die Allgemeinbeleuchtung, Gartenwasserpumpe sowie der Strom für Heizanlage enthalten.
Jetzt hab ich mich auf den § 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten Abs.1 Satz 1 BGB berufen.
Zitat(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
Danach muss doch dieser dumme Allgemeinstrom nach m² abgerechnet werden? Oder nicht?
Danke liebe Com