Staffelmiete

  • ich habe da mal 2 Fragen:
    1. Der Mietvertrag stammt aus dem Jahr 1984. Es wurde eine Staffelmiete abgeschlossen.
    Nach vielen Erhöhungen wurde die Miete zum 01.01.1999 auf dem Stand "eingefroren".
    Ist der Staffelmietvertrag noch gültig?
    Oder kann der Vermieter die Miete jetzt auf einmal um 22% erhöhen, weil der alte Vertrag keine Gültigkeit mehr hat?


    2.Kann der Vermieter jetzt noch zusätzlich zur Erhöhung der Kaltmiete um 22% eine Umlage
    der Kosten der ernergetischen Modernisierung von 11% (ca. 2200.- € pro Jahr) verlangen?

  • Bostrab:


    "Der Mietvertrag stammt aus dem Jahr 1984. Es wurde eine Staffelmiete abgeschlossen.
    Nach vielen Erhöhungen wurde die Miete zum 01.01.1999 auf dem Stand "eingefroren".
    Ist der Staffelmietvertrag noch gültig?"
    - Ja, falls er damals nicht endgültig eingefroren wurde.


    "kann der Vermieter die Miete jetzt auf einmal um 22% erhöhen,"
    - um 20% (bzw. 15%) wohl schon, falls die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten würde.


    "weil der alte Vertrag keine Gültigkeit mehr hat?"
    - meinst wohl die Vertragsklausel.


    "Kann der Vermieter jetzt noch zusätzlich zur Erhöhung der Kaltmiete ... eine Umlage
    der Kosten der ernergetischen Modernisierung von 11% (ca. 2200.- € pro Jahr) verlangen?"
    - Ja. - Betrag korrekt errechnet?

  • Aus: Wikipedia
    Bei Ablauf der Staffelung kann hier die Miete nur abhängig von der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden und respektive Modernisierungserhöhungen.
    Alles klar?