Gastherme von 1972

  • Hallo,
    ich habe mal eine Frage zu einer veralteten Gastherme.

    Ich habe im Badezimmer eine Gastherme von 1972. Jedes Jahr bei der Wartung sagt mir die Wartungsfirma, die Therme müsste der Vermieter austauschen lassen, da auch der Wasserschalter undicht ist. Ich hatte es auch schon oft, dass sich eine Firma geweigert hat, eine so alte Therme zu warten. Der Vermieter verweigert jedoch einen Austausch.

    Der Schornsteinfeger hält sich da raus und sagt immer nur, dass der Kohlenmonoxidausstoß der Therme zu hoch sei, jedoch gerade noch so im zulässigen Bereich.

    Ich habe gehört, dass es ein Gesetz gibt welches besagt, dass Thermen die vor 1978 eingebaut wurden, eigentlich bis 2008 hätten ausgetauscht werden müssen. Stimmt das?

    Meine Frage wäre nun, muss mein Vermieter eine 41 Jahre alte Therme austauschen lassen? Ich habe da wirklich ein ungutes Gefühl, zumal es beim Duschen auch vermehrt nach Gas riecht! Habe da vor einer Gasexplosion Angst. Jeder der dieses alte Ding sieht, schüttelt nur den Kopf.

    Hinzu kommt, dass das Haus kürzlich modernisiert wurde und alle Thermen bis auf meine rausgenommen wurden. Ich habe meinen Vermieter darauf angesprochen und er meinte nur, dass meine Therme noch in Ordnung sei, obwohl er sie sich nicht angucken wollte.

    Was kann ich denn da nun tun :confused:? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

  • Zitat

    Jedes Jahr bei der Wartung sagt mir die Wartungsfirma, die Therme müsste der Vermieter austauschen lassen, da auch der Wasserschalter undicht ist. Ich hatte es auch schon oft, dass sich eine Firma geweigert hat, eine so alte Therme zu warten. Der Vermieter verweigert jedoch einen Austausch.


    Wenn er nicht will, Pech gehat, funktioniert doch noch.

    Zitat

    dass der Kohlenmonoxidausstoß der Therme zu hoch sei, jedoch gerade noch so im zulässigen Bereich.


    Falsch, nicht zu hoch, sondern nur hoch, sonst wäre der S-Feger der allererste der dicke Backen macht.

    Zitat

    Ich habe da wirklich ein ungutes Gefühl, zumal es beim Duschen auch vermehrt nach Gas riecht!


    Wie wäre es mit ausziehen.

  • Ich habe gehört, dass es ein Gesetz gibt welches besagt, dass Thermen die vor 1978 eingebaut wurden, eigentlich bis 2008 hätten ausgetauscht werden müssen. Stimmt das?


    Mit den Fantastischenforentrollkommentaren müssen wir hier leider leben...
    Von der Austauschpflicht von veralteten Zentralheizungsanlagen habe ich auch schon gehört. Vielleicht hilft Dir dies weiter:[url=http://www.google.de/#hl=de&gs_rn=14&gs_ri=psy-ab&pq=austauschpflicht%20f%C3%BCr%20alte%20gasthermen&cp=16&gs_id=3i&xhr=t&q=austauschpflicht+alte+gasthermen&es_nrs=true&pf=p&sclient=psy-ab&oq=austauschpflicht+alte+gasthermen&gs_l=&pbx=1&bav=on.2,or.&bvm=bv.46751780,d.d2k&fp=35daa4f841fb74b0&biw=1170&bih=581&bs=1]Google[/url]
    Es wäre für Dich hilfreicher, vom Schorni eine schriftliche glasklare Aussage zu bekommen anstelle solch Weichmachergerede.

  • Wenn es schon nach Gas riecht unbedingt den Schornsteinfeger rufen oder einen Gas-Wasser-Notdienst der dir bescheinigt das die Therme Lebensgefährlich ist.
    Ganz wichtig:
    Schau im Mietvertrag nach ob die Therme eingetragen ist ansonsten bleibst du auf den Kosten sitzen!!
    Ist immer ein kleiner Trick von Vermietern alte Anlagen aus dem Mietvertrag rauszuschummeln damit die Haftung auf den Mieter übergeht;-)
    Bewußtes Verschweigen!!
    Wenn alles nichts hilft;
    Kaputtmachen und Ersatz einfordern!!
    Dann muß der Vermieter!!

  • Wenn der Kohlenmonoxidausstoß gerade noch im zulässigen Bereich liegt, ist das so in Ordnung.

    Wenn es allerdings beim Betreiben nach Gas riecht ist nicht zu spaßen. Es gibt da überall so einen Notdienst, den Sie dann sofort rufen sollten.
    Der Gasversorger setzt dem Gas einen extra Geruchstoff bei, damit ein unkontrollierter Austritt schneller und frühzeitiger erkannt werden kann.
    Wenn andere Thermen gewechselt wurden und Ihre nicht, dann hat das Gründe, welche der Vermieter Ihnen bereits genannt hatte.
    Wunschmodernisierungen muß der Vermieter nicht vornehmen.

  • Solche "Ratschläge" solltest Du tunlichst unterlassen!

    Hallo, da haben Sie Recht!!
    Ich halte aber eine Gefährdung von Menschenleben (Gasgeruch) im größeren Umfang für wesentlich erheblicher
    als eine kleine "Notwehr" der Sachbeschädigung!!

  • Hallo rolle-38


    Da durch die vorsätzliche Sachbeschädigung eh der Verursacher (M) die Kosten zu tragen hat,
    kann der M auch gleich selbst eine neue Theme kaufen.


    VG Syker

    da hier Lebensgefahr droht (Gasgeruch) ist sofortiges Handeln erforderlich (Gas-Wasser-Notdienst)
    und diese Kosten können nicht auf den Mieter abgewälzt werden!

  • da hier Lebensgefahr droht (Gasgeruch) ist sofortiges Handeln erforderlich (Gas-Wasser-Notdienst)
    und diese Kosten können nicht auf den Mieter abgewälzt werden!

    Können schon obs zulässig ist ist eine andere Sache


    VG Syker

  • Zitat

    Ganz wichtig:
    Schau im Mietvertrag nach ob die Therme eingetragen ist ansonsten bleibst du auf den Kosten sitzen!!

    @rolle

    Lass es! Du hast von Mietrecht keine Ahnung, darum ist jeder deiner Ratschläge mehr als dumm. Eine Therme muss nicht explizit im Mietvertrag eingetragen sein, um zur Mietsache zu gehören.

    Und der Tipp mit der Sachbeschädigung kann doch nur von einem Menschen kommen, der keine Lebenserfahrung und nur Stroh im Kopf hat.

  • Hallo rolle-38
    Da durch die vorsätzliche Sachbeschädigung eh der Verursacher (M) die Kosten zu tragen hat,
    kann der M auch gleich selbst eine neue Theme kaufen.


    ... und der Vermieter sich überlegen, wie lange er noch diesen Mieter (zum bisherigen Mietpreis bzw. überhaupt) weiterhin behalten möchte.

  • @rolle

    Lass es! Du hast von Mietrecht keine Ahnung, darum ist jeder deiner Ratschläge mehr als dumm. Eine Therme muss nicht explizit im Mietvertrag eingetragen sein, um zur Mietsache zu gehören.

    (Wird von leider sehr vielen Vermietern aber so gehandhabt,Erfahrungswerte;-)

    Und der Tipp mit der Sachbeschädigung kann doch nur von einem Menschen kommen, der keine Lebenserfahrung und nur Stroh im Kopf hat.


    (Lieber Stroh als ein Vakuum)

    Ach der Herr Main"nicht"schwimmer;-)
    Ihre Kommentare enthalten aber auch nicht im geringsten irgendeine Art von Hilfe sondern Sie beweihräuchern sich hier doch nur mit angeblichem Wissen das in der Praxis aber überhaupt keinen Nutzen hat.

    Außerdem bin ich hier nicht der Fragesteller.

  • Das ist ja gerade das Traurige.
    Null Ahnung aber rumproleten wie ein Großer !

    Hallo,
    langsam finde ich Spaß an der Sache;-)
    Sie haben Recht, ich bin sogar groß,ganze 188cm!
    Bevor sich jemand oder ein ganzes Haus aus Unwissenheit (falschen Geiz seitens des Vermieters)
    in die Luft sprengt gebe ich gerne einen praktischen wenn auch sehr unüblichen Tipp.
    Reicht ja ein Reglerknopf und für diese alte betriebsunsichere Therme gibt es bestimmt keine Ersatzteile mehr!
    Was ist Ihnen denn lieber,
    eine günstige gebrauchte Therme oder ein Trümmerfeld mit Verletzten oder sogar Toten??

  • Hallo rolle-38


    ... gebe ich gerne einen praktischen wenn auch sehr unüblichen Tipp.
    ...
    Was ist Ihnen denn lieber,
    eine günstige gebrauchte Therme oder ein Trümmerfeld mit Verletzten oder sogar Toten??

    Ach und du meinst das jeder Laie in der Lage ist die Therme so zu sabotieren,
    ohne dass Verletzten oder Tote gibt?


    VG Syker

  • Hallo rolle-38


    Ach und du meinst das jeder Laie in der Lage ist die Therme so zu sabotieren,
    ohne dass Verletzten oder Tote gibt?


    VG Syker

    Wenn es schon nach Gas riecht gibt es nichts mehr zu sabotieren,
    Gaszufuhr abdrehen und sofort den Notdienst rufen!!

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