Dringend- Wohnung gekündigt, adäquate Nachmieter aber kein Aufhebungsv.

  • Hallo zusammen,


    Mein Anliegen ist etwas dringend, weil andernfalls heute die Schlüsselübergabe stattfinden wird.


    Situation:
    Studenten-WG (zwei Mieter) löst sich auf, Kündigung kurz vor Stadtwechsel Anf. April zu Ende Juni.
    Vermietung durch privaten Vermieter.
    Die Wohnung steht aktuell leer.
    Kommunikation fast auscchließlich über den Sohn (Anfang 20) der mit im Haus wohnt.


    Bei Kündigung sagte man uns, wir sollten uns um Nachmieter kümmern, da der Vermieter weit weg wohnt. Das war das gleiche Vorgehen als wir eingezogen sind.
    Dann haben wir etliche solide potentielle Mieter vorgeschlagen wovon er sich auch ein Paar ausgesucht hat- diese dann aber nicht selbst kontaktiert hat.
    Da es ja in unserem Interesse ist, nicht einen weiteren Monat Miete zu zahlen haben wir uns dann selbst gekümmert.


    Aktueller Stand:
    Der Vermieter verweigert trotz Einwilligung zu neuen Mietern einen Aufhebungsvertrag. Er lässt stattdessen durch seinen Sohn mitteilen, dass wir 'uns selbst kümmern sollen'.
    Im Mietvertrag steht, dass Unter-/Zwischenmiete nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt ist.
    Die neuen Mieter sind dann seine Vertragspartner ab 1.7.
    Er hat sich gestern dazu entschieden, dass die Miete um 50€ erhöht werden soll.


    Fragen:
    Was kann ihn dazu veranlassen, uns den Aufhebungsvertrag zu verweigern? Welche Vorteile gibt es potentiell?
    Andernfalls könnte er ja berits einen Monat früher die 50€ mehr bekommen.


    Ich hab bloß Sorge, dass er uns irgendetwas ankreiden will bzw. evtl. die Kaution einbehalten will ( das hat er mämlich bei den Vormieterinnen gemacht).



    Dann noch eine davon unabhängige Frage:
    Wir haben keine NK- Abrechnung für 2012 bekommen (das einzige Jahr, in dem wir dort gewohnt haben).
    Vermutlich sind die NK niedriger als wir dafür bezahlt haben?
    Muss ich das jetzt noch einfordern? Wie ist das beste Vorgehen?

  • Zitat

    Der Vermieter verweigert trotz Einwilligung zu neuen Mietern einen Aufhebungsvertrag.


    Zu einem Aufhebungsvertrag kann man keinen Vermieter zwingen!


    Zitat

    Die neuen Mieter sind dann seine Vertragspartner ab 1.7.


    Und das ist okay!


    Zitat

    Was kann ihn dazu veranlassen, uns den Aufhebungsvertrag zu verweigern?


    s.o.


    Zitat

    Andernfalls könnte er ja berits einen Monat früher die 50€ mehr bekommen.


    Das ist einzig sei Sach.


    Zitat

    Wir haben keine NK- Abrechnung für 2012 bekommen (das einzige Jahr, in dem wir dort gewohnt haben).


    Für diese Abrechnung hat er Zeit bis zum 31.12.2013 und für die Abrechnung von diesem Jahr bis Ende 2014.

  • Hallo Bremerin:


    "Er lässt stattdessen durch seinen Sohn mitteilen, dass wir 'uns selbst kümmern sollen'."
    - Nicht in's Bockshorn jagen lassen: Solange sein Sohn Euch keine Originalvollmacht vorweisen kann, ist einzig Euer VM Euer Ansprechpartner.


    "Was kann ihn dazu veranlassen, uns den Aufhebungsvertrag zu verweigern?"
    - Nach Tageslaune... ;)


    "Ich hab bloß Sorge, dass er uns irgendetwas ankreiden will bzw. evtl. die Kaution einbehalten will ( das hat er mämlich bei den Vormieterinnen gemacht)."
    - Dagegen könnte ein Mahnbescheid helfen, wenn der VM keine Ansprüche mehr hat.

  • Zitat

    Ich hab bloß Sorge, dass er uns irgendetwas ankreiden will bzw. evtl. die Kaution einbehalten will


    Kannst Du denn beweisen Diese auch bezahlt zu haben ?