Darf Vermieter Stromanbieter für Allgemeinstrom wechseln, ohne Mieter zu informieren?

  • Hallo zusammen,


    wir wohnen schon seit 7 Jahren in unserer Wohnung, und haben bisher insgesamt immer zwischen 60,- € und 90,- € im Jahr für den Allgemeinstrom (ist bei uns nur Treppenhausstrom = 1 Energiesparlampe) bezahlt, aufgeteilt zwischen 2 Mietparteien. Bis vor einem Jahr war allerdings eine normale Glübirne im Einsatz.


    Jede der Mietparteien leistet eine monatl. Vorauszahlung von 5,- € für den Treppenhausstrom, die am Ende von Jahr mit dem Verbrauch verrechnet wir.


    Jetzt haben wir die Abrechnung für den Allgemeinstrom 2012 vom Vermieter erhalten und der Gesamtbetrag beträgt jetzt sage und schreibe 146,- €, aufgeteilt zwischen drei Mietparteien, weil eine weitere Mietpartei eingezogen ist.


    Da der Vermieter immer das Deckblatt der Abrechnung des Stromanbieters beilegt, haben wir bemerkt, dass er für 2012 einfach den Anbieter gewechselt hat. Aus dem Deckblatt des neuen Stromanbieters geht hervor, dass allein der Grundpreis 120,- € beträgt, also mehr als die Mieter jemals Treppenhausstrom während eines Jahres in diesem Haus verbraucht haben. Dazu kommt noch ein geringer Betrag für Verbrauch und Stromsteuer und 19 % MwSt. und schon sind es 146,- €, trotz Energiesparlampe!


    Darf der Vermieter zu einem teureren Stromanbieter + Tarif für den Allgemeinstrom wechseln, ohne die Mieter darüber zu informieren und hinterher wie selbstverständlich erwarten, dass diese den Betrag bezahlen?


    Da der Vermieter ein Unternehmen hat und einige Immobilien besitzt, die er vermietet, vermuten wir, dass er für die Mietwohnungen einen teuren Tarif gewählt hat und im Gegenzug von dem Stromanbieter für den eigenen Verbrauch (Wohnen + Unternehmen) einen günstigen Tarif erhält.

  • Zitat

    Darf der Vermieter zu einem teureren Stromanbieter + Tarif für den Allgemeinstrom wechseln,


    Nein, das darf er natürlich nicht, denn er muss mit dem Geld seiner Mieter sparsam haushalten. Ich würde diese Stromrechnung nicht akzeptieren und weiterhin wie nach dem alten Anbieter abrechnen.

  • ja danke, leicht gesagt, wir leisten ja monatliche Vorauszahlungen, so dass der Vermieter das Geld ja schon längst hat!


    Wir haben jetzt den Vermieter erstmal schriftlich aufgefordert, uns komplette Kopien der beiden letzten Abrechnungen zukommen zu lassen. Ich weiß, das muss er nicht, es reicht, wenn wir die beiden Rechnungen bei ihm einsehen dürfen, da wir im selben Ort wohnen.
    Wenn er uns keine Kopien zur Verfügung stellt, habe ich vor, mir den Inhalt der beiden Rechnungen bei ihm abzuschreiben - das ist ja wohl erlaubt!


    Ist noch jamand derselben Meinung wie Mainschwimmer?

  • Zitat

    ja danke, leicht gesagt, wir leisten ja monatliche Vorauszahlungen, so dass der Vermieter das Geld ja schon längst hat!


    Und diese Ansicht ist nicht ganz richtig. Ihr leistet eine monatliche Vorauszahlung auf die zu erwartenden Betriebskosten. Einmal im Jahr müssen diese Vorauszahlungen abgerechnet werden. Da könnte dann ein Guthaben oder auch eine Nachzahlung entstanden sein. Müsst ihr was nachzahlen, dann habt ihr die Möglichkeit, die zuviel bezahlten Stromkosten gegenzurechnen. Habt ihr ein Guhaben, würde ich es mit der nächsten Miete verrechnen.


    Das solltet ihr aber dem Vermieter schriftlich und nicht am Telefon mitteilen. Von den Rechnungen solltet ihr besser Fotos machen, anstatt sie abzuschreiben.

  • Danke dir!
    Wir haben ein Guthaben, da wir jetzt 3 Mietparteien sind, die jeweils 5,- € pro Monat bezahlen.
    Das Guthaben haben wir vom Vermieter auch zurückerhalten - bleiben aber trotzdem noch die viel höheren Stromkosten im Vergleich zu früher. Unser Verbrauch wäre sogar noch niedriger, wenn das Treppenhauslich per Zeitschalter ausgehen würde. Die neue Mieterin hat nämlich eine 12jährige Tochter, die manchmal vergißt es auszuschalten.
    Ich hatte auch vergessen zu erwähnen, dass der Vermieter seit diesem Jahr auch das Niederschlagswasser berechnet, was dann auch mit unseren Vorauszahlungen verrechnet wird.


    Nochmal Danke - der Tip mit dem Abfotografieren ist Gold wert!

  • Zitat

    Wir haben ein Guthaben, da wir jetzt 3 Mietparteien sind, die jeweils 5,- € pro Monat bezahlen.


    Das ist Quatsch, ihr bezahlt nicht 5,- Euro im Monat, ihr leistet eine Vorauszahlung von insgesamt xxx Euro, abgerechnet werden 1x im Jahr die Gesamt- und nicht die Einzelkosten. Das Niederschlagswasser berechnet nicht der Vermieter sondern die Gemeinde. Der Vermieter gibt diese Kosten nur weiter.


    Ich habe das dumpfe Gefühl, dass du noch ne Menge lernen musst zum Thema Mietwohnung.

  • Schade, ich dachte du bist nett, stattdessen legst du jedes meiner Worte auf die Goldwaage und tust so, als ob jeder ein Mietrechtsexperte sein müsste. Wenn ich das wäre, müsste ich hier keine Fragen stellen.


    Wir leisten also eine "vorauszahlung" - schön, (in #1 + #2 hatte ich das übrigens auch genauso geschrieben, stell mich also bitte nicht so hin, als ob ich von gar nichts eine Ahnung hätte, nur weil ich versehentlich 1 x "bezahlen" geschrieben habe) trotzdem weiß ich nicht, was ich unternehmen kann, wegen der viel zu hohen Stromkosten im Vergleich zu früher - hast du darauf vielleicht eine Antwort?


    Außerdem berechnet der Vermieter die Kosten für Niederschlagswasser und zwar uns Mietern (Er stellt sie uns in Rechnung - ich hoffe, das war jetzt deutlich genug)

  • Hallo Nessie:


    "Schade, ich dachte du bist nett, stattdessen legst du jedes meiner Worte auf die Goldwaage"
    - Richtig, denn beim (Miet-)Recht kommt es oftmals darauf an.
    Grundsätzlich ist der VM zur Wirtschaftlichkeit (seinen Mietern gegenüber!!) verpflichtet. Wenn daran etwas faul sein sollte, musst Du das schon selbst herausfinden. Bitte auch nicht Grund- und Verbrauchs- und evtl. Zusatzkosten vergessen.


    "Wir leisten also eine "vorauszahlung""
    - Richtig, sozusagen monatlich eine à Kontozahlung auf die gesamten Betriebskosten, welche zum Endes des Abrechnungzeitraums abzurechnen sind.


    "Außerdem berechnet der Vermieter die Kosten für Niederschlagswasser und zwar uns Mietern"
    - Richtig, dem Papst wohl nicht... Du solltest mal in Deinem MV nachsehen, WELCHE Kosten er Euch berechnen darf.

  • Zitat

    trotzdem weiß ich nicht, was ich unternehmen kann, wegen der viel zu hohen Stromkosten im Vergleich zu früher - hast du darauf vielleicht eine Antwort?


    Was ich machen würde, habe ich doch schon geschrieben. Und das natürlich erst, wenn der Vermieter mir erklärt hätte, warum er den Anbieter gewechselt hat.


    Zitat

    die Kosten für Niederschlagswasser und zwar uns Mietern


    Auch das hatte ich bereits beantwortet. Ich gehe davon aus, dass ihr Wasser und Abwasser bezahlen müsst. Zu den Kosten der Entwässerung gehören auch in vielen Gemeinden die Kosten für das Niederschlagswasser. Das ist das Wasser, das auf einem Grundstück durch seine Bebauung nicht im Erdreich versickert, sondern in die Kanalisation geleitet wird.

  • Zitat

    Darf der Vermieter zu einem teureren Stromanbieter + Tarif für den Allgemeinstrom wechseln, ohne die Mieter darüber zu informieren und hinterher wie selbstverständlich erwarten, dass diese den Betrag bezahlen?


    Ja, muss er zwangsläufig sogar. Er hatte bestimmt eine jahrelange Preisgarantie, die jetzt auslief.
    Zudem kam eine 3. Partei dazu, ergo muss es teurer werden.


    Zitat

    Schade, ich dachte du bist nett,


    Er ist der Wolf im Schafspelz.


    Zitat

    trotzdem weiß ich nicht, was ich unternehmen kann, wegen der viel zu hohen Stromkosten im Vergleich zu früher


    Nix, bezahle und gut ists.


    Zitat

    Außerdem berechnet der Vermieter die Kosten für Niederschlagswasser und zwar uns Mietern (Er stellt sie uns in Rechnung - ich hoffe, das war jetzt deutlich genug)


    Das ist völlig korrekt !
    Ich hoffe, das war jetzt deutlich genug

  • Zitat

    Darf Vermieter Stromanbieter für Allgemeinstrom wechseln, ohne Mieter zu informieren?


    Darf er. Allerdings ist er auch zur Wirtschaftlichkeit angehalten. Ist der neue Anbieter also wesentlich teurer als der alte könnt Ihr als Mieter dagegen Einspruch erheben.


    Zitat

    Aus dem Deckblatt des neuen Stromanbieters geht hervor, dass allein der Grundpreis 120,- € beträgt


    Und wie hoch war der Grundpreis des alten Anbieters?


  • Da der Vermieter ein Unternehmen hat und einige Immobilien besitzt, die er vermietet, vermuten wir, dass er für die Mietwohnungen einen teuren Tarif gewählt hat und im Gegenzug von dem Stromanbieter für den eigenen Verbrauch (Wohnen + Unternehmen) einen günstigen Tarif erhält.


    Da vermuten Sie mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 % falsch.
    Auch kann ich durch den Anbieterwechsel keinen wesentlichen Nachteil für die Mieter erkennen.
    90 EUR bei 2 Parteien und 146 EUR bei dreien - ist summa summarum ungefähr das Gleiche.

  • Zitat von Nessie :
    Da der Vermieter ein Unternehmen hat und einige Immobilien besitzt, die er vermietet, vermuten wir, dass er für die Mietwohnungen einen teuren Tarif gewählt hat und im Gegenzug von dem Stromanbieter für den eigenen Verbrauch (Wohnen + Unternehmen) einen günstigen Tarif erhält.

    Da vermuten Sie mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 % falsch.


    Nessie's Vermutung halte ich garnicht mal für so abwegig.

  • Nessie's Vermutung halte ich garnicht mal für so abwegig.


    Für Individualvereinbarung dürften die hier genannten Größenordnungen um ein vielfaches zu klein sein. Da reicht das Treppenhauslicht auch bei "einigen" Immobilien nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Motzi ()