Guten Tag,
gehört ein auf dem Grundstück des Hauses befindlicher Garten eines Mehrfamilienhauses zu den Gemeinschaftsanlagen? Darf der Vermieter portable Gegenstände, die dort zur Bepflanzung deponiert wurden einfach entsorgen, wenn im Mietvertrag die Nutzung der Gemeinschaftanlagen bewilligt ist?
Vielen Dank für die Antwort.
lolatium