kann man einer bereits unterschriebener Mieterhöhung im Nachhinein wiedersprechen?

  • Vor kurzem Stand ein Angestellter unseres Vermieters vor der Tür und hielt mir ein Schreiben über eine 10% Mieterhöhung vor die Nase. Zum unterschreiben.
    Ich nahm das Schreiben, las es durch und erklärte ihm das ich es gerne meinem Mann wenn er abends Feierabend hat vorlegen.
    Nein, ich müsse direkt unterschreiben, sonst ginge das am nächsten Tag direkt zum Anwalt, man dürfe alle 15 Monate die Kaltmiete um 10% anheben. Also unterschrieb ich.
    Abends erzählte ich meinem Mann davon und er meinte ich wäre total dämlich gewesen, der Mann hätte mich mehr oder weniger zur Unterschrift genötigt.
    Erfuhr erst jetzt im Nachhinein, dass uns eine Überlegungsfrist zusteht und wir uns erst bis zum Ablauf des 2. Monats nach Erhalt des Mieterhöhungsverlangens entscheiden müssen.
    Ich wollte es ja meinem Mann zeigen, aber dieser Mann gab mir gar nicht die Gelegenheit. Er stellte es für mich so dar das ich ums Zustimmen nicht drum herum käme außer wir wollten uns eine neue Wohnung suchen.
    Können wir da jetzt im Nachhinein noch was gegen tun? Für das Gespräch an der Haustür gibt es leider keine Zeugen, es würde Aussage gegen Aussage stehen.
    Oder müssen wir das jetzt hinnehmen und in 15 Monaten besser aufpassen??

  • Nein!

    BGB § 558 b Zustimmung zur Mieterhöhung
    (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.

  • Hallo whiteshadow23


    Zum unterschreiben.
    Ich nahm das Schreiben, las es durch und erklärte ihm das ich es gerne meinem Mann wenn er abends Feierabend hat vorlegen.

    Jetzt wäre noch schon zu wissen was du da unterschrieben hast,
    war das schon die Zustimmung zur Erhöhung oder nur eine Empfangsbestätigung.



    man dürfe alle 15 Monate die Kaltmiete um 10% anheben.

    Nein das stimmt nicht,
    bisher sind es 20 % innerhalb von 36 Monaten,
    wird aber (vermutlich regional) auf 15 % innerhalb von 36 Monaten reduziert.

    Außer wenn man von Index oder Staffelmiete redet,
    dann ist es aber keine Erhöhung, sonderneine Anpassung.



    der Mann hätte mich mehr oder weniger zur Unterschrift genötigt.

    Wenn das schon die Zustimmung war die du unterschrieben hast,
    evtl. mit Hilfe eines Fachanwaltes versuchen die Zustimmung zu widerrufen.
    Meiner Meinung nach hast du hierfür 14 Tage Zeit wie bei anderen "Haustürgeschäften" auch.

    Allerdings könnte der VM dann auf Zustimmung klagen,
    und sofern das Erhöhungsverlangen korrekt war
    wird m.E. der VM gewinnen und du sämtliche Kosten des Verfahrens zu tragen haben.



    Er stellte es für mich so dar das ich ums Zustimmen nicht drum herum käme außer wir wollten uns eine neue Wohnung suchen.

    Das ist auch so.


    VG Syker

  • Zitat

    man dürfe alle 15 Monate die Kaltmiete um 10% anheben.


    Das wäre nicht schlecht.

    Zitat

    Oder müssen wir das jetzt hinnehmen und in 15 Monaten besser aufpassen??


    Korrekt

  • Hallo whiteshaow23,

    ich hole dann mal aus. Ich hoffe dein Mann hat dir ne kleine Standpauke gehalten und du machst soetwas nie wieder :P

    In Deutschland gibt es keine Verträge oder Angelegenheiten zu denen man keine Bedenkzeit eingeräumt bekommt. Das geht einfach nicht.
    Was den Vertrag angeht den du Unterschrieben hast:
    Du wolltest den Vertrag eigentlich nicht unterschreiben und hast nach der Auskunft des lieben Herren guten Glaubens darauf vertraut, dass die Rechtslage so aussieht. Das ist aber nicht der Fall, somit fehlt dir der Wille zum Geschäftsabschluss. Ohne Willen zum Geschäftsabschluss gibt es auch kein Geschäft. Was du also machen solltest: Schreibe der Person, die dir den Wisch an der Tür vorgelegt hat einen Brief.

    Darin steht, dass du nach Rücksprache mit deinem Ehemann auf die wahren rechtlichen Begebenheiten hingewiesen worden bist. Du fühltest dich bedrängt und bist von Tatsachen ausgegangen, die dir vorgelogen worden sind. Aus diesem Grund willst du dein Einverständnis zurückziehen und dir das nocheinmal überlegen.

    Reiche diesen Brief entweder persönlich oder aber per Einschreiben ein, damit der Empfang im Nachhinein nicht dementiert werden kann. Sollte jemand (der Vermieter) dieses Schreiben nicht akzeptieren wollen, so droht ihr einfach mit einem Anwalt um diese Sache zu regeln. Da der Herr der dir die Unterschrift abgeluchst hat falsche Tatsachen vorgelogen hat, wird ihn sogar noch mehr erwarten als nur das Akzeptieren des Schreibens. Das wird der Vermieter wahrscheinlich vermeiden wollen ;)

    Zum Mietvertrag:

    Wer ist denn als Mieter im Mietvertrag eingetragen? Wenn sowohl du, als auch dein Mann dort gleichermaßen genannt seid, so muss der Vermieter deinem Mann auch noch ein separates schreiben mit der Mieterhöhung zukommen lassen. Tut er das nicht, so ist die Mieterhöhung auch nicht wirksam. --> http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/mieterhoehung/


    So, wenn du also den Brief schreiben solltest, dann musst du aber auch wissen, dass ihr ohnehin im 3. Kalendermonat nach Erhalt der Mieterhöhung mehr Miete zahlen müsst. Ob ihr dem jetzt sofort zustimmt oder erst nach 2 Monaten ist unerheblich. Wenn ihr weiter dort wohnen bleibt, dann müsst ihr die Erhöhung mit Anfang des 3. Kalendermonats nach Erhalt zahlen.

    Aber prüft das mal mit eurem Mietvertrag ;) denn es müssen alle Mieter darüber informiert werden! (schriftlich)

    wenn es was neues gibt, dann immer her damit :)

    lieben Gruß,

    sushifreund

  • Reiche diesen Brief entweder persönlich oder aber per Einschreiben ein, damit der Empfang im Nachhinein nicht dementiert werden kann.


    Du magst selbst entscheiden, ob hier (nicht) die Grenze zur unerlaubten Rechtsberatung überschritten wurde - es sei denn, Du bist selbst Angehöriger der rechtsberatenden Berufe. [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_rn=9&gs_ri=psy-ab&cp=15&gs_id=18&xhr=t&q=rechtsberatungsgesetz&es_nrs=true&pf=p&sclient=psy-ab&site=&source=hp&oq=rechtsberatungs&gs_l=&pbx=1&bav=on.2,or.&bvm=bv.45512109,d.d2k&fp=611f916ebb0b6509&biw=1170&bih=581]Google[/url]

  • Du magst selbst entscheiden, ob hier (nicht) die Grenze zur unerlaubten Rechtsberatung überschritten wurde - es sei denn, Du bist selbst Angehöriger der rechtsberatenden Berufe. [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_rn=9&gs_ri=psy-ab&cp=15&gs_id=18&xhr=t&q=rechtsberatungsgesetz&es_nrs=true&pf=p&sclient=psy-ab&site=&source=hp&oq=rechtsberatungs&gs_l=&pbx=1&bav=on.2,or.&bvm=bv.45512109,d.d2k&fp=611f916ebb0b6509&biw=1170&bih=581]Google[/url]

    Du weißt schon, dass ich mich an keiner Stelle als Rechtsanwalt, Notar oder Rechtsberater vorgestellt habe.
    Ich bin lediglich Student der Rechtswissenschaften im 7 Semester und möchte hier einen Mehrwert bieten, damit den Menschen auch eine Frage beantwortet wird und nicht mit sinnfreien Kommentaren zugemüllt.

    Trotzdem weise ich hier nocheinmal ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Anwalt oder ähnliches bin. Lediglich ein Student. Die von mir verfassten und recherchierten Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen entstanden. Ich übernehme jedoch keine Haftung für daraus resultierende Schäden.

    sushifreund

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