Gartennutzung

  • Guten Tag,

    gehört ein auf dem Grundstück des Hauses befindlicher Garten eines Mehrfamilienhauses zu den Gemeinschaftsanlagen? Darf der Vermieter portable Gegenstände, die dort zur Bepflanzung deponiert wurden einfach entsorgen, wenn im Mietvertrag die Nutzung der Gemeinschaftanlagen bewilligt ist?

    Vielen Dank für die Antwort.

    lolatium

  • Eine Nutzungserlaubnis im Mietvertrag erlaubt nicht automatisch das Einbringen von Pflanzen. Stellen Sie sich vor jeder macht wie er möchte auf dem Grundstück. Was genau meinen sie mit portablen Gegenständen. Grundsätzlich würde ich erst alle Mieter auffordern ungenehmigt eingebrachte Gegenstände zu entfernen und wenn dies nicht geschieht diese entsorgen. Sehe ich durchaus als gerechtfertigt. Oftmals hilft es VORHER mit dem VM oder der Verwaltung zu sprechen, dann spart man sich den Ärger.

  • [QUOTE=lolatium:

    "gehört ein auf dem Grundstück des Hauses befindlicher Garten eines Mehrfamilienhauses zu den Gemeinschaftsanlagen?"
    - Ja.

    "Darf der Vermieter portable Gegenstände, die dort zur Bepflanzung deponiert wurden ..."
    - Da sollte der Bepflanzungswillige doch bereits vorher mit dem VM gesprochen haben, oder??

  • Hallo zusammen


    "gehört ein auf dem Grundstück des Hauses befindlicher Garten eines Mehrfamilienhauses zu den Gemeinschaftsanlagen?"
    - Ja.

    Nee das ist nicht immer so,
    der Garten könnte auch durch Sondernutzungsrecht einem Eigentümer zugeteil worden sein.
    Klarheit würde nur die Teilungserklärung bringen,
    allerdings hat ein M kein Recht auf Einsichtnahme der TE.


    VG Syker

  • Zitat

    Nee das ist nicht immer so,


    In einem normalen MFH schon, unabhängig der allgem. Nutzungsbestimmungen.

    Zitat

    Grundsätzlich würde ich erst alle Mieter auffordern ungenehmigt eingebrachte Gegenstände zu entfernen und wenn dies nicht geschieht diese entsorgen.


    Das könnte der streitintensivte Weg sein.

    Zitat

    Oftmals hilft es VORHER mit dem VM oder der Verwaltung zu sprechen, dann spart man sich den Ärger.


    Korrekt und wer das nicht befolgt darf sich nicht wundern, wenn über Nacht alles fehlt.
    Ob das dann Mitbewohner, gewöhnliche Diebe, oder gar die Obrigkeit des Hauses war bleibt ein Rätsel.

  • Hallo zusammen,



    In einem normalen MFH schon, unabhängig der allgem. Nutzungsbestimmungen.

    Darum habe ich das ja auch so geschreibt.

    Da wir die Situation des TE nicht kennen,
    war die Aussage von Berny zu allgemein und ggf. eben nicht richtig.
    Völlig unabhängig von WEG oder Einzeleigentümer.


    VG Syker

  • Da wir die Situation des TE nicht kennen,
    war die Aussage von Berny zu allgemein und ggf. eben nicht richtig.
    Völlig unabhängig von WEG oder Einzeleigentümer.


    Ich wiederhole mein Posting #6. Von WEG war ich NICHT ausgegangen.