Hallo ihr Lieben,
in meinem Mietvertrag stehen folgende Passagen:
“ … Laufende Schönheitsreparaturen (hierzu gehören Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Rohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von Innen, Reinigen der Teppichböden) übernimmt der Mieter. Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. Vor Beendigung des Mietverhältnisses sind alle Räume fachgerecht zu reparieren …“
Nach langen Internetrecherchen meine ich nun zu glauben, dass die Teile mit “fachgerecht“ unwirksam sind. Wie soll ich mich nun verhalten? Bezieht sich das Unwirksame nur auf “fachgerecht“, den Satz oder den ganzen Paragraphen??
“ … Alle überlassenen Wohnräume sind in einem einwandfreien Zustand zurück zugeben …“
Es sieht so aus, dass die Wände vor meinem Einzug (vor nicht ganz 2 Jahren) tapeziert wurden. Die Wände sind noch weiß, nur die Tapetenbahnen (wie gesagt vom Vormieter) kleben nicht Ecke auf Ecke, manchmal sind 1 bis 2 mm Abstand dazwischen, was man aber nicht sieht, da alles weiß überstrichen ist. Der Vermieter verlangt nun von mir, dass ich komplett neu renoviere, meint die Zimmer nimmt er mir mit der Tapete so nicht ab. Muss ich nun neu tapezieren? Ich finde er ist in der Beziehung sehr sehr pingelig?
PS: Wohne zur Untermiete in einer WG, der Vermieter in dem Fall ist der Hauptmieter.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.