Nachzahlung wegen Programmfehler der Hausverwaltung?

  • hallo,

    ich hoffe mir kann jemand helfen denn sowas habe ich noch nicht erlebt.

    Also habe vom 1.05.2008-31.12.2009 in einer 1 zimmer wohnung gewohnt.

    Wohnungübergabe usw. war alles ok, nach meiner frage wegen der Kaution meinte die Vermieterin das sie noch auf die NK-Abrechnung wartet die aber demnächst kommen müsste.
    es geht um die abrechnung 1.10.2008-30.09.2009

    vor 2 tagen kam ein Brief von der Hausverwaltung wo wörtlich drin steht:

    Sehr geehrter Herr .........

    aufgrund eines Programmfehlers wurden nicht die richtigen, von ihnen geleisteten, Vorauszahlungen in der oben genannten Abrechnung berücksichtigt.

    Hierdurch verändert sich das Abrechnungsergebnis wie folgt:

    Kosten laut Abrechnung: 803 €
    Vorrauszahlung: 600 €

    Ergebnis: 203 € Nachzahlung

    Wir bitten dieses Versehen zu entschuldigen.
    usw.
    Dahinter war noch ein Handgeschriebener brief wo die adresse meiner ehemaligen vermieterin drauf war aber der an mich gerichtet ist wo drin steht das die nachzahlung von der kaution abgezogen wird und der rest noch so lange einbehalten wird bis die abrechnung 1.10.2009-31.12.2009 fertig ist.

    Ich habe bis jetzt noch nichtmal eine NK Abrechnung bekommen nur diesen Brief.

    meine frage ist nun ob ich für einen fehler bezahlen muss bzw. ob meine kaution einfach einbehalten werden darf und die nachzahlung davon abgezogen werden darf?Sollte ich lieber zu einem Anwalt gehen? Sorry falls der text so lang ist hab aber mal versucht alles genau zu erklären ;)


    MfG

  • Der Vermieter hat das Recht, sich so lange an der Kaution zu bedienen, bis er keine Forderungen mehr hat. Das ist Gesetz und dagegen kann man nichts machen.

    Und warum sind Sie der Meinung, für einen Fehler der Hausverwaltung bezahlen zu müssen? Ihre Vorauszahlungen pro Monat waren nun mal 50,- Euro und nicht mehr. Wo ist da ein Fehler?

  • Hallo Dominik,

    der Zeitraum 1.10.-31.12.09 wurde bis jetzt noch nicht abgerechnet. Hierfür hat die HV noch Zeit bis 31.12.10.
    Da mglw. (Du hast ja nichts über die Höhe der Restkaution geschrieben) die Nachforderung ähnlich des verbliebenen Restkautionsguthabens ist, kann ohne weiteres die gesamte Restkaution bis Jahresende eingehalten werden.
    Sollte jedoch die Restkaution erkennbar deutlich höher sein als die zu erwartende Nachforderung aus der NK-Abrtechnung, könnteste einen angemessenen Betrag jetzt schon einfordern (aber das ist immer so'ne Sache).
    Sollte die HV Dir bis Jahresende keine NK-Abrechnung vorlegen, kannste den gesamten Restbetrag+Zs. einfordern.


  • Und warum sind Sie der Meinung, für einen Fehler der Hausverwaltung bezahlen zu müssen? Ihre Vorauszahlungen pro Monat waren nun mal 50,- Euro und nicht mehr. Wo ist da ein Fehler?

    naja das sagt die hausverwaltung das es ( wie ich schon geschrieben hab ) ein programmfehler gab und deswegen meine nebenkosten falsch berechnet wurden.ganz einfach: sie haben mich weniger nebenkosten bezahlen lassen.

    naja aber ich müsste doch die nk abrechneung bekommen wo ich angeblich 200 euro nachzahlen muss oder nicht? sorry aber blick da nicht durch .... und soweit ich weiss darf der vermieter von der kaution keine nebenkosten abziehen?

    Einmal editiert, zuletzt von dominik (10. Mai 2010 um 18:07)

  • Egal ob Ihre Vorauszahlungen zu hoch, richtig, oder zu niedrig angesetzt waren, Sie bezahlen immer nur das, was Sie "verbraucht" haben.

    Und bezahlen müssen Sie erst, wenn Sie die Abrechnung bekommen haben, das ist doch auch klar.

    Und die Kaution ist tatsächlich auch dafür gedacht, um alle Forderungen aus dem Mietverhältnis zu begleichen. Nicht nur eine Mietsicherheit für den Vermieter. Also trügt Sie Ihr Wissen in diesem Fall.

  • ... ich müsste doch die nk abrechneung bekommen wo ich angeblich 200 euro nachzahlen muss oder nicht? sorry aber blick da nicht durch .... und soweit ich weiss darf der vermieter von der kaution keine nebenkosten abziehen?


    Hi Dominik,
    was heisst, Du blickst nicht durch? Natürlich hast Du das Recht, eine ordnungsgemässe schriftliche NK-Abrechnung zu bekommen. An diese werden auch deutliche Ansprüche gestellt.

  • Zitat

    sorry aber blick da nicht durch .... und soweit ich weiss darf der vermieter von der kaution keine nebenkosten abziehen?


    Ich schließe mich meinen Vorschreibern an und zitiere aus einem Lexikon für Mietrecht:

    1. Der Vermieter hat das Recht zu bestimmen, wie die von dem Mieter geleistete Kaution auf Ansprüche aus dem Mietverhältnis verrechnet wird.

    2. Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter bestehenden oder bei Auszug entstehenden Ansprüche:

    - Insbesondere rückständige Miete,
    - Ansprüche aus der Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung,
    - Ansprüche auf Schadensersatz wegen Schäden in der Mietwohnung
    - und Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen

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