Hallo,
ich habe mal eine Frage zu einer veralteten Gastherme.
Ich habe im Badezimmer eine Gastherme von 1972. Jedes Jahr bei der Wartung sagt mir die Wartungsfirma, die Therme müsste der Vermieter austauschen lassen, da auch der Wasserschalter undicht ist. Ich hatte es auch schon oft, dass sich eine Firma geweigert hat, eine so alte Therme zu warten. Der Vermieter verweigert jedoch einen Austausch.
Der Schornsteinfeger hält sich da raus und sagt immer nur, dass der Kohlenmonoxidausstoß der Therme zu hoch sei, jedoch gerade noch so im zulässigen Bereich.
Ich habe gehört, dass es ein Gesetz gibt welches besagt, dass Thermen die vor 1978 eingebaut wurden, eigentlich bis 2008 hätten ausgetauscht werden müssen. Stimmt das?
Meine Frage wäre nun, muss mein Vermieter eine 41 Jahre alte Therme austauschen lassen? Ich habe da wirklich ein ungutes Gefühl, zumal es beim Duschen auch vermehrt nach Gas riecht! Habe da vor einer Gasexplosion Angst. Jeder der dieses alte Ding sieht, schüttelt nur den Kopf.
Hinzu kommt, dass das Haus kürzlich modernisiert wurde und alle Thermen bis auf meine rausgenommen wurden. Ich habe meinen Vermieter darauf angesprochen und er meinte nur, dass meine Therme noch in Ordnung sei, obwohl er sie sich nicht angucken wollte.
Was kann ich denn da nun tun ? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.