Änderung der Mietsache / Streichen?

  • Hallo Zusammen,

    meine Freundin zieht Freitag aus Ihrer WG aus. Leider stimmt dort die Harmonie absolut nicht und es wird miteinander nicht mehr gesprochen. Ihr Mitbewohner ist Hauptmieter und somit die beiden anderen Mitbewohner seine Untermieter.
    Nun möchte er, dass Sie ihr Zimmer streicht (nur um sie zu ärgern nebenbei).
    Er verweist dabei auf den Satz:

    Wurden Änderungen an der Mietsache durchgeführt, sind diese vor Auszug wieder rückgängig zu machen.

    Was konkret fällt unter Änderungen an der Mietsache? Ist eine Wand zu streichen bereits eine Änderung?

    Eigentlich geht es um eine Kleinigkeit. Allerdings lässt der Mitbewohner auf ganz unsympathische Weise seine Macht über seine Mitbewohnerinnen aus und führt sich auf wie ein Platzhirsch. Ich würde gern, dass meine Freundin nicht streicht. Sie möchte natürlich einfach schnell raus ohne Ärger und mit Kaution.

    Danke für die Hilfe

  • Zitat

    Wurden Änderungen an der Mietsache durchgeführt,

    Wenn sich deine Freundin z.B. farblich an einer oder an mehreren Wänden ausgelassen hat, muss natürlich der vorherige Zustand wieder hergestellt werden. Aber das sollte doch eigentlich keine Frage sein und hat mit Antipathie doch nichts zu tun.