ich habe da mal 2 Fragen:
1. Der Mietvertrag stammt aus dem Jahr 1984. Es wurde eine Staffelmiete abgeschlossen.
Nach vielen Erhöhungen wurde die Miete zum 01.01.1999 auf dem Stand "eingefroren".
Ist der Staffelmietvertrag noch gültig?
Oder kann der Vermieter die Miete jetzt auf einmal um 22% erhöhen, weil der alte Vertrag keine Gültigkeit mehr hat?
2.Kann der Vermieter jetzt noch zusätzlich zur Erhöhung der Kaltmiete um 22% eine Umlage
der Kosten der ernergetischen Modernisierung von 11% (ca. 2200.- € pro Jahr) verlangen?