Formulierung im Mietvertrag ungültig? – Wie verhalten?

  • Hallo ihr Lieben,

    in meinem Mietvertrag stehen folgende Passagen:

    “ … Laufende Schönheitsreparaturen (hierzu gehören Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Rohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von Innen, Reinigen der Teppichböden) übernimmt der Mieter. Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. Vor Beendigung des Mietverhältnisses sind alle Räume fachgerecht zu reparieren …“

    Nach langen Internetrecherchen meine ich nun zu glauben, dass die Teile mit “fachgerecht“ unwirksam sind. Wie soll ich mich nun verhalten? Bezieht sich das Unwirksame nur auf “fachgerecht“, den Satz oder den ganzen Paragraphen??

    “ … Alle überlassenen Wohnräume sind in einem einwandfreien Zustand zurück zugeben …“

    Es sieht so aus, dass die Wände vor meinem Einzug (vor nicht ganz 2 Jahren) tapeziert wurden. Die Wände sind noch weiß, nur die Tapetenbahnen (wie gesagt vom Vormieter) kleben nicht Ecke auf Ecke, manchmal sind 1 bis 2 mm Abstand dazwischen, was man aber nicht sieht, da alles weiß überstrichen ist. Der Vermieter verlangt nun von mir, dass ich komplett neu renoviere, meint die Zimmer nimmt er mir mit der Tapete so nicht ab. Muss ich nun neu tapezieren? Ich finde er ist in der Beziehung sehr sehr pingelig?

    PS: Wohne zur Untermiete in einer WG, der Vermieter in dem Fall ist der Hauptmieter.

    Ich hoffe mir kann jemand helfen.

  • Hallo sarah_r,

    "Vor Beendigung des Mietverhältnisses sind alle Räume fachgerecht zu reparieren …“
    - Zu reparieren oder zu renovieren?

    "Nach langen Internetrecherchen meine ich nun zu glauben, dass die Teile mit “fachgerecht“ unwirksam sind. Wie soll ich mich nun verhalten? Bezieht sich das Unwirksame nur auf “fachgerecht“, den Satz oder den ganzen Paragraphen??"
    - Feste Fristenregelungen hat der BGH gekippt. Verbesserungen an der Mietsache kann der VM nicht verlangen.

    “ … Alle überlassenen Wohnräume sind in einem einwandfreien Zustand zurück zugeben …“
    - Bedeutet für mich: Ohne Beschädigungen und geputzt ("besenrein"). (Wie definiert man rechtssicher "einwandfrei"?

    "Es sieht so aus, dass die Wände vor meinem Einzug (vor nicht ganz 2 Jahren) tapeziert wurden. Die Wände sind noch weiß, nur die Tapetenbahnen (wie gesagt vom Vormieter) kleben nicht Ecke auf Ecke, manchmal sind 1 bis 2 mm Abstand dazwischen, was man aber nicht sieht, da alles weiß überstrichen ist. Der Vermieter verlangt nun von mir, dass ich komplett neu renoviere, meint die Zimmer nimmt er mir mit der Tapete so nicht ab. Muss ich nun neu tapezieren?"
    - wenn Du beweisen kannst, dass die "Mängel" nicht von Dir verursacht wurden, würde ich das nicht machen.

  • Zitat

    Nach langen Internetrecherchen meine ich nun zu glauben, dass die Teile mit “fachgerecht“ unwirksam sind.


    Dann haste wohl nicht lange genug recherchiert.

    Zitat

    Alle überlassenen Wohnräume sind in einem einwandfreien Zustand zurück zugeben


    Das versteht sich eigentlich von selbst.

  • Dann haste wohl nicht lange genug recherchiert.

    Das versteht sich eigentlich von selbst.


    Ich habe viele solche und ähnliche Artikel gefunden, die mich darauf schließen lassen (http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-18876/mietrecht-mieter-als-maler_aid_525290.html). Bin kein Rechtsexperte und frage deshalb nach anderen/Expertenmeinungen.

    Die Frage ist hier doch wie man den Begriff "einwandfrei" definiert? Meiner Meinung nach sieht es gut aus und wird so weitervermietet werden können (habe es ja auch in dem Zustand genommen), der Hauptmieter sieht die Millimeter zwischen den Tapetenbahnen aber als groben Mangel, den er mir so nicht abnimmt, obwohl nix zu sehen ist.

  • Dann mach ihm klar, dass diese Tapete/Raufaser vom Vormieter geklebt wurde und du nicht dazu da bist, dessen Fehler auszubessern.

    Er weiß ja selbst, dass es vom Vormieter ist (Vormieter war auch eine WG, nur nebenbei). Er hat die Wohnungsabnahme auch gemacht. Ich selbst war nicht dabei.

  • Zitat

    Vor Beendigung des Mietverhältnisses sind alle Räume fachgerecht zu reparieren …“

    Mit diesem Satz düfte die ganze Klausel ungültig sein. Denn eine Renovierungsklausel kann nur dann gültig sein, wenn sie auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung abgestellt ist. Ohne Rücksicht darauf zu nehmen und zu verlangen, dass alle Räume zu reparieren/renovieren sind, ist laut BGH ungültig.

  • Zitat

    Ohne Rücksicht darauf zu nehmen und zu verlangen, dass alle Räume zu reparieren/renovieren sind, ist laut BGH ungültig.


    Repariert muss alles werden was während der Mietzeit beschädigt wurde.
    Danach müssen optische Reparaturen selbstverständlich dem Gesamtbild entsprechend renoviert werden.

  • Der Hauptmieter droht mir jetzt mit einer Klage sollten die von Ihm geforderten Maßnahmen nicht bis zum 31.05. erledigt sein. Es ist reine Willkür und Schikane, er meint wenn die Arbeiten nicht nach SEINEN Vorstellungen sind, nimmt er mir die Zimmer nicht ab. Ich habe das Gefühl, er will, dass ich alles vergolde (übertrieben ausgedrückt).

    Was kann ich tun?

    PS: Ich möchte mich nicht vor Ausbesserungarbeiten drücken, ich möchte lediglich fair behandelt werden!

  • Zitat

    Wäre denn eine solche Klage gerechtfertigt??


    Das entscheidet kein Forum, erst recht nicht der User Fanta, der hier ganz offen die Vermieterfraktion vertritt. Und zwar solche Vermieter, die als Abzocker agieren.